“Bedingt einsatzbereit”Über falsche Prioritäten bei der Diskussion über die Ausrüstung der Bundeswehr mit KampfdrohnenVon Otfried Nassauer Ursula von der Leyen hat es versprochen. Thomas de Maiziere ebenfalls. Es steht sogar im Koalitionsvertrag: In Deutschland soll es eine breite öffentliche Diskussion über die sicherheitspolitischen, rechtlichen und ethischen Aspekte bewaffneter Drohnen geben, bevor die Bundeswehr solche Waffen anschaffen darf. Diese Diskussion ist sinnvoll. Die Einsätze von Kampfdrohnen durch die USA haben deutlich gemacht, wie problematisch und rechtswidrig der Einsatz dieser Waffenart sein kann. Der Bundestag wird heute neun Sachverständige zu diesem Thema anhören. Sie sollen bei der Entscheidung helfen, ob die Politik auf den Wunsch der Bundeswehr nach bewaffneten Drohnen eingehen soll. Ist das der richtige Schwerpunkt? Ich meine: Nein. Zur Ausgangslage: Die Bundeswehr will drei Aufklärungsdrohnen kaufen, die man später auch bewaffnen kann, wenn man es für nötig hält. Bis Ende dieses Jahres soll geklärt werden, ob dafür Drohnen des amerikanischen Typs Reaper oder Systeme aus Israel angeschafft werden. An beide kann man Waffen hängen. Vorausgesetzt man bekommt sie auch. Das ist nicht sicher, denn die USA haben anderen NATO-Partnern diesen Wunsch bereits versagt. Deutschland hat bislang nicht nach Waffen gefragt. Einsatzort wären die Auslandsmissionen der Bundeswehr, zum Beispiel in Afghanistan. Nach 2020 will die Bundeswehr weitere Drohnen beschaffen. Deshalb muss in einem zweiten Schritt entschieden werden, ob europäische Rüstungsunternehmen bis dahin eine neue Drohne entwickeln sollen, die ebenfalls bewaffnet werden kann oder ob man erneut im Ausland kaufen will. Beide Entscheidungen sollen bald fallen. Europas Industrie drängelt - obwohl derzeit noch kein Experte sagen kann, ab wann große Drohnen in Europa überhaupt außerhalb von gesperrten Lufträumen fliegen dürfen. Bislang kann auch niemand im Detail vorhersagen, welche technischen Systeme entwickelt werden müssen, damit Drohnen anderen Luftfahrzeugen jederzeit rechtzeitig und sicher ausweichen können. Ob und ab wann der geplante Einheitliche Europäische Luftraum gemeinsam von Passagierflugzeugen und Drohnen genutzt werden kann, steht also technisch wie zeitlich noch in den Sternen. Experten meinen, für die Lösung der Probleme brauche es mindestems zehn Jahre, wenn nicht deutlich mehr. Ein zweites scheint mir aber mindestens ebenso wichtig: Rüstungskontrollpolitik war und ist ein wichtiger Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. Es wäre also angesichts der nur bedingt vorhandenen Einsatzbereitschaft von Drohnen am Himmel über Europa naheliegend, darüber zu diskutieren, ob Deutschland nicht besser ein völkerrechtliches Verbot der umstrittenen Kampfdrohnen anregen sollte. Jedenfalls naheliegender, als primär über deren Beschaffung für die Bundeswehr zu debattieren. Bisher besitzen ja nur ganz wenige Staaten bewaffnete Drohnen. Viele andere überlegen noch, ob sie solche Waffen anschaffen sollen. Je mehr sich dafür entscheiden, Kampfdrohnen einzuführen, desto schneller schwindet der militärische Vorteil, den Besitzer bewaffneter Drohnen heute noch haben. Noch besteht die Chance, ein internationales Verbot für bewaffnete Drohnen zu erreichen. Gehören sie erst einmal zur Standardausrüstung vieler Armeen, ist ein Verbot viel schwerer zu erreichen. Otfried Nassauer ist freier Journalist und leitet das Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit - BITS Quelle: BITS - Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Otfried Nassauer. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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