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Bürgerkrieg in Syrien: Ein Fahrplan mit Fragezeichen

Nach der UN-Resolution äußern Oppositionelle Kritik. Völlig unklar ist, wer die Regierung Assad am Verhandlungstisch vertreten soll.

Von Andreas Zumach

Die am Freitagabend einstimmig verabschiedete Resolution des UN-Sicherheitsrats mit einem Friedensfahrplan für Syrien ist auf Kritik bei Teilen der Opposition gestoßen. Die in der Syrischen Nationalen Koalition (SNC) zusammengeschlossene Exilopposition mit Sitz in Istanbul kritisierte, der vorgesehene Waffenstillstand und Verhandlungen zwischen der syrischen Regierung und der Opposition ab Januar seien "nicht realistisch". Nötig sei "etwa ein Monat, um die Verhandlungen vorzubereiten", erklärte der SNC-Vertreter bei der UNO, Nadschib Ghadban.

Der SNC kritisierte zudem, dass die Resolution keine Aussagen enthält zur Zukunft von Präsident Baschar al-Assad. Damit unterminiere die Resolution die Ergebnisse des jüngsten Treffens von rund 100 Vertretern säkularer und islamistischer Oppositionskräfte in der saudischen Hauptstadt Riad, schrieb SNC-Chef Chaled Chodscha auf Twitter.

Einig waren sich die Teilnehmer dieses Treffens einzig in der Forderung, dass Assad an den Verhandlungen mit der Opposition nicht teilnehmen darf und spätestens bei der im UN-Friedensfahrplan für Mitte 2016 vorgesehenen Etablierung einer Übergangsregierung in Damaskus abtreten muss.

Zwischen den beiden für eine Beendigung des Syrienkriegs relevanten Vetomächten des UN-Sicherheitsrats, USA und Russland, sowie den in den Krieg involvierten Regionalmächten Saudi-Arabien und Iran gibt es nur einen informellen Konsens, dass Assad bei den für spätestens Mitte 2017 vorgesehenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen nicht wieder antreten darf. Doch dazu hat sich Assad selbst auf Drängen des russischen Präsidenten Wladimir Putin bislang nicht bereit erklärt.

Der oppositionelle SNC fordert Verbot von Fassbomben und Ende der Luftangriffe.

Die Fassbomben fallen weiter

Der SNC erinnerte zudem an die bislang nicht durchgesetzte Resolution des Sicherheitsrats zum Verbot des Einsatzes von Fassbomben. Er verlangte ein Ende der Luftangriffe durch die syrische und die russische Armee als Voraussetzung für einen Waffenstillstand.

Soweit sich diese Luftangriffe gegen die Milizen des "Islamischen Staats" (IS) oder des syrischen Al-Qaida-Ablegers Al-Nusra-Front richten, sind sie aber durch die jüngste UN-Resolution gedeckt. Diese die sieht zwar einen "landesweiten Waffenstillstand" vor, nimmt die Verteidigung gegen und die Bekämpfung des IS und der Al-Nusra-Front ausdrücklich aus.

Ob daneben auch die von Katar und der Türkei finanzierte Ahrar al-Scham, die militärisch stärkste syrische Rebellenmiliz, sowie andere islamistische Oppositionsgruppen mit Beziehungen zur Al-Nusra-Front als "Terroristen" eingestuft und von den Verhandlungen ausgeschlossen werden sollen, ist umstritten.

Frauen sind völlig unterrepräsentiert

Die Türkei will zudem eine Teilnahme der syrischen Kurden verhindern und hat für dieses Ansinnen die Unterstützung Saudi-Arabiens. Und keiner der an der Syrien-Diplomatie beteiligten Staaten setzt sich bislang für eine repräsentative Beteiligung von Frauen ein - trotz der völkerrechtlich verbindlichen Resolution 1325 des Sicherheitsrats vom Oktober 2000, die eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen vorsieht.

Über die Zusammensetzung der "gemeinsamen Oppositionsdelegation" soll bis Ende Dezember UN-Vermittler Steffan da Mistura mit der jordanischen Regierung entscheiden. Unklar ist, wer die Regierung Assad am Verhandlungstisch vertreten soll. Bisher kursiert kein einziger Name.

Ein Grund könnte sein, dass niemand bereit ist, diese Rolle zu übernehmen, solange Assad noch an der Macht ist. Denn mehrere Vertreter der Inlandsopposition, die seit letztem Jahr auf Einladung der Regierung Putin zur Vorbereitung von Verhandlungen nach Moskau reisten, wurden nach ihrer Rückkehr nach Damaskus inhaftiert, ermordet oder sind seitdem verschwunden.

Quelle: taz - 20.12.2015. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

22. Dezember 2015

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