Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Deals mit Despoten: Wie Europa seine Werte opfert, um Fluchtbewegungen zu verringern

"Aus den Augen - aus dem Sinn". Nach diesem Motto plant die EU Kooperationen mit ostafrikanischen Despoten, Diktatoren und gesuchten Kriegsverbrechern, um Flüchtlinge möglichst weit von Europa entfernt festzuhalten und sie sogar in die Verfolgerstaaten abzuschieben. Europas menschenrechtliche Grundwerte spielen offensichtlich keine Rolle mehr.

Laut geheimen EU-Dokumenten, die jetzt öffentlich gemacht wurden, sollen Schutzsuchende bereits in Afrika an der Weiterflucht nach Europa gehindert werden. Dazu wird mit den Regierungen von Ländern wie Eritrea, Somalia, Äthiopien oder dem Sudan verhandelt. Auch "Rückübernahmeabkommen" mit menschenrechtlich fragwürdig agierenden afrikanischen Ländern will man forcieren.

In dem vertraulichen Protokoll des Treffens der Botschafter der EU-Staaten vom 23. März 2016, das dem ARD-Magazin Monitor vorliegt, heißt es, die besprochenen Informationen dürften "unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit gelangen". Dass die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) an Plänen zur Abschaffung menschenrechtlicher Grundsätze arbeiten, sollte geheim gehalten werden.

Ostafrikanische Machthaber als Partner

Bereits am 30. März 2016 veröffentlichte die Organisation Statewatch drei der vier Länderberichte, welche bei dem Treffen diskutiert wurden. EU-Kommission und EAD legen darin Analysen und Empfehlungen vor, wie die Kooperation mit den Machthabern des Sudan, Äthiopiens und Somalia in den Bereichen "Migration, Mobilität und Rückübernahme" intensiviert werden könnte. Der Länderbericht zu Eritrea konnte im Vorfeld nicht zugänglich gemacht werden.

Dass es sich bei den Wunschpartnern um menschenverachtende Diktatoren handelt, wird in Brüssel scheinbar nicht als Problem angesehen - obwohl z.B. 2008 vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein Haftbefehl wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Omar Al-Bashir, Machthaber im Sudan, erlassen wurde.

Abkommen trotz Menschenrechtsverletzungen

Im Fokus der EU stehen Pläne, Abschiebungen in die Länder zu forcieren, denn die "Lage im Rückführungsbereich" sei "unbefriedigend", so die Diagnose der Botschafter der EU-Staaten. Im Länderbericht zu Sudan wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Rückführungsrate von abgelehnten Asylsuchenden mit 12% sehr gering sei, gleichzeitig gibt man aber zu, dass die Anerkennungsquote von sudanesischen Schutzsuchenden in Europa mit rund 55 Prozent relativ hoch ist.

Dass es sich bei den neuen EU-Kooperationspartnern um problematische Staaten handelt, zeigen auch die Anerkennungsquoten in Deutschland. Bei all diesen Staaten liegen sie bei deutlich über 20 Prozent, im Falle Somalias (81,6 Prozent bereinigte Schutzquote) und Eritreas (99,6 Prozent bereinigte Schutzquote) sogar noch erheblich höher.

Es gibt also gute Gründe, aus diesen Ländern zu fliehen. Die EU-Institutionen sind sich dessen bewusst, so heißt es im Dokument zu Äthiopien , das Europäische Parlament habe in seiner Resolution vom 21. Januar 2016 die äthiopische Regierung aufgrund schwerwiegender und verbreiteter Menschenrechtsverletzungen vehement kritisiert. EU-Kommission und EAD plädieren nichtsdestotrotz auch für die Verhandlung eines Rückübernahme-Abkommens mit Äthiopien.

Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden von Problemstaaten

Außerdem soll eine Mitwirkung der Staaten bei Migrationskontrollen und "Schlepperbekämpfung" erreicht werden. Dazu will man die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden ausbauen, z.B. durch einen "verbesserten Informationsaustausch mit der Polizei". Europa plant also tatsächlich, Flüchtlinge wieder ihren Verfolgern auszuliefern und diese auch noch dabei zu unterstützen, Flucht überhaupt zu verhindern.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 15.04.2016.

Veröffentlicht am

19. April 2016

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von