Ist dieser Einsatz mit Ihrem Gewissen vereinbar? Wenn nicht, verlangen Sie eine andere Verwendung!pax christi ermutigt die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Syrien-Kontingents zu individueller Gewissensprüfung"Wir ermutigen die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Syrien-Kontingents jede für sich zu prüfen, ob dieser Befehl mit ihrem Gewissen in Einklang steht. Wenn nicht haben sie das Recht, von ihrem Dienstherrn eine andere Verwendung zu verlangen", betont die pax christi-Vorsitzende Wiltrud Rösch-Metzler und ergänzt: "Nach unserer Auffassung ist diese Mandatierung der Bundeswehr weder politisch, noch rechtlich, noch ethisch zu rechtfertigen. Denn dieser Einsatz konterkariert die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung der Kämpfe in Syrien und es spricht viel für seine Unvereinbarkeit mit Grundgesetz und Völkerrecht." Christof Grosse, der Sprecher der pax christi-Kommission Friedenspolitik begründet weiter: "Wer unsere pazifistische Sicht nicht teilt, muss zumindest begründen, wenn er das zivilisatorische Tötungsverbot außer Kraft setzen will. Das Ziel, die Beziehung zur französischen Regierung und damit die Position Deutschlands in der Europäischen Union nicht zu gefährden, ist an sich berechtigt, aber für dieses politische Anliegen dürfen Bundeswehrangehörige weder in Lebensfahr gebracht, noch dem Risiko gravierender Verstöße gegen Recht und Moral ausgesetzt werden. Bei Ablehnung eines Einsatzes aus Gewissensgründen muss der Dienstherr eine Einsatzalternative anbieten. Ich erinnere daran, dass das Bundesverwaltungsgericht Major Pfaff rehabilitierte, der seinerzeit die Unterstützung des dritten Irak-Kriegs verweigert hatte. Das Gericht hat bestätigt, dass die Freiheit des Gewissens gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes kein durch andere Grundrechte oder Gesetze einschränkbares Gut ist, mithin für jede Soldatin und jeden Soldaten nicht nur für den Fall prinzipieller Kriegsdienstverweigerung gilt, sondern auch in einer Situation wie der gegebenen. Es handelt sich dann um eine situationsbezogene Kriegsdienstverweigerung." Den ausführlichen Offenen Brief an die Soldat/innen des Syrien-Kontingents der Bundeswehr mit weiteren Argumenten finden Sie unten stehend und auf www.paxchristi.de . Quelle: pax christi Deutschland - Pressemitteilung vom 25.01.2016. Offener Brief an die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Syrien-KontingentsSehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, Anfang Dezember 2015, nur knapp drei Wochen nach den Terroranschlägen von Paris, hat das Bundeskabinett eine Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen den sog. Islamischen Staat (IS) in Syrien und im Irak beschlossen; wenige Tage später stimmte der Bundestag diesem Beschluss zu. Nach dem vorerst auf ein Jahr befristeten Mandat sollen bis zu 1.200 Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr zur Unterstützung insbesondere Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz gegen den IS Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung und von "seegehendem Schutz" sowie als Stabspersonal übernehmen. Als pax christi-Kommission Friedenspolitik und als Geschäftsführender Vorstand der deutschen pax christi-Sektion sind wir der Auffassung, dass diese Mandatierung der Bundeswehr weder politisch, noch rechtlich, noch ethisch zu rechtfertigen ist.
Keins der skizzierten Problemfelder ist dadurch bereinigt oder auch nur entschärft, dass die Entscheidung von Bundestag und Bundesregierung nicht zuletzt dem Bemühen geschuldet ist, die Beziehung zur französischen Regierung und damit die Position Deutschlands in der Europäischen Union nicht zu gefährden. Für dieses an sich berechtigte politische Anliegen dürfen Bundeswehrangehörige weder in Lebensfahr gebracht noch dem Risiko gravierender Verstöße gegen Recht und Moral ausgesetzt werden. Daher stellt diese Einsatzentscheidung für Sie persönlich, sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, eine außerordentliche moralische Herausforderung dar. Im Grunde ist seit den Nürnberger Prozessen klar, dass alle Angehörigen der Streitkräfte persönlich verantwortlich sind für ihr Handeln, auch wenn sie Befehlen folgen (vgl. OSZE (1994), Verhaltenskodex. Ziff. 30f.) Als pax christi-Kommission Friedenspolitik und als pax christi-Geschäftsführender Vorstand appellieren wir daher an Sie als konkret Betroffene:
Das Bundesverwaltungsgericht hat Major Pfaff, der seinerzeit die Unterstützung des (dritten) Irak-Kriegs verweigert hatte, rehabilitiert und bestätigt, dass die Freiheit des Gewissens gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht ein durch andere Grundrechte oder Gesetze einschränkbares Gut ist, mithin für jede Soldatin und jeden Soldaten nicht nur für den Fall prinzipieller Kriegsdienstverweigerung gilt, sondern auch in einer Situation wie der gegebenen (situationsbezogene Kriegsdienstverweigerung). Bei Ablehnung eines Einsatzes aus Gewissensgründen muss der Dienstherr eine Einsatzalternative anbieten. Dass eine solche Entscheidung dennoch schwer zu verkraften ist, ist uns klar. Rat und Unterstützung müsste Ihnen die Militärseelsorge vermitteln können. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Gewissensentscheidung auch dann respektieren, wenn Sie anders ausfällt, als wir uns das für uns selbst vorstellen, falls wir uns in Ihrer Situation befänden. Geschäftsführender Vorstand und Kommission Friedenspolitik Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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