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Südafrika: Willkommen und Abschied

Die ANC-Regierung hat als Gastgeber eines Afrika-Gipfels den Weltgerichtshof düpiert, denn auch der Sudan war mit seinem Präsidenten gebeten - keine durchdachte Aktion

Von Lutz Herden

Auslandsreisen gehören seit Jahren nicht mehr groß zum Handlungsrepertoire von Omar al-Bashir. Da ihn der Internationale Strafgerichtshof (ICC) beschuldigt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, und per internationalem Haftbefehl sucht, muss der Präsident des Sudan Vorsicht walten lassen. Sucht er Staaten auf, die das Römische Statut, die Charta des ICC, unterzeichnet haben, drohen ihm Verhöre und langes Festsitzen, womöglich gar Arrest und Auslieferung an das Haager Tribunal. Theoretisch zumindest. Auch in Südafrika.

Ende der 90er Jahre schon hat sich die Republik am Kap zur Rechtsprechung des ICC bekannt, wohl auch um die Zäsur zu markieren, zu der es mit der Überwindung des Apartheid-Systems in der Rechtsordnung wie -praxis kam. Warum also macht die vom Afrikanischen Nationalkongress (ANC) geführte Regierung nicht vor dem jüngsten Gipfel der Afrikanischen Union (AU) klar, dass der sudanesische Staatschef besser in Khartum bleiben sollte?

Es lässt sich dafür nur eine schlüssige Erklärung finden: Es gab eine Garantie - möglicherweise des Gastgebers Jacob Zuma persönlich -, dass Omar al-Bashirs Immunität respektiert wird. Warum sollte der sonst das Risiko eines Trips nach Johannesburg auf sich nehmen, auch wenn von vornherein klar war: Man würde beim AU-Gipfel den Honoratioren aus vielen AU-Staaten begegnen, die mit dem Weltgerichtshof hadern, weil sie ihn als juristische Instanz für parteilich und daher überflüssig halten. Oder die mit ihm längst gebrochen haben.

Dritte Gewalt

Dass die südafrikanische Justiz allerdings ein Arrangement zwischen al Bashir und Zuma um ihrer selbst willen nicht hinnehmen konnte, war absehbar. Auch wenn die Haager Ankläger mit ihren Vorwürfen gegen Al-Bashir im Unrecht sein sollten und den Darfur-Konflikt zu einseitig reflektieren - so befreit das südafrikanische Richter nicht vom Gebot der Rechtshilfe für den ICC. Die rechtsstaatliche Konstitution Südafrikas und die Unabhängigkeit seiner Judikative wären nicht viel wert, wollte sich die dritte Gewalt politischer Opportunität unterwerfen. Sie kann die Exekutive schlecht gewähren lassen, wenn die Südafrika ICC-Mitgliedschaft untergräbt. Fast müsste man sagen: parodiert.

Gewiss wollte die ANC-Regierung mit ihrem Willkommen für das AU-Mitglied Sudan und seinen höchsten Repräsentanten mehr demonstrieren oder erreichen, als zu guter Letzt herauskam: eine Art Geleitschutz für al-Bashirs jähe Abreise, die nach überstürzter Rückkehr und Flucht in die Heimat aussah. Vermutlich sollte die Einladung zeigen, wir lassen uns durch das Haager Tribunal nicht vorschreiben, mit wem wir politisch verkehren. Und das hat seinen Grund - seit mehr als einem Jahrzehnt klagt der ICC ausschließlich afrikanische Politiker an, während die Irak-Aggression eines amerikanischen Präsidenten wie George W. Bush und die damit verbundenen Verbrechen so unbeachtet wie ungesühnt bleiben.

Mandelas Vermächtnis

Das lässt sich schwerlich widerlegen. Nur ist ein solcher Umgang mit dem Fall al-Bashir denkbar ungeeignet, das Unbehagen über eine selektive Rechtspflege in Den Haag zu bekunden. Eine AU-Resolution hätte mehr Eindruck hinterlassen als der Kurzzeit-Gast aus Khartum und die Drohung Südafrikas, die Rechtsallianz der ICC-Staaten - derzeit zählt sie weltweit 106 und in Afrika 33 Mitglieder - verlassen zu wollen. Schon das Vermächtnis Nelson Mandelas, eines Opfers von Rechtsbeugung und Rassenjustiz, sollte einen solchen Entschloss aufhalten.

Quelle: der FREITAG vom 17.06.2015. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

18. Juni 2015

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