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Wachen über die Legitimität des Rechts

Blockaden von Neonazi-Aufmärschen als Ausdruck zivilen Ungehorsams

Von Joachim Garstecki

Friedliche Menschenblockaden gegen staatlich genehmigte Aufmärsche von Neonazis sind von der lokalen Bürgergesellschaft verantwortete Initiativen mit dem Ziel, diese Aufmärsche zu behindern, wenn möglich zu verhindern und auf diese Weise das öffentliche Auftreten von Neonazis in einer Stadt oder Region unattraktiv zu machen. Sie sind Ausdruck eines zivilen Ungehorsams, der die Öffentlichkeit sensibilisieren und den Gesetzgeber zur Änderung der unbefriedigenden und letztlich unhaltbaren Gesetzeslage und -anwendung im Umgang mit organisierten Neonazi-Aufmärschen veranlassen will. In letzter Zeit haben sich an einer wachsenden Zahl von Orten Bürger-Bündnisse gegen Rechts formiert, die vor allem gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewalt - wie in Dresden im Umfeld des jährlichen Gedenktages an die Zerstörung der Stadt am 13. Februar 1945 - auf die Straße gehen und Neonazi-Aufmärsche blockieren. Sie tun dies, weil sie - gegen die bestehende Gesetzeslage und Rechtspraxis - ein anderes, besseres Recht im gesellschaftlichen Umgang mit dem organisierten Rechtsextremismus für notwendig halten.

Ziviler Ungehorsam ist Ausdruck einer bürgerschaftlichen Wachsamkeit in der Demokratie, die fragt, ob das positive Recht und die Art seiner Anwendung den verfassungsmäßigen Standards von Menschenwürde, Demokratie, Menschenrechten und Gerechtigkeit auch tatsächlich entspricht. Ziviler Ungehorsam will signalisieren, dass es eine nicht aufhebbare Spannung zwischen positivem Recht und Gerechtigkeit, zwischen "rechtlich zulässig" und "richtig", zwischen Gesetz und Gewissen gibt, die auch eine noch so perfekte Verfassung und gute Gesetze nicht auflösen können. Er legt den Finger auf die Wunde gesellschaftlicher Defizite, Fehlentwicklungen und Skandale, die mit dem bloßen Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip und die Einhaltung bestehender Gesetze weder ‘erledigt’ noch geheilt sind.

Im Kern geht es um die Frage: Ist rechtsstaatliche Legalität (= das positive Recht) ausreichend durch ethische Legitimität gedeckt? Wie kann die Spannung zwischen Legalität und Legitimität in einer konkreten Konfliktsituation aufgelöst werden zugunsten von mehr Legitimität innerhalb fortschreitender Legalität?

Ein im Rahmen der geltenden Gesetzeslage und -anwendung nicht lösbarer Konflikt entsteht durch die skandalöse Praxis, dass Aufmärsche von Neonazis, die die demokratische Ordnung in Deutschland abschaffen wollen, rechtlichen und polizeilichen Schutz genießen, während die Gegner solcher Aufmärsche als außerhalb von Recht und Gesetz stehend diffamiert und drangsaliert werden, wenn sie sich mit Aktionen zivilen Ungehorsams diesen Aufmärschen in den Weg stellen. Der Staat und seine Institutionen tun gut daran, die Vertreter des zivilen Ungehorsams in diesem Konflikt nicht pauschal als "Rechtsverletzer" zu kriminalisieren. Und Kirchenvertreter sollten in diesem Konflikt nicht als bloße Verstärker des Legalitätsprinzips auftreten, sondern der berechtigten Rückfrage nach der Legitimität des Rechts ihre Stimme leihen. Denn wer als Blockierer zivilen Ungehorsam praktiziert, will Alarm schlagen, will auf einen unerträglichen Zustand aufmerksam machen. Er/sie will innerhalb der bestehenden rechtsstaatlichen Ordnung ein besseres gegenüber einem schlechteren Recht, die Perspektive des ethisch Gebotenen gegenüber dem rechtlich Zulässigen, die Annäherung von geltendem Recht und Rechtsempfinden zur Geltung bringen, damit dieser unhaltbare Zustand geändert wird. Friedfertigkeit, strikte Gewaltfreiheit und De-Eskalationsbereitschaft sind unerlässliche Voraussetzungen dafür, dass diese Absicht auch erkennbar und glaubwürdig bleibt und von der Bürgergesellschaft verstanden wird. Wer sich an Aktionen zivilen Ungehorsams beteiligt, weiß und nimmt in Kauf, dass dies als Verstoß gegen geltendes Recht vom Staat geahndet wird.

Manche öffentliche Aufgeregtheit über Blockaden von Neonazi-Aufmärschen wird inzwischen von der allgemeinen Fassungslosigkeit über das staatliche Versagen gegenüber dem gewaltbereiten Rechtsextremismus überlagert. Die Gedenkstunde für die Opfer der Morde der Zwickauer Neonazi-Zelle am 23. Februar 2012 in Berlin und die öffentliche Bitte um Verzeihung an die Hinterbliebenen der Ermordeten waren Ausdruck einer viel zu spät gewonnenen Erkenntnis, zustande gekommen erst nach großem öffentlichem Druck. Aber das wirklich Notwendige steht immer noch aus: Das Blinde- Kuh-Spiel von Verfassungsschutz- Organen gegenüber den Verbrechen der Zwickauer Zelle, das die neunfache Mordserie zwischen 1998 und 2007 erst ermöglicht, mutmaßlich verschleiert und jedenfalls nicht verhindert hat, muss lückenlos aufgeklärt werden. Angesichts dieses systemischen Versagens des Rechtsstaates und seiner Institutionen wäre es angebracht, wenn sich Staatsanwaltschaften und Gerichte gegenüber Aktionen und Protagonisten zivilen Ungehorsams gegen Neonazi- Aufmärsche etwas mehr Zurückhaltung auferlegen würden. Sie können gewaltfreie Blockaden gegen Rechte schlechterdings nicht mit strengeren Maßstäben messen wollen als das eklatante Versagen ihrer eigenen Verfassungsschützer, die Recht und Gesetz bei der Verfolgung von rechtsextremistischen Gewalttaten so fahrlässig missachtet haben.

Schließlich kann ein Blick in die jüngste deutsche Geschichte dazu beitragen, die Regeln der Verhältnismäßigkeit nicht ganz aus dem Blick zu verlieren. Ziviler Widerstand war ein kritischer Wegbereiter im Prozess der Entwicklung des modernen demokratischen Verfassungsstaates. Die Normen und Standards, nach denen Staat und Gesellschaft nach 1949 in der Bundesrepublik aufgebaut worden sind, verdanken sich in hohem Maße jenen Männern und Frauen, die ihre rechtsstaatlichen Überzeugungen zwischen 1933 und 1945 im Widerstand gegen die NS- Diktatur vertreten und verteidigt haben. Sie haben dafür mit ihrem Leben bezahlt. Die normative Bedeutung des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Diktatur für den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland muss sich heute gerade in der Auseinandersetzung mit dem aggressiven Rechtsextremismus bewähren. Wie würden Hans von Dohnanyi, Adam von Trott oder Dietrich Bonhoeffer reagieren, müssten sie in Dresden oder einer beliebigen deutschen Stadt erleben, dass die Aufmärsche von Neonazis mit ihren menschenverachtenden, geschichtsverfälschenden und demokratiefeindlichen Parolen rechtsstaatlichen und polizeilichen Schutz genießen, während gleichzeitig die Akteure des zivilen Ungehorsams gegen die Neonazis von Polizei und Behörden "Recht und Gesetz" zu spüren bekommen?

Joachim Garstecki lebt in Magdeburg. Der Diplom- Theologe war von 1971 bis 1990 Studienreferent für Friedensfragen beim DDR- Kirchenbund, Berlin; 1991 bis 2000 Generalsekretär der deutschen Sektion von Pax Christi, Internationale katholische Friedensbewegung, Bad Vilbel; 2001 bis 2007 Studienleiter der Stiftung Adam von Trott, Imshausen e. V.

Dieser Text, der erstmals in Publik-Forum 5/2012 erschien, wird hier mit freundlicher Genehmigung von Joachim Garstecki veröffentlicht.

Veröffentlicht am

27. Januar 2013

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