“Krieg gegen Schlepper” - Bundestag beschließt verfassungs- und völkerrechtswidrigen MilitäreinsatzDer Deutsche Bundestag beschließt einen rechtswidrigen und hochbrisanten Militäreinsatz - ohne ernstzunehmende Diskussion. Zugleich droht, dass der Einsatz die Seenotrettung von Flüchtlingen vernachlässigt, um Schlepper zu bekämpfen.Mit 450 Ja-Stimmen bei 116 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 01. Oktober beschlossen, dass sich 950 bewaffnete Streitkräfte der Bundeswehr an der EU-Militäroperation EUNAVFOR MED beteiligen sollen. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linkspartei , der die sofortige Einstellung von Militäroperationen im Mittelmeer forderte als auch ein Antrag der Grünen zur Ausweitung der Seenotrettung. In der ersten Phase des Einsatzes sollten die Schleusernetzwerke in internationalen Gewässern aufgeklärt werden. Mit der nunmehr gestarteten zweiten Phase - für die eine Abstimmung im Bundestag notwendig war - sollen in internationalen Gewässern Boote aufgespürt, angehalten, durchsucht, beschlagnahmt und umgeleitet werden. Eigentlich war geplant, in libyschen Gewässern zu operieren. Aufgrund des fehlenden UN-Mandats und des fehlenden Einverständnisses der libyschen Behörden, sieht man hiervon zunächst ab. Humanitärer Anstrich: Propaganda mit gerettetem KindDie Militärmission wurde jüngst in Operation "Sophia" umbenannt - den Namen eines Flüchtlingskinds, das auf einem Schiff der Marine im Mittelmeer geboren wurde. Die Propaganda-Abteilung der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini läuft auf Hochtouren. Man will dem Einsatz einen humanitären Anstrich geben, denn auch intern wird dessen Gefährlichkeit hoch eingeschätzt: Der "Europäische Auswärtige Dienst" und das "Politische und Sicherheitspolitische Komitee" befürchten Kollateralschäden unter den Flüchtlingen. Möglicherweise zielt die EU-Propaganda ebenfalls darauf ab, den offensichtlichen Verstoß des Einsatzes gegen Verfassungsrecht und Völkerrecht zu kaschieren. Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Kriminalisierung von SchleusungenDer Bundestagsbeschluss verweist darauf, dass die Bundeswehr aufgrund des Seerechtsübereinkommens und verschiedener Übereinkommen gegen die Schleusung von MigrantInnen den Einsatz durchführen könnte. Das ist unzutreffend. Ein juristisches Positionspapier des Forums Menschenrechte erklärt, dass die Schleusung von Ausländern allenfalls ein privates Strafdelikt sein könnte, das nicht durch die Bundeswehr verfolgt werden darf: "Die bisherigen internationalen Abkommen wie das "Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migrantenauf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität" sehen lediglich strafrechtliche Maßnahmen gegen die Schleusung von Migrant*innen vor. (…) Kann man angesichts fehlender legaler Einreisewege für Flüchtlinge schon an der Sinnhaftigkeit der Kriminalisierung von Schleusungen zweifeln, so zeigen die Abkommen und die Umsetzung in deutsches Recht, dass keine militärischen, sondern alleine strafrechtliche Mittel gegen Schleusungen vorgesehen sind." "Indem Schleusung allenfalls ein privates Strafdelikt sein kann, wäre für einen entsprechenden Einsatz die Polizei verantwortlich. Für die Beteiligung deutscher Soldat*innen an militärischen Operationen ist Art. 87a Abs. 2 GG relevant, dem ein striktes Trennungsgebot zwischen militärischen und polizeilichen Einsätzen zu entnehmen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht erkennt vor dem Hintergrund des Trennungsgebots ein Verbot für die Befassung einer Behörde mit Aufgaben, die mit ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabenstellung nicht vereinbar sind. Deshalb darf die "Bundeswehr nicht in Maßnahmen gesendet werden, die im Schwerpunkt seeverkehrspolizeilichen Charakter haben." Die Bundeswehr ist keine WeltpolizeiAuch die Humanistische Union sieht den Einsatz als rechtswidrig an: "Bei den Aktivitäten der Schleuser handelt es sich nicht um einen bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland oder einen anderen NATO-Staat, sondern um kriminelle Handlungen (das sog. "Einschleusen von Ausländern"). Für deren Bekämpfung ist aber nicht die Bundeswehr, sondern die Bundespolizei gemäß § 6 Bundespolizeigesetz zuständig", erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Martin Kutscha vom Bundesvorstand der HU. "Es ist schlicht unzulässig, die Streitkräfte der Bundeswehr als eine Art Weltpolizei gegen Gesetzesbrecher aller Art einzusetzen." Sind rechtswidrige Bundeswehreinsätze schon "normal"?Deutliche Kritik an dem Einsatz formulierte der ständige Sachverständigenausschuss für internationales Migrations-, Flüchtlings- und Strafrecht (Meijers Committee) . Der Einsatz sei nicht angemessen, um das Sterben auf See zu beenden. Die Seenotrettung würde zugunsten militärischer Operationen aufgegeben. Der Einsatz erfülle nicht die Kriterien für eine Resolution des UN-Sicherheitsrats nach Artikel 39 und 42 UN-Charta, die für die Anwendung von Gewalt eine "Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung" voraussetze. Es bestehe die Gefahr, dass der Einsatz zu einer Verletzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle Hirsi führe: Flüchtlinge dürfen nicht auf hoher See in Staaten abgeschoben werden, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder erniedrigende Behandlung droht - wie beispielsweise in Libyen. Obschon gewichtige Argumente dafür sprechen, dass der Militäreinsatz verfassungswidrig und völkerrechtswidrig ist, wird über dieses Problem öffentlich kaum gesprochen. Anscheinend sind rechtswidrige Bundeswehreinsätze bereits zur Normalität geworden. Seenotrettung hat keine PrioritätNeben den verfassungsrechtlichen Bedenken, führt der Einsatz auch zu einer problematischen Verlagerung der Prioritäten. Die grüne Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger hatte eine Anfrage zur Seenotrettung durch die Bundeswehr gestellt. Laut der Antwort der Bundesregierung retteten die Besatzungen der deutschen Marineschiffe im Zeitraum vom 7. Mai bis 18. September 2015 insgesamt 7263 Menschen aus Seenot, davon nur 1419 im Rahmen von EUNAFOR MED und 5844 in alleiniger nationaler Verantwortung. Die durch EUNAFOR MED eingesetzten Schiffe haben in diesem Zeitraum 1590 Menschen gerettet - eine marginale Zahl. Seitdem die EU-Mission Ende Juni gestartet ist retteten die deutschen Marineschiffe deutlich weniger Menschen, die Zahlen gingen rapide zurück . Diese falsche Prioritätensetzung bestätigt die Mannschaft der Seawatch , die privat Flüchtlinge im Mittelmeer retten: "Während zivile Organisationen mit ihren Schiffen regelmäßig aktiv nach Flüchtlingsbooten suchen, die oftmals gar nicht in der Lage sind, selbst einen Notruf abzusetzen, sucht man die Schiffe der Marine hier meist vergeblich. […] Seit die Schiffe der EU-Mission Eunavfor Med unterstellt sind, haben sie kaum noch jemanden gerettet oder überhaupt aktiv nach Seenotfällen gesucht." Dabei liegt die Alternative zur Militäroperation auf der Hand: Statt Schleuser militärisch zu bekämpfen muss die EU dringend in Libyen festsitzende Flüchtlinge und Migranten evakuieren und Flüchtlingen die legale Einreise in die EU ermöglichen. Dazu ruft unter anderen auch aktuell die Organisation Ärzte ohne Grenzen in einem Video auf, das eine ihrer Rettungsaktionen im Mittelmeer zeigt: "Es müssen angemessene Fluchtwege geschaffen werden. Das kann nicht so weitergehen."
Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - 02.10.2015. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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