PRO ASYL kritisiert Maßnahmenpaket der großen KoalitionFesthalten an Dublin wird zu menschenrechtswidrigen Zuständen führen / Beschlüsse verschärfen Unterbringungsprobleme und missachten VerfassungsrechtPRO ASYL kritisiert das gestern vereinbarte Maßnahmenpaket der großen Koalition scharf. "Die Regierung schaltet mit diesen Beschlüssen von Aufnahme auf Abwehr von Flüchtlingen um", sagte der Geschäftsführer von PRO ASYL, Günter Burkhardt. Wider besseres Wissens hält die Bundesregierung an dem gescheiterten Dublin-System fest. Dies wird die menschenrechtswidrigen Zustände an Europas Außengrenzen weiter verschärfen. Es ist zu befürchten, dass Ungarn und möglicherweise auch Griechenland versuchen, ihre Grenzen zu schließen, Flüchtlinge illegal zurückweisen oder menschenunwürdig internieren. Das Dublin-Abkommen verhindert zudem, dass jene europäischen Industriestaaten in die Verantwortung genommen werden, die sich (wie etwa Großbritannien) gegen Flüchtlinge abschotten. Pro Asyl kritisiert zudem die geplante Einordnung weiterer Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer. Die Balkanstaaten sind nach wie vor keine sicheren Herkunftsländer, auch wenn es aus Balkanstaaten Arbeitsmigration gibt. Zahlreiche Menschenrechtsberichte zeigen, dass Angehörige der Roma und andere Minderheiten in den Balkanstaaten umfassender rassistischer Ausgrenzung ausgesetzt und von existentieller Armut bedroht sind. Justiz und Polizei schützen sie kaum. Die Verlängerung der Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen wird die Unterbringungssituation verschärfen. Die geplante Ausweitung der Kapazitäten von ca. 45.000 auf 150.000 wird kurzfristig nicht realisiert werden können - frühestens im Laufe des Jahres 2016. Die doppelte oder dreifache Belegung bestehender Einrichtungen wird unerträgliche Lebensumstände für tausende Menschen schaffen und Konflikte auf engstem Raum verschärfen. Die geplante Ausgabe von Sachleistungen statt Bargeld in der Erstaufnahme ist verfassungswidrig und soll - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - Flüchtlinge aus sämtlichen Herkunftsländern betreffen. Der Barbetrag ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern dient dazu, das verfassungsrechtlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum - also ein Minimum an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - zu ermöglichen. Flüchtlingen zu unterstellen, wegen der geringen Bargeldleistungen (143 Euro für Alleinstehende) nach Deutschland einzureisen, ist nicht nur ein Hohn für all jene Menschen, die vor rassistischer Diskriminierung, Krieg und Verfolgung fliehen, dieser Populismus befeuert eine Neiddebatte, die den Nährboden für eine weitere Zunahme der rassistischen Hetze und Gewalt gegen Flüchtlinge schafft.
Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 07.09.2015. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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