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Deserteure - Angsthasen oder Wegweiser?

Von Ullrich Hahn - Beitrag zur Eröffnung der Ausstellung "Entfernung von der Truppe" am 18.03.2004 in Langenau

1.
Der Deserteur saß und sitzt zwischen allen Stühlen. Er merkt, dass er dort, wo er gezwungenermaßen sein soll, fehl am Platze ist und geht einfach. Er taugt nicht als Held, weder bei den Soldaten noch will er Märtyrer sein in der Ehrenliste des Pazifismus. In der Regel hinterlässt er weder Bekennerbriefe noch sonstige Spuren; denn er will ja nicht entdeckt werden, sondern einfach leben.

2.
Aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft, die bis heute über den parlamentarischen Gesetzgeber das Wehrpflicht- u. Soldatengesetz verantwortet, fehlt es dem Deserteur an allen Tugenden eines ordentlichen Staatsbürgers in Uniform:

  • heimlich flieht er der Gefahr,
  • verrät seine ihm auferlegte oder von ihm selbst übernommene Verpflichtung und ist deshalb treulos,
  • feige handelt er aus Angst ums eigene Leben,
  • er lässt nicht nur die Fahne, sondern auch die Kameraden im Stich und verliert deshalb seine Ehre.

3.
Aus Sicht des überzeugten Kriegsdienstverweigerers
• hätte er es sich schon früher überlegen können,
• fehlt seinem Handeln die Offenheit und der Mut des Märtyrers
• sowie eine ethische Begründung, die nicht das eigene Überleben, sondern die Verwerflichkeit des Tötens anderer zum Inhalt hat.

4.
Und doch ist das schlichte Weglaufen des Deserteurs wegweisend:

a.
In seinem Handeln nimmt er das Wichtigste, was er hat, sein Leben, ernst. Und indem er das Seine bewahren will und die Waffe niederlegt, schützt er auch das Leben seiner potentiellen Opfer. Sein Handeln ist für ihn selbst verständlich; es bedarf keiner Begründung. Als Fußgänger auf dem Zebrastreifen bin ich übrigens auch dankbar, wenn ein herannahendes Auto bremst, auch wenn der Fahrer nicht aus tiefer Menschenliebe handelt, sondern nur, um seinen Führerschein zu behalten.

Wenn es in Art.2 Abs.2 GG heißt, "jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", dann ist diese Sorge um das eigene Leben und damit auch um das Leben anderer als konstitutiver Teil unserer verfassungsmäßigen Ordnung zu achten. Unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten handelt nicht mehr der Deserteur abwegig und unehrenhaft, sondern diejenigen, die noch immer auf der Grundlage von Wehrpflicht- u. Soldatengesetz andere zum Töten und in den Tod schicken.

b.
Indem sich der Deserteur die Freiheit nimmt zu gehen trotz früherer Verpflichtung, Gelöbnis oder Eid und trotz Befehl, nimmt er eine eigene Verantwortung wahr, die ihm kein Befehl und kein Dienstherr abnehmen kann: Die Verantwortung sowohl für die Ziele seines Tuns aber auch für die dafür eingesetzten Mittel. Im Sinne von Emmanuel Kant (zum ewigen Frieden, 3.Präliminarartikel) lässt er sich nicht mehr als "Maschine und Werkzeug in der Hand des Staates", als dessen williges Objekt, gebrauchen, sondern braucht seine Freiheit als selbstverantwortliches Subjekt und tritt damit aus der vorherigen selbstverschuldeten Unmündigkeit heraus. Was andere neben ihm nur als Unwohlsein im Kopf empfinden, überträgt er auf die Füße und beginnt so zu handeln, wie es -wiederum im Sinne Kants (Kritik der praktischen Vernunft)- alle tun sollten, um den Krieg, um jeden Krieg zu beenden.

c.
Der Deserteur handelt spät, aber im Sinne möglicher (weiterer) Opfer seines militärischen Auftrages noch rechtzeitig. Er ruft in Erinnerung, dass es für eine Umkehr nie zu spät ist, und seltsamerweise freut sich der Himmel über einen, der umkehrt, mehr als über 99 Kriegsdienstverweigerer, denen schon vor ihrer Einberufung bewusst war, dass sie nicht Soldat werden sollten. Dies schließt nicht aus, dass wir auch weiterhin aufgerufen sind, möglichst frühzeitig über das rechte Tun und Lassen Klarheit zu gewinnen und die jeweiligen Folgen zu bedenken. Vorbild kann uns der Deserteur sein in seiner Spontaneität, aus der Erkenntnis eines falschen Weges die Konsequenz der Umkehr zu ziehen, statt in treuem Gehorsam oder aus Gewohnheit den Irrweg bis zum bitteren Ende fortzusetzen.

Veröffentlicht am

18. März 2004

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