Vergebung - soziale AspekteVon Ullrich Hahn, Präsident des deutschen Zweiges des Internationalen I. Nach Hannah Arendt, der jüdischen Philosophin aus Deutschland, beruht unser mitmenschliches Zusammenleben auf zwei Fähigkeiten: dem Versprechen und dem Vergeben - Versprechen, weil uns das verlässliche Wort Sicherheit gibt, Vergeben, weil wir nicht in der Lage sind, alle unsere Versprechen zu halten. II. Die wohl wichtigste Voraussetzung für die Vergebung ist, dass das erfahrene Unrecht hinter uns liegt, also aus der Gegenwart in die Vergangenheit gerückt ist und wir die Erwartung hegen dürfen, dass uns dies so nicht mehr oder jedenfalls nicht durch diesen Menschen geschieht, sei es durch dessen Einsicht oder auch nur durch die Veränderung der äußeren Umstände. III. Vergebung ist nicht nur eine innere Entscheidung sondern bedeutet im Verhältnis zum Täter den Verzicht auf Vergeltung, d.h. auch Verzicht auf Strafe. Wem ich vergeben habe, dem wünsche und tue ich nichts Böses mehr. IV. Vergeben heißt nicht vergessen. Vergebung schließt auch nicht aus, dass die Dinge, die unrecht waren, wieder in Ordnung kommen sollen. Dazu gehört,
V. Vergebung ist einseitig möglich. Sie setzt nicht unbedingt Einsicht beim Täter voraus. Ebenso einseitig kann andererseits die Reue des Täters sein, auch wenn das Opfer (noch) nicht zur Vergebung bereit oder fähig ist. Wo aber beides zusammentrifft, Reue und Vergebung, da geschieht Versöhnung, beginnt eine neue Zeit, da sich "Frieden und Gerechtigkeit küssen." Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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