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Drohnenkampf: Hilflos oder tatenlos

Die US-Drohneneinsätze werden von der Air Base Ramstein aus unterstützt. Bürgern sind juristisch die Hände gebunden. Aber warum tut die Regierung nichts dagegen?

Von Michael Jäger

In dieser Woche wurde die Klage eines pensionierten Lehrers gegen die Drohneneinsätze, die über die US-Basis Ramstein laufen, vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Es ging nur um die Frage, ob er zur Klage überhaupt berechtigt ist. In erster Instanz war sie bejaht, in zweiter verneint worden. Der Kläger, der in unmittelbarer Nähe der Basis wohnt, beruft sich darauf, er könnte von terroristischer Rache mitbetroffen sein. Nachdem ihm das Bundesverwaltungsgericht nicht folgte, will er nun das Verfassungsgericht anrufen.

Ins Auge springt das Missverhältnis, dass ein Privatmensch sich gegen die Mordpraxis der Drohneneinsätze auflehnen muss, weil die politischen Instanzen ihr tatenlos zusehen, und ihm dann auch noch bedeutet wird, er sei nicht betroffen. Wer etwas tun will, darf nicht, und wer dürfte, kann es bleiben lassen - das ist bisher die Weisheit der Gerichte.

Von einer Mordpraxis zu sprechen, ist keine Übertreibung. Man schätzt, dass es allein in Pakistan seit 2004 zwischen 2.200 und 2.800 Drohnentote gibt, ein Viertel davon Terroristen, sonst unbeteiligte Bürger, auch viele Kinder. Dabei befinden sich die USA und Pakistan nicht im Kriegszustand. Auch ein Beispiel aus dem Jemen beschäftigt die deutschen Gerichte: Dort suchten drei Terrorverdächtige einen Imam auf, der al-Qaida im Gottesdienst scharf angegriffen hatte. Wahrscheinlich hatte er Zugang zum Gewissen der drei gefunden. Durch einen Drohnenangriff wurden alle getötet, auch ein Polizist kam ums Leben, seine Familie erfuhr es während einer Hochzeitsfeier ganz in der Nähe. Auch da klagen nun Familienmitglieder als Privatleute, und ihr Klagerecht wird von deutschen Gerichten bestritten. Niemand bestreitet aber, dass US-Drohneneinsätze über dem Jemen und Pakistan ohne Ramstein unmöglich wären. Sie werden zwar von Amerika aus gesteuert, möglich ist das wegen der Erdkrümmung aber nur, weil Ramstein Funksignale übermittelt.

Die Bundesregierung behauptet, sie könne keinen Einfluss nehmen: Was in der US-Air-Base geschehe, sei selbstständiges hoheitliches Handeln eines fremden Staates. Aber diese Selbstständigkeit ist der Skandal. Die Regierung hat keine Entschuldigung, sie nicht zu beseitigen. Oder steht die Bundesrepublik doch heimlich noch unter Besatzungsrecht?

Quelle: der FREITAG vom 07.04.2016. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Michael Jäger und des Verlags.

Veröffentlicht am

07. April 2016

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