PRO ASYL zum Gesetzentwurf zur Änderung des AsylbewerberleistungsgesetzesPRO ASYL fordert Bundesländer und Bundestag auf, das Gesetz zu stoppenMit Bestürzung nimmt PRO ASYL den am 21.09.2016 im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes der Bundesregierung zur Kenntnis. PRO ASYL appelliert an den Bundestag und an die Bundesländer, dieses Gesetz nicht zu beschließen. Deutliche Kürzungen unter das Existenzminimum, die Stärkung des unseligen Sachleistungsprinzips verbunden mit weiteren individuellen Kürzungen werden eine drastische Unterversorgung der Menschen zur Folge haben. Die dauerhafte Unterbringung in großen Sammelunterkünften wird dadurch gefördert, dass die Kommunen Flüchtlingen, die dort wohnen, nun weniger Geld auszahlen müssen. PRO ASYL befürchtet, dass einem kleinteiligen Kürzungs-Wildwuchs in der lokalen Verwaltungspraxis bis hin zur Willkür Vorschub geleistet und so insgesamt Integration und Teilhabe erheblich erschwert wird. Äußerst fragwürdig ist, ob die neuen Regelungen einer erneuten Verfassungsprüfung standhalten würden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 festgestellt: "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." Die Konsequenz davon war ein Ende der jahrelangen Leistungskürzungen bei Flüchtlingen durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die Anhebung der AsylbLG-Regelleistungen auf (fast) das Hartz-IV-Niveau nach SGB II. Während Hilfeempfänger*innen nach SGB-II/XII ab Januar 2017 mit leichten Erhöhungen rechnen können, wird mit dem vorliegenden Entwurf erneut die Axt an die Existenzsicherung von Flüchtlingen gelegt. Das AsylbLG wird immer mehr zum Integrationshindernis: Die Menschen werden wieder stärker durch Armut bewusst in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt und durch Sachleistungen entmündigt. Die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und eine legale Teilhabe am sozialen und kulturellen Alltag werden erschwert oder gar verhindert. In einer ersten Einschätzung kritisiert PRO ASYL im Einzelnen vor allem folgende Punkte:
Diese Regelung stellt einen weiteren Schritt dar, die Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen zu befördern. Dabei war erst 2015 die Abkehr vom Sachleistungsprinzip vereinbart worden, als Teil eines politischen Kompromisses, in dessen Gegenzug drei Balkanstaaten als "sicher" definiert worden waren ("Kretschmann-Deal"). In der Praxis dürfte die Regelung die kleinliche Kürzungsphantasie von Wohnheimbetreibern und Kommunen befördern und einen Flickenteppich ungerechtfertigter Kürzungspraxen nach sich ziehen. Schon in der Vergangenheit wurde Flüchtlingen, weil es WLAN in der Unterkunft gab, die Pauschale für Telekommunikation komplett gestrichen - rechtswidrig, wie das Sozialgericht Landshut eindeutig feststellte. Mit solchen kleinteiligen Fragen dürften sich, sollte der AsylbLG-Entwurf wie vorliegend umgesetzt werden, künftig viele Gerichte in zahllosen Fällen beschäftigen. Der aktuelle Gesetzentwurf belegt nun einmal mehr, dass das AsylbLG - einst ausdrücklich ersonnen als Abschreckungsinstrument - nicht reformfähig ist, sondern immer wieder, unter Zuhilfenahme immer neuer Begründungen, mit diskriminierendem Inhalt gefüllt wird. Deshalb gilt, was PRO ASYL und andere Verbände und Organisationen seit vielen Jahren fordern: Das AsylbLG gehört abgeschafft, Flüchtlinge sollten sozialrechtlich mit Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern gleichgestellt werden. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 22.09.2016. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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