Boykott: Strafgericht des WestensMehrere afrikanische Staaten, die dem Internationalen Gerichtshof ICC beigetreten sind, haben gedroht, diesen zu verlassen. Sie stört die Einseitigkeit der AnklagenVon Lutz Herden Das ist ein Schlag ins Kontor, aus dem eine Krise der internationalen Rechtsprechung werden kann. Erschüttert ist das Dasein des International Criminal Court (ICC) auf jeden Fall, wenn eine Mehrheit der Staaten Afrikas damit droht, die Mitarbeit zu stornieren, wie das am Wochenende ein Sondergipfel der Afrikanischen Union (AU) in Addis Abeba avisiert hat. Käme es dazu, könnten Ermittler, Ankläger und Richter in Den Haag bald mit leeren Händen dastehen. Ihnen würden nicht die Fälle ausgehen, wohl aber die dazu gehörenden Angeklagten fehlen. Wer vor dem ICC angeklagt wurde, seit dieses Tribunal durch das Rom-Statut von 1998 entstand, kam aus Afrika. Nur aus Afrika. Die Zeichen sind da und das mehr als zu viel. Es begann am 9. November 2006 mit einer ersten Anhörung des ehemaligen kongolesischen Milizen-Führers Thomas Lubanga, der wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten Schuld auf sich geladen hatte und vor gut einem Jahr zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Es folgten Verfahren gegen die gleichsam aus dem Kongo stammenden Guerilla-Kommandeure Germaine Katanga und Mathieu Ngudjolo Chui. Im Mai 2008 wurde Haftbefehl des damaligen ICC-Chefanklägers Luis Moreno-Ocampo aus Argentinien gegen Ahmed Mohammed Harun erlassen, einen Anführer der Dschandschawid-Milizen (Reiter-Schwadronen) in Darfur. Anklagen gegen den sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir sowie den Ex-Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, folgten. Die aktuellen Fälle des Haager Tribunals gelten Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta und seinem Vizepräsident William Ruto. Ihnen wird vorgeworfen, bei den Unruhen nach der Präsidentenwahl Ende 2007 für Pogrome verantwortlich gewesen zu sein, denen landesweit etwa 1.000 Menschen zum Opfer fielen. Chefanklägerin Fatou Bom Bensouda (Gambia) ist überzeugt, damit wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt - ein Tatbestand, den zu ahnden das Gericht verpflichtet ist. Es kann kaum verwundern, dass afrikanische Staaten auf Distanz zu dieser regional einseitigen Rechtspflege gehen und sich vollends vom ICC zurückziehen wollen. Ugandas Präsident Yoweri Museveni - einst im Westen als Hoffnungsträger für die demokratische Katharsis eines Kontinents hofiert - spricht von voreingenommenen Akteuren in Den Haag, die der Glaubwürdigkeit des Gerichts schaden. "Sie benutzen diese Kammer nur, um Führer nach ihrem Geschmack zu installieren und jene auszuschalten, die ihnen nicht passen." Für Äthiopiens Außenminister Tedros Adhanom Ghebreyesusam hat sich die Haager Rechtsprechung zum "politischen Instrument gegen Afrikaner und Afrika gewandelt". Sein Präsident Teschome Wirtu bescheinigt dem ICC "Rassismus", andere afrikanische Politiker plädieren sogar auf "Rassenhetze". Das kenianische Parlament hat sich fast geschlossen gegen eine Überstellung Kenyattas und Rutos nach Den Haag verwahrt? Symbolische AugenbindeMit wem will der ICC kooperieren, geht ihm Afrika verloren? Von den 193 UN-Mitgliedern sind bisher 121 Staaten dem Rom-Statut (dazu die Cook-Inseln, die nicht zur UNO gehören) beigetreten, das die dem ICC übertragene Mission juristisch definiert, darunter 34 AU-Länder. Abgesehen von Lateinamerika und EU-Europa hat sich kein Kontinent in diesem Maße dazu bekannt, dass Politiker und Militärs nicht länger auf Straffreiheit spekulieren dürfen, wenn sie schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Sind die nur zwischen Algier und Kapstadt zu beklagen? Nicht am Hindukusch, im Irak, in Palästina, in Afghanistan - verschuldet auch durch Regierende in Washington, London, Paris, Rom oder Berlin? Wie viel Zivilisten sind durch die NATO-Luftangriffe auf Libyen 2011 umgekommen, wie viel in Mali, als die französische Armee dort im Januar 2013 intervenierte? Wer ahndet den Tod Tausender afghanischer Frauen und Kinder, die versehentlich oder gezielt von der US-Armee getötet wurden, wer die von US-Personal gefolterten und getöteten Insassen des Gefängnisses Abu Ghraib bei Bagdad? Wie wollen die Richter des ICC dem Recht zu seinem Recht verhelfen, wenn so viel Rechtsbeugung unbeachtet bleibt - und allein Afrikaner auf die Anklagebank geraten? Auch wenn Großmächte wie die USA, Russland und China, aber auch Israel, der Irak, Pakistan und Syrien sowie 65 weitere Staaten das Rom-Statut entweder nicht unterschrieben oder nicht ratifiziert haben - für das Haager Gericht kann das keine Lizenz zum Wegschauen sein. Auch wenn ihm in mancherlei Hinsicht die Hände gebunden sein mögen - die als Zeichen ihrer Unbestechlichkeit geltende Augenbinde sollten seine Ankläger nur symbolisch tragen. Als am 1. Oktober 1946 das Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal seine Urteile gegen die NS-Führer und ihnen ergebene hohe Militärs sprach, hieß es in der Begründung, die Entfesselung eines Angriffskrieges sei nicht nur "ein internationales Verbrechen", es sei "das größte internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich alle Schrecken vereinigt und anhäuft". Ein knappes Jahr zuvor, als der Prozess begann, meinte der amerikanische Chefankläger Robert Jackson, "wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden … Das Kriegsrecht gilt nicht nur für Verbrecher besiegter Länder." Um so mehr ist es zu bedauern, dass sich die Signatarstaaten des Römischen Statuts nicht über den Tatbestand eines Angriffskrieg bzw. einer Aggression einigen konnten und hinter dem Statut des Nürnberger Tribunals zurückblieben. Ebenso ist es zu beklagen, dass theoretisch nur Täter aus Staaten verfolgt werden können, die das Statut ratifiziert haben. Anders verhält es sich, wenn Verbrechen auf dem Gebiet eines ICC-Staates verübt wurden. Da Afghanistan einen solchen Status genießt, könnten theoretisch Militärs der US-Streitkräfte oder anderer NATO-Armeen, die Kontingente disloziert haben, belangt werden. Hat man je davon gehört, dass es in Den Haag auch nur den Versuch gab, derartige Ermittlungen anzustreben? Abschlägig beschiedenNeun Angeklagte aus Afrika - keine Anklage gegen Bush, Blair oder sonst einen der Paten des "humanitären Interventionismus". Keine Anklage wegen verübter Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Womit sonst hat man es bei einer Million toter Iraker zu tun? Das Argument, die USA würden den Weltgerichtshof ablehnen und hätten ihre noch kurz vor dem Ende der Amtszeit Bill Clintons (Präsident von 1993 bis 2001) gegebene Unterschrift unter das Römische Statut zurückgezogen, wirkt lächerlich - auch der Sudan verweigert sich dem Haager Tribunal, seit dort im März 2003 die ersten Richter vereidigt wurden. Und trotzdem wurde durch den einstigen Chefankläger Luis Moreno-Ocampo der sudanische Präsident Omar al-Bashir als erster im Amt befindlicher Staatschef angeklagt. Es ist durchaus zu begrüßen, dass der AU-Gipfel in Addis Abeba mit seiner Boykottdrohung dem ICC zu verstehen gab, dass er sich entscheiden muss: Amtiert dort ein Weltgericht, dessen Normen für alle gelten, oder handelt es sich um ein Strafgericht des Westens gegen Nicht-Westler? Damit klar wird, was gemeint ist: Als die palästinensische Autonomiebehörde nach der israelischen Gaza-Operation "Gegossenes Blei" zum Jahreswechsel 2008/09, den ICC bat, bei 1.000 toten Zivilisten eine Anklage israelischer Militärs und Politiker wegen begangener Kriegsverbrechen zu prüfen, wurde dieses Ansinnen abschlägig beschieden. Quelle: der FREITAG vom 14.10.2013. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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