US-Deserteur Shepherd: EUGH-Generalanwältin stärkt Rechte von Militär- und KriegsdienstverweigerernIm Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37) hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston am 11.11.2014 ihren Schlussantrag gestellt. Er enthält richtungsweisende Erwägungen zur Auslegung der sogenannten Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union. Mit ihr sollen unter anderem diejenigen geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und infolgedessen mit Verfolgung rechnen müssen. André Shepherd, ehemals Mechaniker für Kampfhubschrauber im Irak-Einsatz, hatte sich bei einem Deutschlandaufenthalt der Fortsetzung seines Einsatzes entzogen und stellte 2008 einen Asylantrag, der 2011 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Die hiergegen eingelegte Klage führte dazu, dass das Verwaltungsgericht München wesentliche Fragen zur Auslegung der Qualifikationsrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Die Generalanwältin kam in ihrem Schlussvortrag zu folgenden Einschätzungen:
Das Internationale Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. und PRO ASYL, die André Shepherds Verfahren seit Jahren unterstützen, sehen sich, ebenso wie Shepherds Anwalt Dr. Reinhard Marx, in ihrer Überzeugung bestätigt, dass ein Schutz für Deserteure auf der Basis der EU-Qualifikationsrichtlinie möglich ist. Rudi Friedrich von Connection e.V. erklärte: "Wenn der EUGH dem Schlussantrag folgt, wird das die Position von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren im Asylverfahren erheblich stärken." "Sollte das Gericht dem Schlussantrag folgen, hat dies Grundsatzbedeutung. Ich hoffe, dass Deserteure demnächst europaweit deutlich besser geschützt werden.", erklärte Bernd Mesovic von PRO ASYL. "Der Schlussantrag stimmt mich sehr optimistisch, sowohl für mein Verfahren als auch für die Rechte von anderen Deserteuren", so Shepherd nach Bekanntgabe des Schlussantrages.
Quelle: Pro Asyl und Connection e.V. - Gemeinsame Pressemitteilung vom 11.11.2014. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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