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Täuschungsmanöver beim Gesetzgebungsverfahren

De Maizière macht aus drei angeblich sicheren Balkanstaaten binnen weniger Tage fünf. PRO ASYL: Gesetzgebung als Farce

Das im Bundesinnenministerium auf den Weg gebrachte Gesetzgebungsverfahren, durch das Balkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollen, entwickelt sich zur Farce - formal wie inhaltlich. Am 20. Februar 2014 hatte das BMI Nichtregierungsorganisationen und dem UNHCR den Referentenentwurf zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme binnen einer Woche. Wer eine wirkliche Beteiligung will und Argumenten zugänglich ist, setzt keine Wochenfrist für eine Frage, die verfassungsrechtlich und bezüglich der Situation in den genannten Staaten schwierig ist.

Die Verbände, die dennoch bis zum 28. Februar 2014 fristgerecht Stellung nahmen, sehen sich vom Bundesinnenministerium hinters Licht geführt. Hatte man ihnen noch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der der Einstufung der Staaten Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten dienen sollte, so müssen sie wenige Tage später den Medien entnehmen, dass nun auch Albanien und Montenegro nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers sichere Herkunftsstaaten sein sollen.

Dabei war schon der auf Mazedonien, Serbien und Bosnien beschränkte Referentenentwurf ein unseriöses Machwerk, mit dem jeder gesetzgeberische Mindeststandard an Begründungen unterschritten wurde. Verfassungsrechtliche Maßstäbe wurden außer Acht gelassen, als habe sich das Bundesverfassungsgericht zum Thema niemals geäußert. Eine konkrete Auseinandersetzung mit der Menschenrechtslage in den drei Staaten findet sich ebensowenig wie die Auswertung einer Vielzahl von Berichten der Nichtregierungsorganisationen. Sie belegen ein Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen in den drei Staaten, die deren Einordnung als "sichere Herkunftsstaaten" als völlig unmöglich erscheinen lässt.

Die gesetzgeberischen Hausaufgaben sind noch nicht gemacht, da will man das Gesetzesvorhaben auf Albanien und Montenegro erweitern. So wird Gesetzgebung zur Farce, die Verbändebeteiligung zum Feigenblatt. Wer Gesetzgebung als populistischen Schnellschuss hinnimmt, wenn es um das Asylrecht geht, muss sich nicht wundern, wenn solche Methoden morgen auf andere Bereiche der Gesetzgebung übergreifen.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 17.03.2014. 

Veröffentlicht am

18. März 2014

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