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USA/Syrien: Getrampel vor der roten Linie

Der US-Präsident findet Gefallen an einer Syrien-Intervention, auch ohne UN-Mandat. Vom Völkerrecht bliebe dann bestenfalls eine Vogelscheuche übrig

Von Lutz Herden

Alle Welt hätte erwartet, dass der amerikanische Präsident dem auf den Iran gerichteten Angriffswillen Israels seinen Segen gibt und dann wie gewohnt bremst. Plötzlich jedoch wird die Iran-Formel dieser Administration - alle Optionen sind möglich - um die syrische Variante ergänzt. Als sollte der jüngsten Prophezeiung seines Verteidigungsministers Panetta mehr Glaubwürdigkeit verschafft werden. Die lautete sinngemäß: es gehe wohl bald sehr schnell, der Kollaps des Systems Assad sei unabwendbar und stehe unmittelbar bevor.

Aber das Regime in Damaskus konserviert eine erstaunliche Widerstandsfähigkeit, es scheint weder blockiert noch zermürbt, auch wenn seine Autorität nur noch Teile des Landes erfasst, sofern stimmt, was medial vermittelt wird. Präsident Assad hält seit anderthalb Jahren dem Druck seiner Widersacher stand und stützt sich auf eine Armee, die nicht nur Alawiten rekrutiert, auch Drusen, Christen und Sunniten.

Obamas Ankündigung mutet an wie die berühmte Flucht nach vorn. Die Drohung der Regierung in Damaskus, sie werde sich einer Aggression notfalls durch den Einsatz chemischer Waffen widersetzen, ist bereits vor Wochen formuliert worden. Dass der US-Präsident jetzt plötzlich reagiert, scheint mehr dem Wahlkampf und dem aggressiven Gebaren seines Konkurrenten Romney geschuldet als dem jäh erwachten Willen, per Intervention die Entscheidung in Syrien zu suchen. Die rote Linie ist nicht überschritten, aber müsste notfalls überschritten werden. Gesagt ist gesagt.

Postkoloniale Konflikte

Die USA hätten dabei nach Lage der Dinge mit der Türkei vorerst nur einen hundertprozentig sicheren Verbündeten - ob Großbritannien und vor allem Frankreich sich an der Durchsetzung einer Flugverbotszone und darüber hinausgehenden Operationen beteiligen, ist nicht garantiert. Sollte es dafür kein Mandat des Sicherheitsrates geben, wäre das ein eben solcher Rechtsbruch wie der äußerst eigenwillige Umgang mit der UN-Libyen-Resolution 1973 vom März 2011.

Sollte sich ausgerechnet Frankreich als Befreier Syriens exponieren, käme das einer Parodie der Geschichte, aber eben auch einer Bestätigung derselben gleich: Es war der bis zur Unabhängigkeit von 1946 in Damaskus herrschenden französischen Kolonialmacht zu verdanken, dass Alawiten in der sich formierenden Nationalarmee die Kommandohöhen einnahmen und ebenso in der Verwaltung des neuen Staates ein Übergewicht besaßen. Sie waren willkommen, um die sunnitische Mehrheit in Schach zu halten. Das "Teile und Herrsche" manifestierte sich auch in der unter französischer Regie bewirkten Gründung von zwei Staaten auf einem einst in sich geschlossenen Territorium des Osmanischen Reiches: der Libanesischen Republik 1941 und der Republik Syrien fünf Jahre später. Die Kolonialpolitik hinterließ Konflikte, die sich bis heute behaupten. Warum sonst greift der Syrien-Krieg auf den Libanon über?

Siehe Den Haag 1986

Da die Interventionsdrohung des Friedensnobelpreisträgers Obama nun einmal im Raum steht, muss man sich ihr stellen. Wer an das positive Völkerrecht denkt oder sogar glaubt, stößt erneut auf den nonchalanten Umgang mächtiger Staaten mit Normen, die regulierbare und berechenbare zwischenstaatliche Beziehungen zum Ziel haben. Es sind nun einmal zuallererst Staaten - nicht Befreiungsbewegungen, Oppositionsparteien oder dschihadistische Guerilla-Gruppen - die das Völkerrecht als sein Subjekt betrachtet, um deren Umgang miteinander nach Möglichkeit gewaltfrei zu regeln. Wenn Staaten ihr Existenzrecht und ihre Rechtsförmigkeit verwirkt haben, sobald sie von inneren Konflikten erschüttert werden, hat vorhandenes Völkerrecht ausgesorgt. Die UN-Charta genau genommen auch. Bereits 1986 entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag, die USA hätten kein Recht, sich in die inneren Kämpfe zwischen sandinistischer Regierung und Contra-Rebellen in Nicaragua einzumischen und die Häfen des Landes zu verminen. Man berief sich auf das nicht zuletzt in den Genfer Konventionen niedergelegte Verbot, von außen in Bürgerkriege auf fremdem Territorium militärisch einzugreifen.

Quelle: der FREITAG   vom 23.08.2012. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

24. August 2012

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