Landgericht Koblenz entscheidet über einen atomwaffenkritischen Aufruf zum WhistleblowingStaatsanwaltschaft Koblenz fordert die Verhängung einer Haftstrafe gegen AtomwaffengegnerDas Landgericht Koblenz verhandelt am Dienstag, 12.07.2016, 13:30 Uhr (Karmeliterstraße 14, Koblenz, Sitzungssaal 49), über die Strafbarkeit eines atomwaffenkritischen Aufrufs zum Whistleblowing. Hintergrund dafür sind Flugblattaktionen des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Mit den Flugblättern hat er wiederholt Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 (Büchel) dazu aufgefordert, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Aufrüstung jener Atomwaffen zu informieren, die auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind. Im September 2015 wurde er daraufhin vom Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt (2090 Js 45215/14), da er zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert habe (§§ 111, 353b StGB). Im Februar 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro, nachdem Theisen die Flugblätter erneut verteilt hatte (2010 Js 13035/15). Neben Theisen hat auch die Staatsanwaltschaft Koblenz Berufung gegen die Urteile eingelegt und fordert in ihrer Berufungsbegründung die Verhängung einer Freiheitsstrafe. Nur so könne der Atomwaffengegner von weiteren Flugblattaktionen abgehalten werden, so Oberstaatsanwalt Ralf Tries. Die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (Berlin) und die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V. (Bremen) haben sich in offenen Briefen an die Staatsanwaltschaft Koblenz und an das Landgericht Koblenz solidarisch mit Theisen erklärt und fordern eine Einstellung der Strafverfahren gegen ihn. Und für die Deutsche Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms, IALANA (Berlin) hat der ehemalige Richter und Vorstandsmitglied von IALANA, Bernd Hahnfeld, eine völkerrechtliche Expertise erstellt, wonach Theisens Flugblätter nicht strafbar sein können, da die Nukleare Teilhabe der Bundeswehr selbst gegen das Völkerrecht und den Nichtverbreitungsvertrag verstoße, weshalb die damit in Verbindung stehenden Dienstgeheimnisse keinen Anspruch auf Geheimhaltungsschutz hätten. Für Theisen ist widersprüchlich und verantwortungslos, "von anderen zu verlangen, auf Atomwaffen zu verzichten, während Deutschlands Sicherheit noch immer auf atomarer Abschreckung basiert." Deshalb fordert er "eine Beendigung der Nuklearen Teilhabe der Bundeswehr und den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland." Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der Kampagne "Büchel ist überall. atomwaffenfrei.jetzt" erklärt hierzu: "Hermann Theisen hat mit seinem beharrlichen Engagement außerordentliches geleistet. Ein Freispruch ist daher die einzige Konsequenz. Die Kampagne "Büchel ist überall - atomwaffenfrei.jetzt" startet am Freitag, 8. Juli die Unterschriftenaktion "Taten statt leerer Worte. Abzug statt Aufrüstung der Atomwaffen", um den Druck hin zu einem Verbot von Atomwaffen zu erhöhen." Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) - Pressemitteilung vom 07.07.2016. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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