Gerichtsverhandlung wegen Protest gegen Leopard 2-ExportKrauss-Maffei Wegman in Sorge vor GeheimnisverratVon Martin Singe Das Amtsgericht München verhandelt am Donnerstag, 14.02.2013, um 11.30 Uhr (Justizgebäude Nymphenburger Straße 16, 80097 München, Saal 214) über die Rechtmäßigkeit einer Gewaltfreien Aktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien. Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hatte im Juli letzten Jahres vor den Werkstoren von Krauss-Maffei Wegmann (München) Flugblätter an die dortigen Mitarbeiter verteilt und diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzerdeal mit Saudi-Arabien aufgefordert. Die Flugblätter stellten eine gezielte Provokation dar, um den Diskussionsprozess über den illegalen Rüstungsexport voranzubringen. In dem Flugblatt wies Theisen auf die Hintergründe der geplanten Leopard 2-Lieferung an Saudi-Arabien und auf die dortigen Menschenrechtsverletzungen hin, weshalb jener Rüstungsexport rechtswidrig wäre, da er unweigerlich gegen mehrere Rechtsgüter verstoßen würde. Abschließend rief Theisen die Mitarbeiter von Krauss-Maffei Wegmann in dem Flugblatt dazu auf, ihren informationellen Einblick in die betrieblichen Prozessabläufe des in Rede stehenden Waffendeals der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Staatsanwaltschaft München sah darin einen Verstoß gegen die Straftatbestände des Ausspähens von Daten (§ 202 a StGB), der Datenveränderung (§ 303 a StGB) und einen Verstoß gegen das Urhebergesetz (§ 17 I UWG) und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen à 50 Euro. Das Amtsgericht München hat in treuer Gefolgschaft zur Staatsanwaltschaft den Strafbefehl erlassen, gegen den Theisen Einspruch erhob. Somit findet nun ein Strafverfahren wegen einer Gewaltfreien Aktion gegen illegale Rüstungsexporte statt, während im Deutschen Bundestag noch immer über dieses Politikum leidenschaftlich gestritten wird. In entsprechenden Anträgen kritisierten die Oppositionsparteien zuletzt noch Ende Januar, dass der Waffendeal mit Saudi-Arabien exemplarisch belege, "wie weit Deutschland von einer restriktiven Rüstungsexportpolitik entfernt" sei. Zugleich mache das Panzergeschäft deutlich, dass die Bundesregierung "Rüstungsexportkontrolle zuallererst als Industrie- und Wirtschaftspolitik" verstehe "und nicht als ihre Pflicht zur Friedenssicherung" (Drucksache 17/9412). Zeitgleich hat sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Organklage der Grünen zu beschäftigen, mit der die Bundesregierung zu verbindlichen Aussagen über jenen Panzerdeal gezwungen werden soll. Eben dies hatte die Bundesregierung bislang stets mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sie nicht befugt sei, Informationen aus dem Bundessicherheitsrat gegenüber dem Bundestag, geschweige denn gegenüber der Öffentlichkeit preiszugeben. Auf diesem Hintergrund sollten die von Theisen verteilten Flugblätter zumindest den Hersteller des Leopard 2-Kampfpanzers dazu bringen, Informationen zum Stand des Waffendeals mit Saudi-Arabien publik zu machen, worauf, so Theisen, "Politik und Zivilgesellschaft einen Anspruch haben". Der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming (Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins) wird Theisen verteidigen. Heiming hält den geplanten Rüstungsexport für rechtswidrig: ein Flugblatt könne nicht strafbar sein, welches darauf abziele, eine Diskussion über diese Rechtsproblematik anzustoßen. Sollte das Amtsgericht München Theisen verurteilen, so wird er den Rechtsweg beschreiten. Möglicherweise wird sich das Bundesverfassungsgericht dann neben der Leopard-2-Organklage der Grünen auch noch mit einer Verfassungsbeschwerde eines Bürgers in gleicher Sache zu beschäftigen haben. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert scharf, dass das Amtsgericht München den Strafbefehl gegen Theisen überhaupt erlassen hat. Die bayerische Justiz mache sich damit zum Spießgesellen der einheimischen Rüstungsindustrie und der rechtswidrigen Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 06.02.2013. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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