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Der Staat ist der Verfassungsfeind

Von Elke Steven

Der zwanzigste Grundrechte-Report, der von acht Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene "Grundrechte-Report 2016" ist heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Themen gehen der Redaktion nicht aus, alljährlich ist über Verletzungen von Grund- und Menschenrechten in Deutschland zu berichten. Der Staat ist dabei der Täter - seine Institutionen verletzen die Grund- und Menschenrechte der Bürger und Bürgerinnen; und das Parlament erlässt verfassungswidrige Gesetze und versäumt es, die Bürger ausreichend vor Überwachung zu schützen.

Was können all diese Berichte über staatliche Verfehlungen, über rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, über rechtswidrige Gesetze bewirken? Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf diese Vorgänge gelenkt, diejenigen Bürger werden unterstützt, die über die Vorfälle berichtet haben oder die vom grundrechtswidrigen Vorgehen betroffen waren. Die Politik aber betreibt ihr Geschäft unbeeindruckt weiter. Schlimmer noch, sie lobt die Bürger ob ihres Engagements und tut zugleich alles dafür, dieses Engagement ins Leere laufen zu lassen. So wird aktuell die "Willkommenskultur" der Bürger gefeiert, wird eigens dieser Begriff erfunden, um sich die Menschen einzuverleiben, die die Flüchtenden an den Bahnhöfen begrüßten und sie in den Unterkünften unterstützen. Zugleich aber wird eine Politik betrieben, die eines deutlich macht: Flüchtende, Menschen in Not sind hier nicht willkommen, die Grenzen werden dicht gemacht, das europäische Grenzregime ausgebaut, rechtswidrige Verträge mit den Ländern außerhalb der EU-europäischen Grenzen geschlossen, Abschiebungen beschleunigt. So erhalten die Nationalisten und Ausländerfeinde die Unterstützung in den Taten der Regierung und den Argumentationen von Parteien.

Martin Kutscha erinnert im diesjährigen Grundrechte-Report in seinem Rückblick daran, dass der "schwerste Eingriff in den Grundrechtskatalog" bei Erscheinen des ersten Reports vier Jahre zurücklag. Am 28. Juni 1993 war das "Grundrecht auf Asyl bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt worden" - die Institutionen der "sicheren Drittstaaten" und "sicheren Herkunftsstaaten" waren eingeführt. Seitdem führen Bürgerrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen immer neue Abwehrkämpfe gegen die Ausdehnung der Anerkennung von Staaten in diesem Sinne. Im Grundrechte-Report 2015 wurde über die "verfassungswidrige Konstruktion sicherer Herkunftsstaaten" und die Anerkennung der Länder Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina als solche berichtet. Damals wurden die "schlechten" Roma-Flüchtlinge gegen die "guten" Flüchtlinge aus Syrien ausgespielt (Hohlfeld: Roma haben kein sicheres Herkunftsland). Heute spricht schon kaum noch jemand von den menschenrechtswidrigen Situationen, in die die Roma abgeschoben werden. Aktuell betreibt der Mitherausgeber Pro Asyl Kampagnen gegen den EU-Türkei-Deal und gegen die Anerkennung von Folterstaaten als sichere Herkunftsstaaten (Algerien, Tunesien und Marokko). Neben der Abwehr von Flüchtlingen betreibt die Politik auch nach innen eher die Ausgrenzung von Migranten und verletzt ihre Menschenrechte täglich. Entgegen den Ratschlägen aller Experten werden jugendliche Geflüchtete zur aussagelosen Altersbestimmung "hochnotpeinlichen Intimuntersuchungen" (Nowotny: Ist die Würde des Menschen antastbar?) unterzogen. Mit dem geplanten "Integrationsgesetz" drohen den Migranten Zwänge, Sanktionen, Prekarisierung und Desintegration . Das Bayerische Staatsministerium war schon im Februar mit einem Bayerischen Integrationsgesetz vorgeprescht. Wie schon bei der Hartz IV-Gesetzgebung, geht es vermeintlich ums Fördern und Fordern, in Wirklichkeit aber um Zwang und Sanktionen, um Anpassung und Prekarisierung. Es geht um den alarmierenden Versuch, "der ,deutschen Nation’ (bayerischer Prägung) eine ‚Leitkultur’ zu verpassen" - wie es Helmut Pollähne für das Grundrechtekomitee formulierte. Auch hier kommt die Gesetzgebung den Nationalisten und Rassisten entgegen.

Wenn dann aber einmal über das EU-Asylrecht Verbesserungen im Umgang mit Migranten errungen werden konnten - in den Richtlinien zu den Aufnahmebedingungen (RL 2013/33/EU) und zum Asylverfahren (RL 2013/32/EU) -, dann kommt die Bundesrepublik ihrer Pflicht zur Umsetzung dieser Richtlinien nicht nach (Pelzer: Einhaltung von EU-Asylrecht nicht mehr zeitgemäß?).

Alle Kritik, sogar alle selbstproduzierten Skandale und auch das Versagen in der Sache, führen auch in einem anderen Bereich nicht zum Überdenken, sondern immer nur zum weiteren Ausbau: die Geheimdienste. Im Juli 2015 hat der Bundestag das "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" beschlossen. Die Verwobenheit der Verfassungsschutzämter in den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) und das Versagen in der Aufdeckung der Mordtaten hätten zur Auflösung dieses demokratisch unkontrollierbaren Geheimdienstes führen müssen. Stattdessen werden neue, weitreichende Rechte geschaffen. "Das Begehen von Straftaten durch Staatsdiener und ihre V-Leute wird erstmals gesetzlich legitimiert und ihre Strafverfolgung eingeschränkt. Schwerer kann man den Rechtsstaat kaum beschädigen." (Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter - Täter vom Dienst) Und selbstverständlich behindert nicht nur der Verfassungsschutz die Aufklärung der Straftaten des NSU, sondern auch der Bundesnachrichtendienst (BND) die Untersuchung seiner illegalen Massenspionage. Demokratie fordert man gerne von den anderen Staaten, demokratische Kontrolle von Geheimdiensten aber unterbindet man selbst dann, wenn durch Whistleblowing deutlich geworden ist, dass durch die westlichen Geheimdienste "eine nahezu lückenlose verdachtsunabhängige Massenüberwachung der globalen Telekommunikation" stattfindet. (Gössner: Ausspähen unter Freunden - geht doch!) Dem Enthüller dieser Kenntnisse, Edward Snowden, gewährt man jedoch weder Asyl, noch hört man ihn an.

Immer wieder liegt die Hoffnung der Bürgerrechtler auch darin, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechtswidrigkeit von Gesetzen und staatlichen Handlungen feststellt. Vermehrt richtet sich diese Hoffnung auch auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Schon manches Mal hat sich diese Hoffnung als berechtigt - und dennoch trügerisch herausgestellt. BVerfG und/oder EuGH, die Gesetze an den vom Grundgesetz gelegten Verfassungsorientierungen und an den Bürger- und Menschenrechten messen, haben einige beanstandet: das erste Bayerische Versammlungsgesetz, den Großen Lauschangriff, die Vorratsdatenspeicherung, die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz … Gegen die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl war aber auch das BVerfG keine Hilfe. Die Politik nutzt solche Entscheidungen jedoch vor allem, um andere Wege zu finden, die eigenen Interessen durchzusetzen. Schon zu Zeiten des Erlasses des Großen Lauschangriffes war für Experten klar, dass die "weit größere Gefahr für die Freiheitsrechte" von anderen technischen Möglichkeiten ausgeht. "Internet und Telekommunikation haben inzwischen ein globales Panoptikum entstehen lassen, das alle Nutzer und Nutzerinnen dieser modernen Kommunikationsmittel für die Geheimdienste, aber auch für mächtige Internetfirmen wie Google und Facebook zu gläsernen Subjekten verwandelt hat." (Kutscha: Grundrechte gegen die Arroganz der Macht - ein Rückblick auf 20 kämpferische Jahre)

Das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war sowohl vom BVerfG als auch vom EuGH als rechtswidrig eingestuft worden. Im Oktober 2015 wurde nun ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, dessen Rechtmäßigkeit erneut überprüft werden muss. Klagen sind eingelegt, aber zu befürchten ist, dass das BVerfG diesmal zu dem Ergebnis kommen könnte, dass die gesetzten Grenzen zwar ein wenig ausgeweitet aber noch akzeptabel gesetzt seien. So funktioniert die schrittweise Aushöhlung des Grundgesetzes.

Auch im praktischen Umgang mit den Gesetzen häufen sich die Entscheidungen des BVerfG über deren rechtswidrige Anwendung. Die richterliche Rechtsblindheit, mit der Hausdurchsuchungen genehmigt werden, ist schon mehrfach beklagt worden. Das BVerfG entscheidet Jahr für Jahr über deren Rechtswidrigkeit. An der Praxis ändert sich aber nichts. Wenn man Hoffnung in das Rechtssystem setzt, dann mag man hoffen, dass irgendwann die Staatsanwälte tatsächlich wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB gegen die die Durchsuchungen genehmigenden Richter ermitteln - und dass dies Folgen für den Grundrechtsschutz hat. (Müller-Heidelberg: Ach, diese Richter …) Im Mai 2016 zumindest ist schon wieder eine Wohnung durchsucht worden , die des Fotojournalisten PM Cheung in Berlin. Polizeiliche Ermittlungen gegen die Proteste von Blockupy sollten die Verletzung der Medienfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen.

Das BVerfG hat mit seinem Brokdorf-Beschluss ja schon 1985 deutlich gemacht, dass das Versammlungsgesetz und seine Handhabung demokratisch und grundrechtlich unhaltbar ist - zumindest einer völlig anderen Interpretation bedarf als das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge von 1953 es nahelegt. Versammlungsbehörden und Polizei zitieren seitdem diesen Beschluss regelmäßig, um zu behaupten, dass ihre rechtswidrigen Eingriffe in das Versammlungsrecht rechtmäßig seien. Alljährlich sind seit 20 Jahren über rechtswidrige Maßnahmen, über Eingriffe in das für eine Demokratie so grundlegende Versammlungsrecht zu berichten. Die immer wiederkehrenden Polizeikessel, bereits 1986 wurde die Rechtswidrigkeit des Hamburger Kessels festgestellt, sind bestes Beispiel für das Beharrungsvermögen im rechtswidrigen Vorgehen staatlicher Behörden. An geltendes Recht sollen sich die anderen halten, "der Staat" meint, selbst nicht daran gebunden zu sein. Im Grundrechte-Report 2016 ist so zwar zu feiern, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart feststellte, dass das polizeiliche Vorgehen beim Schwarzen Donnerstag in Stuttgart - Protest gegen Stuttgart 21 - grundrechtswidrig war. Die Hoffnung, dass "es auch auf die Polizei eine Signalwirkung entfaltet" (Röder: Versammlungen stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes), mutet trügerisch an.

Der Grundrechte-Report kann tatsächlich nur mit Worten gegen all diese Verfassungsverstöße, gegen die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten kämpfen. Die Bürger müssen diesen Kampf alltäglich weiterführen. Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, so heißt es in Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand - wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Suchen wir also weiterhin nach anderer Abhilfe und hoffen auf die Kraft des Wortes, gepaart mit der Wirkung bürgerrechtlicher, an den Menschenrechten orientierter Proteste.

Elke Steven, Dr. phil., arbeitet als Soziologin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Demonstrationsrecht und -beobachtungen, Innere Sicherheit, elektronische Gesundheitskarte und Friedenspolitik.

Quelle:  NachDenkSeiten - 15.06.2016. Eine Vervielfältigung oder Verwendung des Textes in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist unter Berücksichtigung der Regeln von Creative Commons Lizenz 2.0 Non-Commercial möglich.

Veröffentlicht am

16. Juni 2016

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