PRO ASYL zur Kritik der CSU an MerkelPRO ASYL warnt die Politik, sich von rechten Stimmungsmachern die politische Agenda aufzwingen zu lassen. "Wer nach rechts schielt und seine Politik danach ausrichtet, leitet Wasser auf die Mühlen der Rechten" kritisiert PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt die Äußerungen des CSU Politikers Friedrich. Dies führe in die Irre. PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, einer deutschnationalen Stimmungsmache entschieden entgegenzutreten. Bundestag und Bundesregierung müssten eine an den Menschenrechten und den Interessen unserer Gesellschaft orientierte Politik betreiben. Dazu gehöre beispielsweise auch eine Bleiberechtsregelung. Diese sei sowohl im Interesse unserer Gesellschaft als auch der Flüchtlinge. PRO ASYL appelliert an den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 eine humanitär ausgerichtete Bleiberechtsregelung zu beschließen - nicht nur für Heranwachsende. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aufenthaltsrechts müsse nicht nur an dieser Stelle grundlegend überarbeitet werden. Die Forderung aus der Wirtschaft nach einer Bleiberechtsregelung für junge Flüchtlinge zum Zwecke der Ausbildung sei grundsätzlich richtig aber nicht ausreichend. Sie müssten dauerhaft bleiben dürfen. Auch langjährig Geduldete müssten ein Aufenthaltsrecht erhalten. Es ist nicht nur im Interesse der jungen Menschen sondern auch unserer Gesellschaft, dass sie ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. PRO ASYL fordert die Heraufsetzung der Frist auf 27 Jahre. Nach einer Ausbildung müssten junge Flüchtlinge die Chance haben, sich in Deutschland eine Lebensperspektive aufzubauen. Es mache überhaupt keinen Sinn, sie auszubilden und dann abzuschieben. Auch für ihre Angehörigen müsse es ein Bleiberecht geben Bleiberecht für HeranwachsendeNach dem am 3.12. beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird in § 25a AufenthG die Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche verbessert, was PRO ASYL begrüßt. Allerdings erfolgt in Absatz 1 Satz 1 eine Befristung der Antragstellung auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Im ersten Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums war noch eine Antragstellung bis zum 27. Lebensjahr vorgesehen. Die Altersgrenze von 27 Jahren entspricht der Definition von "jungen Menschen" i.S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII. Schon aus systematischen Gründen würde eine Orientierung auf das Kinder- und Jugendhilferecht Sinn machen. Quelle:
PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 29.12.2014. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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