Stadt Frankfurt entlarvt sich selbst - Grundgesetz außer Kraft gesetztDas Ordnungsamt der Stadt Frankfurt bestätigt nun selbst die generelle Außerkraftsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die vom Komitee für Grundrechte und Demokratie angemeldete Kundgebung, am Donnerstag, 17. Mai 2012, von 12.00 bis 18.00 Uhr wurde Dienstag, 15. Mai 2012, mittags verboten. Zur Begründung führt das Ordnungsamt an, dass das Grundrechtekomitee in einem offenen Brief an Frau Oberbürgermeisterin Roth appelliert hat, das Verbot der Versammlungen (von Blockupy) umgehend aufzuheben. Ansonsten wird pauschal die Verbotsbegründung, mit der die Versammlungen von Blockupy verboten wurden, genutzt. Ohne Beleg wird behauptet "Die von Ihnen angemeldete Versammlung ist Bestandteil dieser Aktionstage unter dem Motto ,Blockupy’." Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist jedoch nicht Bestandteil dieses Zusammenschlusses, sondern setzt sich seit seiner Gründung für die fundamental wichtigen Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein. Ein solches pauschales Demonstrationsverbot für eine ganze Stadt über mehrere Tage hat es in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. Seit dem sogenannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1985 sollte auch die Stadt Frankfurt gelernt haben, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit "unentbehrliche und grundlegende Funktionselemente eines demokratischen Gemeinwesens" sind. Das Verfassungsgericht führt aus, sie (die Versammlungen) enthielten "ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (BVerfGE 69, 315 ff. - Brokdorf). Das Verfassungsgericht stellte damals fest, einzelne Anlässe und Gewaltvorfälle dürften nicht zum Anlass genommen werden, eine ganze Demonstration aufzulösen. Selbst "wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist", bliebe der "garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit erhalten". Die Interessen der Geschäftsleute an ungehindertem Gewinnstreben dürfen Grundrechte ebenfalls nicht aushebeln. Statt mit Auflagen Versammlungen und politische Auseinandersetzungen möglich zu machen und zugleich die Interessen der anderen Bürger und Bürgerinnen zu schützen, setzt die Stadt Frankfurt auf ein pauschales Verbot jeder Versammlung, sie setzt auf STAATSgewalt und bürgerliches Schweigen und Wegducken. Selbstverständlich reichen wir Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Verbotsverfügung ein. Wir hoffen, dass die Gerichte das Grundgesetz besser gelesen haben und das Verbot aufheben, damit wir uns Donnerstag in Frankfurt versammeln können, um für das uneingeschränkte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzutreten. Das Bundesverfassungsgericht schrieb im Brokdorf-Beschluss auch, dass das "Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln" seit jeher als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers galt. Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 15.05.2012. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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