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PRO ASYL warnt vor Roll Back und Zerfall Europas - Humanität ist das Gebot der Stunde

Flüchtlingskrise in Ungarn - Bevorstehender Koalitionsgipfel zur Asylpolitik

PRO ASYL appelliert an Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf die ungarische Regierung einzuwirken, so dass die dort verzweifelt festsitzenden Flüchtlinge ausreisen dürfen. "Humanität ist das Gebot der Stunde - es geht aber auch um die Grundwerte der Europäischen Union, die Menschenrechte und den Schutz von Flüchtlingen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Vorstöße der Innenbehörden verschiedener EU-Länder, ihre Grenzen zu schließen, lassen jegliche Menschlichkeit vermissen. An den Bundesinnenminister appelliert PRO ASYL: Die Flüchtlingspolitik ist auf Integration auszurichten! PRO ASYL wart vor einem Roll Back durch aktuelle politische Vorstöße. Sie laufen auf eine Verschärfung der Unterbringungskrise und eine Desintegration von Flüchtlingen hinaus. Damit wird das öffentliche Werben der Bundeskanzlerin für Flüchtlinge konterkariert. Während die Bundeskanzlerin eher die Integrations- und Aufnahmeerfordernisse thematisiert, übernimmt es der Innenminister, mit gezielten Äußerungen und Politikvorschlägen den "rechten Rand" zu bedienen.

Anlässlich des bevorstehenden Koalitionsgipfels fordert PRO ASYL:

Dublin-System gescheitert - Asylsuchende aus Ungarn einreisen lassen

PRO ASYL geht davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der jetzt ankommenden Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Irak stammt und ca. zwei Monate zuvor über Griechenland nach Europa gekommen ist. Tausende sitzen derzeit in Ungarn fest. PRO ASYL appelliert eindringlich, dass die in Budapest festsitzenden Flüchtlinge nach Deutschland weiterreisen können. Ein Signal aus Deutschland würde mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichen, damit die ungarische Regierung die Weiterreise ermöglicht.

Das Dublin-System ist gescheitert. PRO ASYL teilt die Kritik der deutschen Bundesregierung insoweit, dass es nicht angehen kann, dass EU Mitgliedstaaten wie Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien oder Großbritannien sich nicht adäquat an der Flüchtlingsaufnahme beteiligen. Hier muss auf die Regierungen dieser Länder eingewirkt werden, damit sie sich angemessen engagieren und ihrerseits ihre Grenzen öffnen.

PRO ASYL sieht selbstverständlich auch die östlichen EU-Staaten in der Pflicht, sich an der Flüchtlingsaufnahme zu beteiligen. Allerdings sind die dortigen Strukturen in keiner Weise darauf vorbereitet, in größerem Umfang Flüchtlinge aufzunehmen. Die vom BMI vorgeschlagenen "Hot Spots" (nun neben Griechenland und Italien auch in Ungarn), führen zur Internierung von Tausenden Flüchtlingen. Nur wenigen soll eine Weiterreise ermöglicht werden. In menschenunwürdigen Großlagern werden die Schutzbedürftigen festgesetzt werden.

Die politisch diskutierte Verteilung nach Quoten missachtet die legitimen Bedürfnisse der Flüchtlinge. Die auf der Flucht Befindlichen sind vornehmlich Syrer, Iraker und Afghanen - also die Gruppen, bei denen in hohem Maße Communities in Deutschland existieren. Aus Syrien 150.000, aus dem Irak 100.000 und aus Afghanistan ca. 85.000. Menschen gehen zu Recht gerne dorthin, wo es Anknüpfungspunkte gibt. Dies ist für die Integration förderlich. PRO ASYL erinnert hier an die Bertelsmann-Studie, veröffentlicht im Mai 2015, die die positive Rolle der Communities bei der Integration von Migranten herausgearbeitet hat. Wir brauchen ein System der Verantwortungsteilung in der EU, das die Bedürfnisse und Anknüpfungspunkte der Flüchtlinge berücksichtigt .

PRO ASYL tritt mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Arbeiterwohlfahrt, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst, dem Deutschen Anwaltsverein, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Neuen Richtervereinigung und der Rechtsberaterkonferenz für die freie Wahl des Zielstaats der Flucht ein, das es den Flüchtlingen ermöglicht, ihren Asylantrag im Land ihrer Wahl zu stellen ( Erstes Memorandum von 2013 , Neuauflage 2015 ). Das Prinzip der freien Wahl bewirkt, dass Asylsuchende dort hingehen können, wo sie die Unterstützung ihrer Familien oder Communities erhalten.

Flüchtlingspolitik auf Integration ausrichten

Gegenwärtig kommen vor allem Flüchtlinge nach Deutschland, die auf Dauer bleiben werden. Nach der EASY-Statistik (Juli 2015) sind 53 Prozent von ihnen aus den Bürgerkriegsländern Syrien (25.794 Personen, 31,1%), Afghanistan (7.928 Personen, 9,6%), Irak (5.846 Personen, 9,6%) und Somalia (1.195 Personen, 1,4%) sowie der Militärdiktatur Eritrea (3.127 Personen, 3,8%), also gerade jenen Herkunftsländern, die in Deutschland die höchsten Anerkennungsquoten haben. Der Bundesregierung fehlt demgegenüber ein Gesamtansatz in der Aufnahme- und Integrationspolitik der Flüchtlinge. Dazu gehören die schnelle Verteilung der Flüchtlinge in die Kommunen, Sprachkurse für alle von Anfang an, Hilfestellungen bei der Suche nach Wohnung und Arbeit.

Dazu gehört auch ein Vorstoß, um die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus massiv zu erhöhen. Der Bund muss die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Kurzfristig muss der Bund die Länder und Kommunen dabei unterstützen, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Zeltstädte und überfüllte Erstaufnahmeeinrichtungen - gerade im Winter - sind keine Lösung und werden die Probleme nur weiter verschärfen. Deswegen lehnt PRO ASYL die Verlängerung des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate ab.

BMI plant inhumane Abschreckungsmaßnahmen

Die Debatte um weitere sichere Herkunftsländer und angeblich nötige europäische Standards lenkt von den eigentlichen Aufgaben ab: Hunderttausende Flüchtlinge aus den genannten Staaten müssen aufgenommen und dauerhaft integriert werden.

Bundesinnenminister de Maizière hat ein Papier erarbeitet, das Vorschläge für "gesetzliche Änderungen zur Eindämmung der Asylmigration" enthält. Vorgesehen sind der Ausbau der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen und die Ausweitung der Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, auf sechs Monate. Dieses Vorhaben aus dem BMI ist kontraproduktiv und desintegrativ. In den vergangenen Jahren wurden viele Wege in Richtung auf eine frühe Integration beschritten. Dazu gehört Spracherwerb, Auszug in Wohnungen, möglichst faire und zügige Entscheidungen in der Asylpolitik, im Asylverfahren sowie Hilfestellungen bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Wenn jetzt forciert wird, Flüchtlinge in Großunterkünften unterzubringen und dauerhaft festzuhalten, wird dies den gegenteiligen Effekt haben. PRO ASYL warnt eindringlich vor den sozialen Folgen von Großlagern. Dies wird zu enormen Konflikten innerhalb dieser Einrichtungen führen.

"Sichere Herkunftsländer" - Kein Ausweg aus der Flüchtlingskrise

Albanien, Kosovo und Montenegro als "sichere Herkunftsländer" einzustufen, ist entschieden abzulehnen. PRO ASYL empfiehlt dringlich, sich verstärkt für ein Einwanderungsgesetz einzusetzen und vor allem Menschen, die aus den Balkanstaaten nach Deutschland kommen, die Möglichkeit einer legalen Einreise im Zuge einer Arbeitsmigration zu ermöglichen. Unabhängig davon geht PRO ASYL davon aus, dass in Balkanstaaten Roma, Homosexuelle sowie Journalisten bedroht sind und die Art der Durchführung der Asylverfahren nicht dazu führt, diese Schutzbedürftigkeit zu erkennen. In Bezug auf Albanien ist die Blutrache unverändert ein schwerwiegender Fluchtgrund. Die pauschale Einstufung als sichere Herkunftsstaaten wird der Entwicklung nicht gerecht und wird de facto ein Persilschein für diese Staaten darstellen, innere Reformprozesse nicht ernsthaft weiter zu betreiben.

Der aktuelle Vorschlag, Herkunftsländer mit einer Anerkennungsquote von unter zwei Prozent als "sicher" einzustufen, ist ein fundamentaler Angriff auf das Asylrecht. Der Vorschlag öffnet Tür und Tor für Willkür: Die Festlegung auf eine bestimmte Prozentzahl entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Der Bundesinnenminister spaltet mit solchen Vorstößen und tritt eine Debatte los, die rassistische Stimmungen in einem Teil der Gesellschaft bedient.

Verfassungswidriger Bargeldentzug

Das BMI-Papier enthält zudem den Vorschlag, den Bargeldbedarf "soweit möglich" durch gleichwertige Sachleistungen zu ersetzen. Dieser Vorschlag ist schlicht verfassungswidrig. Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, das sog. "Taschengeld" nur noch als Sachleistung zu gewähren. Denn hier geht es um die Deckung des soziokulturellen Existenzminimums. Hier werden die Bedarfe wie Kommunikation, Freizeit, Kultur, Bildung oder aber Kosten für ÖPNV abgedeckt. Diese höchstpersönlichen Bedarfe, deren Garantie das BVerfG aus der Menschenwürde herleitet, können sinnvollerweise nur durch Bargeld sichergestellt werden. Man stelle sich den bürokratischen Aufwand vor, den es heißen würde, wenn künftig staatliche Behörden den Kauf jeder einzelner Busfahrkarte organisieren müssen.

Roll-Back bei der Duldung

Das BMI hat vor, bei der Duldungserteilung zu differenzieren, je nachdem, ob der ausreisepflichtige Ausländer die Unmöglichkeit der Aufenthaltsbeendigung zu vertreten hat. Bei Verschulden soll eine "beschränkte Duldung" erteilt werden, bei der bestimmte Rechte nicht gelten, wie z.B. der Zugang zum Arbeitsmarkt, Unterstützungsleistungen wie BAföG, Teilnahme an Integrationskursen.

Dieser Vorstoß wäre eine dramatische Verschärfung der Rechtslage für Geduldete. Alle Errungenschaften und Liberalisierungen der letzten Jahre würden damit zunichte gemacht. So wurde erst im letzten Jahr das Recht, arbeiten zu dürfen, gestärkt. Geduldete haben spätestens nach 15 Monaten einen gleichberechtigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Von den Verschärfungen betroffen wären de facto nahezu alle Geduldeten. Denn Ausländerbehörden unterstellen bei einem Großteil der Fälle, dass die Duldungsgründe selbst verschuldet sind. Werden die Verschärfungen umgesetzt, würde man in vergangene Zeiten zurückfallen, in denen Geduldete von gesellschaftlicher Teilhabe weitgehend ferngehalten wurden. Dass sich Geduldete trotz aller Widrigkeiten integrieren und einbringen, wurde zuletzt von der Politik honoriert, indem im Sommer 2015 eine Bleiberechtsregelung geschaffen wurde. Bei nachgewiesenen Integrationsleistungen - wie z.B. Deutschkenntnissen, Lebensunterhaltsicherung - können Geduldete ein Bleiberecht beanspruchen (§ 25 b AufenthG). Nun plant das BMI offenbar ein breit angelegtes Roll-Back. Dies verletzt den gesellschaftlichen Konsens, dass Menschen nicht dauerhaft entmündigt werden dürfen und ihnen jegliche Perspektive auf Integration und Rechtssicherheit versagt werden darf.

PRO ASYL befürchtet, dass problematische Konzepte öffentlich positioniert werden, die den Kern des Asyls, die Würdigung des Einzelfalls, unterlaufen, so z.B. der Begriff der "guten Bleibeperspektive". Asyl heißt immer Prüfung des Einzelfalls, unabhängig davon, wie eine Gesamtlage beurteilt wird. Integrationsmaßnahmen nach einer Prognose auszurichten, wird zu Diskriminierungen führen und ist sowohl rechtlich als auch politisch mehr als fragwürdig.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - 03.09.2015.

Veröffentlicht am

03. September 2015

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