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Rüstungsindustrie wohlauf - Ein Vertrag zur weltmarktwirtschaftlichen Regulierung des Geschäfts mit dem Tod

Von Andreas Zumach - Kommentar

Es wäre besser gewesen, die Verhandlungen über ein globales Waffenhandelsabkommen (ATT) nicht im Rahmen der UNO-Generalversammlung zu führen, sondern in der Welthandelsorganisation (WTO). Was jetzt in New York als Entwurf vorliegt, ist lediglich ein Vertrag zur weltmarktwirtschaftlichen Regulierung des Geschäfts mit dem Tod. Verbrämt durch unverbindliche humanitäre Rhetorik.

Durchgesetzt haben sich die fünf Weltmarktführer (USA, Russland, Deutschland, Frankreich und Großbritannien). Es ist ihnen gelungen, China, Indien und andere aufstrebende Rüstungsexportstaaten den internationalen Regeln zu unterwerfen. Die wiederum erhoffen sich mit ihrer Zustimmung, einen besseren Zugang zu westlichen Märkten zu bekommen. In gegenseitiger Absprache setzte das Kartell der Rüstungsexporteure Regelungen durch, die ihnen Ausnahmen für Munition, Drohnen oder leichte Waffen erlauben.

Dieses Kartell ist auch verantwortlich für die zynische Bestimmung, wonach zwischenstaatliche Waffenlieferungsverträge, die vor dem frühestens für 2015 zu erwartenden Inkrafttreten eines UN-Abkommens vereinbart wurden, unabhängig von der Entwicklung im Käuferland erfüllt werden dürfen. Das erlaubt Deutschland, den Vertrag mit Saudi-Arabien über die Lieferung von 200 bis 800 Leopard-II-Panzern noch abzuschließen.

Auf der Strecke blieben in New York die Interessen der Opferländer des Waffenhandels, vor allem in Afrika und Mittelamerika. Sie hatten angestrebt, den Waffenhandel mit verbindlichen menschen- und völkerrechtlichen sowie entwicklungspolitischen Kriterien einzudämmen. Diese Länder sollten bei der morgigen Schlussabstimmung mit Nein votieren.

Quelle: taz - 26.07.2012. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

27. Juli 2012

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