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UNO-Generalsekretär: Erst richtig, dann falsch

Erst lädt er den Iran ein, dann wieder aus: UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon sollte seinen schweren Fehler dringend aufklären.

Von Andreas Zumach

Die Ausladung Irans von der internationalen Syrienkonferenz durch Ban Ki Moon kaum 24 Stunden nach der Einladung ist ein höchst peinliches diplomatisches Desaster. Und der schwerste Fehler, den ein UNO-Generalsekretär seit vielen Jahrzehnten begangen hat.

Der Fehler wiegt um so schwerer, weil Ban mit seiner nach eigener Darstellung vorab mit Moskau und Washington abgesprochenen Einladung an Teheran zunächst völlig richtig gehandelt hatte. Wer eine Beilegung des Syrienkonflikts ernsthaft anstrebt, muss an den entsprechenden Verhandlungen neben den Ländern, die wie Saudi-Arabien, Katar und die Türkei die syrischen Rebellen unterstützen, natürlich auch Iran und anderen Akteure beteiligen, die auf Seiten der Regierung Assad stehen.

Das ist zwar noch keine Garantie für einen Erfolg von Verhandlungen, doch eine unerlässliche Voraussetzung. Nur mit und nicht ohne oder gar gegen Teheran ließe sich auch endlich der notwendige Druck für einen Machtverzicht Assads entwickeln.

Aus dieser Einschätzung heraus hatten der UNO-Generalsekretär und sein Vorgänger und erster Syrien-Unterhändler Kofi Annan bereits für eine Einladung Irans zu der ersten Genfer Syrienkonferenz im Juni 2012 plädiert, scheiterten aber am zunächst kompromisslosen Widerstand der USA. Deshalb trat Annan von seinem Amt als Unterhändler zurück. Aber einer Teilnahme Irans an der 2. Genfer Konferenz hatte Washington zuletzt zugestimmt unter der Bedingung, dass sich Teheran vorab auf das Verhandlungsziel der Bildung einer Übergangsregierung in Damaskus ohne Assad verpflichtet. Diese Bedingung habe Teheran erfüllt, erklärte der UNO-Generalsekretär noch am Sonntag nach mehreren Gesprächen mit dem iranischen Außenminister.

In seiner Ausladungsbegründung behauptet Ban nun das glatte Gegenteil. Wenn der UNO-Generalsekretär für diesen Widerspruch nicht noch eine glaubwürdige Erklärung liefert, sollte er zurücktreten.

Quelle: taz - 21.01.2014. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

22. Januar 2014

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