Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Volksabstimmung in der Schweiz: Maximallohn für Manager

Eine schweizerische Volksinitiative fordert, dass der höchste Lohn in einer Firma nicht höher sein darf als das Zwölffache des niedrigsten.

Von Andreas Zumach

Die Eidgenossen stimmen am Sonntag über die Volksinitiative "1:12 - für gerechte Löhne" ab. Die fordert, dass der höchste Lohn in einer Firma in der Schweiz nicht höher sein darf als das Zwölffache des niedrigsten. Ein Beispiel: Bekommt der am schlechtesten bezahlte Mitarbeiter 3.600 Franken im Monat, dürfte der Topverdiener maximal 43.200 Franken bekommen. Nur Lehrlinge, PraktikantInnen und geschützte Arbeitsplätze für Behinderte würden nicht einberechnet.

Eingereicht wurde die Initiative von den Jusos, der Jugendorganisation der Sozialdemokratischen Partei (SP). Unterstützung kommt von der SP, den Grünen und kleineren Linksparteien sowie von den Gewerkschaften. Die Befürworter argumentieren, dass die Managerlöhne in den letzten 15 Jahren in Höhen geschossen seien, die betriebswirtschaftlich nicht mehr zu rechtfertigen seien. Dies sei ungerecht und gefährde den sozialen Zusammenhalt. Die Initiatoren erhoffen sich nicht nur eine Senkung der Spitzeneinkommen, sondern auch eine Anhebung der niedrigsten Löhne.

Bei einem Ja des Volkes müsste das Parlament in Bern (Nationalrat) innerhalb von zwei Jahren ein entsprechendes Gesetz erlassen. Das ist derzeit allerdings unwahrscheinlich. Nach einer letzten Umfrage von Mitte November wollten nur 36 Prozent der Befragten am Sonntag der "1:12"- Initiative zustimmen, 54 Prozent aber ein "Nein" in die Urne legen. Mitte Oktober hatten sich Befürworter und Gegner noch die Waage gehalten.

Doch seitdem haben die bürgerlichen Mehrheitsparteien in Parlament und Regierung (Bundesrat) sowie der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband ihre millionenschwere Kampagne gegen die Initiative noch intensiviert. Sie werden von fast sämtlichen Medien der Schweiz unterstützt.

Warnung vor wegziehenden Unternehmen

Die Initiative sei ein "zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit" und gefährde das "Erfolgsmodell Schweiz", lautet der zentrale Einwand. Bei einem "Ja" des Volkes würden Konzerne ins Ausland umsiedeln. Zudem handele es sich bei den kritisierten Spitzeneinkommen nur um "wenige, zudem zeitlich beschränkte Ausnahmen".

Diese Behauptung wird allerdings klar widerlegt durch die seit 2003 von dem Forschungsinstitut Travailsuisse durchgeführten Managerstudien. Danach verschaffen Dutzende von Schweizer Firmen ihren Spitzenmanagern seit vielen Jahren exorbitante Einkommen - oftmals als Mischung von Grundgehalt, Boni und Aktienbesitz.

An der Spitze liegen die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse (CS), die Chemiefirmen Roche und Novartis, der Nestlé-Konzern und die Zürich-Versicherung. In diesen sechs Unternehmen liegen die Spannen zwischen niedrigsten und höchsten Einkommen mindestens seit 2006 konstant bei über 1 zu 100, seit 2010 sogar zwischen 1 zu 142 (Zürich-Versicherung) und 1 zu 313 (CS).

Die höchsten Spannen entstanden in den Jahren 2004 bis 2009. Bei den Großbanken waren Spannen von 1 zu 500 normal. Der Spitzenwert wurde 2.009 erreicht, als CS-Konzernchef Brady Dougan 90 Millionen Franken erhielt - 1.812-mal so viel wie die am niedrigsten bezahlten MitarbeiterInnen der Großbank.

Durch Untersuchungen widerlegt ist auch die pauschale Behauptung, die Initiative würde zu erheblichen Steuerausfällen führen. Das gilt nur für Kantone wie Zug, in denen überproportional viele Spitzenverdiener ihren Wohnsitz haben. Zudem würden bei einer Begrenzung und Senkung der Spitzenlöhne die Unternehmensgewinne und damit auch die Steuereinnahmen steigen.

Quelle: taz - 23.11.2013. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

24. November 2013

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von