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Bundesrat muss Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsländern ablehnen!

PRO ASYL: Gesetz wäre folgenschwerer Dammbruch

Die Entscheidung des Bundesrat über den Gesetzentwurf zur Einstufung von Maghreb-Staaten als "sicheren Herkunftsstaaten" wird vertagt. PRO ASYL fordert den Bundesrat auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Für PRO ASYL ist das Gesetz klar rechtswidrig und widerspricht der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Mit verheerenden Folgen für Asylsuchende aus den Maghrebstaaten: Statt einer fairen und gründlichen Prüfung ihrer Fluchtgründe würde ihr Antrag in einem Schnellverfahren abgewiesen werden.

Nach Einschätzung des Deutschen Anwaltvereins ist die Einstufung der drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten mit Anhang I der Verfahrensrichtlinie nicht vereinbar und entspricht nicht den Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 14.05.1996 für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat.

Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. PRO ASYL appelliert an die Bundesländer, diesem Gesetz eine klare Absage zu erteilen und sich nicht auf faule in etwaigen Nachverhandlungen einzulassen. Dieses Gesetz wäre ein folgenschwerer Dammbruch, daran können auch Protokollerklärungen und Zugeständnisse der Bundesregierung in anderen Themenbereichen der Flüchtlingspolitik nichts ändern.

Zusammen mit Amnesty International appellierte PRO ASYL in einem offenen Brief an die Bundesländer, den Gesetzentwurf zu stoppen. "Wie viele Menschenrechtsverletzungen darf sich ein Land leisten, bis es in Deutschland nicht mehr als ‘sicher’ gilt? Wenn die Maghreb-Staaten als ‘sicher’ eingestuft werden, wird die rechtsstaatliche rote Linie überschritten", beklagen Amnesty International und PRO ASYL.

Zur Menschenrechtslage in den Maghrebstaaten

Marokko

Marokko ist ein kein demokratischer Staat. Die Behörden schränken das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv ein. Das US Departement of State hat zudem Folterfälle in Marokko festgestellt und kritisiert die Korruption in allen Regierungsbereichen und das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit. Frauen sind durch die Gesetze nur unzureichend vor sexueller Gewalt geschützt und Homosexualität kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Allein der Westsahara - Konflikt reicht aus, um Marokko nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen: Marokko hat seit 1975 große Teile der Westsahara annektiert und geht massiv gegen sahrauische Aktivisten vor.

Tunesien

Bezogen auf Tunesien reichen die Ausführungen der Bundesregierung selbst zur Menschenrechtslage schon aus, um zu verdeutlichen, dass Tunesien kein "sicherer Herkunftsstaat" ist. Der Gesetzentwurf selbst bestätigt, dass es zu extralegalen Tötungen in Haft sowie zu Folterfällen gekommen ist und dass eine Bestrafung von homosexuellen Handlungen praktiziert wird, die flüchtlingsrechtlich nicht anders als Verfolgung einzustufen ist. Schon der Gesetzentwurf selbst macht also deutlich, warum sich die Einstufung von Tunesien als sicherer Herkunftsstaat nicht rechtfertigen lässt.

Algerien

Die Menschenrechtslage in Algerien entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen sicheren Herkunftsstaat. So ist die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit nicht gewährleistet und die Meinungs- und Pressefreiheit beschränkt. Weitere Menschenrechtsdefizite sind die weitreichende Korruption, die Bedingungen in Gefängnissen und die Misshandlungen von Inhaftierten, Gewalt gegenüber und Diskriminierung von Frauen und die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten. Auch kommt es bei der Terrorismusbekämpfung zu Folterfällen.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 17.06.2016.

Veröffentlicht am

17. Juni 2016

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