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Aufruf gegen das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren

Faire Asylverfahren statt Schnellabfertigung von Schutzsuchenden

Das geplante Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren stößt bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), Medico International, PRO ASYL und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf große Bedenken. Die Organisationen befürchten, dass dadurch vielen Asylsuchenden der Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt bleiben wird. Besonders schwerwiegend würde dies besonders schutzbedürftige Flüchtlinge treffen, wie Kranke, Traumatisierte oder Minderjährige. Die vier Organisationen haben heute den Aufruf "Asylpaket II stoppen - Keine Einschränkung von fairen Asylverfahren" veröffentlicht, in dem sie die Bundesregierung und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auffordern, die Verschärfungen des Asylpakets II abzulehnen. Der "Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" (Asylpaket II) soll noch im Januar vom Kabinett beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Die Organisationen wenden sich gegen die Einführung "beschleunigter Verfahren", die u.a. für all diejenigen gelten sollen, denen das Fehlen von Ausweisdokumenten vorgeworfen wird. Da die meisten Schutzsuchenden ohne Pässe fliehen, könnte künftig die Mehrheit aller Asylsuchenden von Schnellverfahren in besonderen Aufnahmezentren betroffen sein. Asylsuchende sollen dort innerhalb weniger Tage abgefertigt werden, ein Schutzanspruch wird für viele aufgrund des Herkunftslandes vorab pauschal angezweifelt. Ein faires Verfahren lässt sich so nicht organisieren.

Die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren zeigen, dass für traumatisierte Menschen einwöchige Schnellverfahren besonders fatal wären. Sie benötigen viel mehr Zeit als eine Woche um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen. Auch die Berücksichtigung und zeitlich intensive Überprüfung kinderspezifischer Fluchtgründe wäre in den geplanten Schnellverfahren unmöglich.

Auch im Fall von krankheits-bedingten Abschiebungshindernissen sieht der Gesetzentwurf gravierende Verschärfungen vor. Kranke müssen künftig mit detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Reichen sie das Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Im Klartext heißt dies: Im Zweifel wird abgeschoben. Insbesondere traumatisierte Menschen wird diese Vorgehensweise gefährden. Das von Ausländerbehörden gesäte Misstrauen gegen auf posttraumatische Belastungsstörungen spezialisierte Ärzte wird so ins Gesetz geschrieben. Der Gesetzgeber spielt mit dem Leben der Betroffenen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verschärfung des Familiennachzugs vor. Wie weitgehend die Restriktion sein soll, ist in der Koalition umstritten. Die Organisationen befürchten, dass Begrenzungen des Familiennachzugs dazu führen, dass viele Angehörige, auch Kinder, die lebensgefährliche Flucht übers Meer auf sich nehmen werden anstatt auf eine Visaerteilung zu warten.

Aus der Sicht der Organisationen führt das neue Gesetz zu einer unzumutbaren Asylpraxis, die jeder ethischen, medizinischen und psychotherapeutischen Grundlage entbehrt.

Der Aufruf wird bereits unterstützt von Ärzte der Welt, dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und der Bundesweiten Kampagne der Medibüros/Medinetze in Deutschland zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Asylsuchender.

Quelle: PRO ASYL , Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), Medico International und Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Gemeinsame Pressemitteilung vom 20.01.2016.

Veröffentlicht am

20. Januar 2016

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