Residenzpflicht für Flüchtlinge: Gefangen im Gestrüpp der LockerungenFlüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL legen bundesweiten Überblick über Landesregelungen vor - Ergebnis: Nur innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gilt die Bewegungsfreiheit uneingeschränktDie sogenannte "Residenzpflicht", die es Asylsuchenden und Geduldeten verbietet, einen bestimmten Landkreis oder Regierungsbezirk zu verlassen, wurde in den letzten zwei Jahren in vielen Bundesländern gelockert. Mittlerweile haben elf Länder den Aufenthaltsbereich von Asylsuchenden und Geduldeten auf das Bundesland erweitert, zwischen Berlin und Brandenburg besteht bereits eine länderübergreifende Regelung. Doch so erfreulich dieser Trend zur Liberalisierung ist, so kleinlich und widersprüchlich zeigen sich die Regelungen bei näherer Betrachtung. Für einen großen Teil der Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nur den Aufenthaltsstatus der Duldung haben, können die Ausländerbehörden nach wie vor den Bewegungsradius auf einen Landkreis oder sogar eine Stadt beschränken. Die Gründe dafür sind vielfältig: Verurteilungen wegen selbst geringfügiger Straftaten, Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen und vor allem: fehlende Mitwirkung an der Ausreise. So wurde die Residenzpflicht in vielen Bundesländern von einer pauschalen Schikane für alle Asylsuchenden und Geduldete in eine individuell verhängbare Sanktionsmöglichkeit umgewandelt, mit der die Ausländerbehörden Betroffene nach eigenem Gutdünken bestrafen und unter Druck setzen können. ""Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen", heißt es in Artikel 13 der UN-Menschenrechtskonvention. Ein Menschenrecht verwirkt man nicht durch Ladendiebstahl oder die Beurteilung eines Beamten, Mitwirkungspflichten verletzt zu haben", kritisiert Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg, der die Studie erstellt hat. Statt das skandalöse Bundesgesetz abzuschaffen, ist nun durch Länderverordnungen und -erlasse ein Gestrüpp von Sonderregelungen entstanden. Wie die Studie zeigt, ist allein in Mecklenburg-Vorpommern für alle Betroffenen der Aufenthalt im Bundesland ohne Einschränkung erlaubt. Auch ist die Residenzpflicht mit den Lockerungen auf Länderebene keineswegs abgeschafft. Für Fahrten in andere Bundesländer müssen Flüchtlinge nach wie vor die Erlaubnis beantragen, das jeweilige Bundesland verlassen zu dürfen. In sechs Bundesländern erheben die Ausländerbehörden immer noch Gebühren für die Bescheinigung der erforderlichen Verlassenserlaubnis. "Es führt kein Weg vorbei an der Einsicht, dass die Zeit vorüber ist, an der Residenzpflicht herumzubasteln. Es ist höchste Zeit sie abzuschaffen", so Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von PRO ASYL. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 04.02.2013. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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