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UN-Sozialausschuss stärkt Rechte der Vertriebenen der Kaffeeplantage der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe in Uganda

Der UN-Sozialausschuss äußert sich sehr besorgt darüber, dass die Vertriebenen der Kaweri Kaffeeplantage in Uganda ihr Land bisher nicht wieder zurückbekommen haben. Er fordert die ugandische Regierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Vertriebenen wiederherzustellen. Diese Empfehlung ist Teil der "Abschließenden Bemerkungen", die der Ausschuss nach seiner Analyse der Menschenrechtslage in Uganda diese Woche veröffentlicht hat.

"Diese Empfehlung entspricht den Forderungen der Vertriebenen der Kaweri Coffee Plantation und bedeutet für sie eine wesentliche Stärkung ihrer Position", freut sich Gertrud Falk von der Menschenrechtsorganisation FIAN, die den friedlichen Kampf der Vertriebenen seit 2002 unterstützt. "Jetzt muss auch die Bundesregierung ihre Haltung zu dem Fall neu ausrichten und die Rückgabe des Landes politisch unterstützen", fordert Falk.

Im August 2001 wurden rund 4.000 Menschen gewaltsam von der ugandischen Armee vertrieben, nachdem die ugandische Regierung das Land an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. verpachtet hatte, einem Unternehmen der Neumann Kaffee Gruppe mit Sitz in Hamburg. Die Vertriebenen wurden für den Verlust ihres Besitzes nicht entschädigt und verklagten deswegen 2002 die ugandische Regierung und das Unternehmen. Nach elf Jahren wurden ihnen in März 2013 in erster Instanz rund 11 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen, aber nicht die Rückgabe des Landes. Da das Unternehmen und die Vertriebenen Berufung eingelegt haben, wurde das Urteil nicht umgesetzt. Im Berufungsverfahren hat bisher noch keine Anhörung stattgefunden.

Der UN-Sozialausschuss hat die ugandische Regierung auch aufgefordert, mehr Richter einzustellen, damit Gerichtsverfahren ohne Verzögerung durchgeführt werden können. "Das ist eine sehr wichtige Empfehlung, denn durch die enorme Verzögerung von Gerichtsverfahren werden Betroffene von Menschenrechtsverletzungen entmutigt, ihre Rechte einzuklagen", erläutert Falk.

Hintergrund

Der UN-Sozialausschuss prüft regelmäßig die Umsetzung des UN-Sozialpakts in den Ländern, die den Pakt ratifiziert haben. Staaten müssen ihm dazu alle fünf Jahre berichten. Obwohl Uganda den Pakt 1987 ratifiziert hat, hat die Regierung erst im Dezember 2012 den ersten Bericht vorgelegt, der eine Grundlage der jetzt ausgesprochenen Empfehlungen des Ausschusses ist. Weitere Grundlagen sind so genannte Parallelberichte zivilgesellschaftlicher Organisationen. FIAN hatte in diesem Rahmen einen Bericht über die schweren Menschenrechtsverletzungen infolge der Vertreibung zugunsten der Kaweri Coffee Plantation eingereicht und dem Sprecher der Vertriebenen ermöglicht, ihr Anliegen während der Sitzung des Ausschusses in Genf persönlich vorzutragen.

Quelle:  FIAN Deutschland - Pressemitteilung vom 25.06.2015.

Veröffentlicht am

28. Juni 2015

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