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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz: “Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren”

PRO ASYL fordert Ende der Ausgrenzungspolitik

PRO ASYL begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Leistungen für Flüchtlinge für verfassungswidrig erklärt wurden. "Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Auch Flüchtlingen muss nun durch die vom Gericht angemahnte unverzügliche Neuregelung ein Leben in Würde ermöglicht werden. Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen und nicht die des deutschen Staatsbürgers.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die derzeitigen Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren", so das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht beschloss eine Übergangsregelung, die an die Hartz-IV-Sätze angelehnt ist und die den vom Gesetz betroffenen Haushaltsvorständen 336 Euro und Haushaltsangehörigen 260 Euro zuspricht. Dies gilt rückwirkend ab dem ersten Januar 2011. Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung der Leistungssätze eine konkrete Bedarfsberechnung zugrundelegen müsse.

So erfreulich das Urteil ist - mit der vom Gericht angemahnten Erhöhung der Leistungen allein ist es jedoch nicht getan. PRO ASYL fordert: Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die entwürdigende Praxis, Asylsuchende mit Lebensmittelpaketen und anderen Sachleistungen abzuspeisen, muss beendet werden. Auch dürfen Flüchtlinge nicht länger gezwungen werden, in Lagern zu leben.

Das Asylbewerberleistungsgesetz stammt aus einer Zeit, in der es Handlungsmaxime war, Flüchtlinge um jeden Preis abzuschrecken. Wer diese Politik heute fortschreiben will, der demütigt Menschen, deren Schutzbedürftigkeit auf der Hand liegt - etwa Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Sudan, Somalia oder Eritrea. Wer aus diesen oder anderen Ländern nach Deutschland flieht, lässt sich nicht durch mangelhafte Lebensmittelpakete oder schäbige Unterbringung abschrecken. "Die Abschreckungslogik funktioniert nicht. Aber sie demütigt Flüchtlinge und macht sie psychisch kaputt", so Günter Burkhardt.

PRO ASYL hat die dem heutigen Gerichtsurteil zugrundeliegende Klage eines 35-jährigen irakischen Flüchtlings und eines 12-jährigen aus Liberia stammenden Mädchens, das mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat, aus Mitteln des PRO ASYL-Rechtshilfefonds unterstützt.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 18.07.2012.

Veröffentlicht am

19. Juli 2012

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