Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

21. März: Internationaler Tag gegen Rassismus

PRO ASYL: Staatliche Ausgrenzung von Flüchtlingen endlich beenden!

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, diskriminierende Gesetze, die Flüchtlinge von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgrenzen, endlich abzuschaffen. Flüchtlinge sind nicht nur vom alltäglichen Rassismus in der Gesellschaft betroffen, sondern leiden zusätzlich unter zahlreichen Schikanen, die staatliche Regelungen für sie bereithalten:

  • Lagerunterbringung: Noch immer leben tausende Flüchtlinge in Lagern statt in Wohnungen. Diese Unterbringungsform ist Teil einer Abschreckungspolitik, die den Betroffenen jegliche Privatsphäre und Chancen zur Selbstbestimmung vorenthält. Die Unterkünfte sind häufig in katastrophalem Zustand.
  • Sachleistungsprinzip: Viele Bundesländer gewähren Sozialleistungen noch immer nur als Sachleistung - die Flüchtlinge werden mit Essenspaketen, Kleidern aus der Kleiderkammer oder Wertgutscheinen statt Bargeld abgespeist. Damit wird den Betroffenen in existenziellen Lebensbereichen jegliche Selbstbestimmung verweigert.
  • Zugang zu Arbeit und Bildung: Lange Zeit wurde Asylsuchenden und Geduldeten der Arbeitsmarktzugang systematisch verweigert oder erschwert. Der steigende Arbeitskräftebedarf hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass Hindernisse abgebaut wurden. Doch noch immer führen Arbeitsverbote, Wartezeiten, fehlender Zugang zu Deutschkursen und andere Restriktionen dazu, dass die Betroffenen zur Untätigkeit verdammt und damit auf Unterstützung angewiesen bleiben. Vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen gehen verloren. Durch weitere Restriktionen wie Wohnsitzauflagen und die Residenzpflicht wird der Zugang zu Bildungseinrichtungen oder Arbeitsplätzen erschwert oder unmöglich gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung im Juli 2012 festgestellt, dass die Menschenwürde "migrationspolitisch nicht zu relativieren" ist. Für PRO ASYL kann dies nichts anderes heißen, als dass das Arsenal der Abschreckungsmaßnahmen endlich konsequent abgeschafft wird. Das Recht auf eine menschenwürdige Existenz beinhaltet, dass Flüchtlinge in den eigenen vier Wänden leben können, dass sie bei Bedürftigkeit mit anderen Hilfebedürftigen gleichbehandelt werden und dass ihnen ein selbstbestimmtes Leben dadurch ermöglicht wird, dass die gesetzlichen Hürden beim Zugang zur Bildung und Arbeit beseitigt werden.

Hintergrund

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus gehen zurück auf eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (34/24-15/11/79), die im Jahre 1979 ihre Mitgliedsstaaten dazu aufforderte, alljährlich - beginnend mit dem 21. März - eine Woche der Solidarität mit den Gegnern und Opfern von Rassismus zu organisieren.

Der 21. März als "Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung" ist einer der wichtigsten Gedenktage der Vereinten Nationen. Er erinnert an das "Massaker von Sharpeville", bei dem die südafrikanische Polizei am 21. März 1960 im Township Sharpeville 69 friedliche Demonstranten erschoss, die gegen die Apartheid auf die Straße gegangen waren. Unter dem Eindruck dieser Gräueltat forderte die Generalversammlung die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahre 1966 auf, ihre Anstrengungen zur Überwindung jeder Form von Rassismus zu verdoppeln (Res. 2142 [XXI] vom 26. Oktober 1966).

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 20.03.2013.

Veröffentlicht am

20. März 2013

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von