Amtsgericht Cochem verurteilt Atomwaffengegner wegen Aufforderung zum Geheimnisverrat2.400 Euro Geldstrafe für Verteilung von atomwaffenkritischen Flugblättern zum WhistleblowingFlugblätter, mit denen an Bundeswehrsoldaten appelliert wird, die Öffentlichkeit über die nukleare Teilhabe der Bundeswehr zu informieren, sind nach Ansicht des Amtsgerichts Cochem strafbar. Damit seien die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten zum Geheimnisverrat aufgefordert werden, so Amtsrichter Michel, weshalb er den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen (Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 30 Euro verurteilte. Michel zufolge habe er sogar die Verurteilung zu einer Haftstrafe in Erwägung gezogen, denn die Aufrufe zum Whistleblowing "hätten die Bundeswehrsoldaten und deren Familien ins Unglück stürzen können, wenn sie dem Aufruf gefolgt wären", so der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Rechtsanwalt Martin Heiming (Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins) verwies auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in einer die Öffentlichkeit in besonderer Weise berührenden Frage. Zudem betonte er in seinem Plädoyer, dass es den Bundeswehrsoldaten aus Rechtsgründen untersagt sei, in die Verfügungsgewalt US-amerikanischer Atomwaffen zu kommen. Theisen ging in der Gerichtsverhandlung auf die durch die Berichterstattung in der ZDF-Sendung Frontal 21 ausgelöste Debatte um die geplante Atomwaffenmodernisierung ein und erklärte hierzu: "Die Zivilgesellschaft hat das Recht, umfassend über die Hintergründe der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr und der geplanten Modernisierung der in Deutschland stationierten Atomwaffen informiert zu werden. Diese Informationen von der Bundeswehr einzufordern ist nicht strafbar, sondern legitim. Rechtswidrig ist aber die Modernisierung und Bereithaltung von Atomwaffen, um diese im sog. Ernstfall einsetzen zu können, da dies völker- und verfassungswidrig ist sowie gegen den Nichtverbreitungsvertrag und den 2+4-Vertrag verstößt." Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt, sodass in Kürze auch das Landgericht Koblenz eine strafrechtliche Bewertung der atomwaffenkritischen Aufrufe zum Whistleblowing vornehmen muss. Roland Blach (Bundessprecher der DFG-VK) erklärt zu der Entscheidung des Amtsgerichts Cochem: "Ich hätte dem Richter mehr Mut gewünscht. Ein Freispruch wäre die einzige angemessene Entscheidung gewesen. Das Verfahren von Hermann Theisen ist ein wichtiger Bestandteil der vielfältigen Aktivitäten der Zivilgesellschaft für ein Ende der Konfrontation zwischen Russland und der NATO und den USA. Die Bundesregierung muss eine aktive Rolle für Entspannung und atomare Abrüstung spielen und sich zusammen mit den anderen europäischen Staaten, in denen US-Atomwaffen stationiert sind, gegen die Modernisierungsprogramme der USA stemmen. 70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki müssen wir endlich ein Verbot aller Atomwaffen erreichen." Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) - Pressemitteilung vom 25.09.2015. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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