Atom-Urteil zeigt Möglichkeit zu entschädigungsfreiem Sofortausstieg aufWürde die Brennelementesteuer weiter erhoben, entstünde den AKW-Betreibern kein finanzieller Schaden, selbst wenn die Reaktoren bereits jetzt abgeschaltet würden.Zur Debatte um das Atom-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: "Das Karlsruher Urteil weißt einen interessanten Weg, um die noch laufenden acht Atomkraftwerke weitgehend entschädigungsfrei schon jetzt vom Netz zu nehmen. Zum einen, weil das Gericht dem Staat generell das Recht einräumt, Reaktor-Laufzeiten zu verkürzen. Zum anderen, weil sich ein finanzieller Ausgleich an den möglicherweise entgangenen Gewinnen der AKW-Betreiber bemisst. Würde der Bundestag die zum Jahresende auslaufende Brennelementesteuer verlängern, dann wäre mit den Reaktoren angesichts niedriger Preise an der Strombörse kaum noch etwas zu verdienen. Wenn dann durch eine neue gesetzliche Laufzeiten-Verkürzung die 2002 zugestandenen Reststrommengen nicht mehr produziert werden könnten, stünde den Stromkonzernen zwar Ausgleichszahlungen zu, diese wären aber minimal, weil ja nur der entgangene Gewinn in gewissem Maße ersetzt werden müsste. Derzeit dürfen die meisten der noch laufenden AKW bis 2022 betrieben werden. Sechs Jahre, in denen die Reaktoren weiter altern und immer gefährlicher werden, in denen weiter Atommüll produziert wird, der tausende kommende Generationen bedroht. Da die Atomkraftwerke für die Stromversorgung nicht mehr benötigt werden, ist schnelleres Abschalten möglich und notwendig - und mit dem beschriebenen Weg auch finanzierbar. Die Brennelementesteuer wurde 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt, um die Bevorzugung der Atomkraft vor anderen Energieträgern zu beenden. Ohne Begründung soll die Steuer zum Jahresende abgeschafft werden, obwohl SPD, Grüne und Linkspartei ihre Verlängerung befürworten." Quelle: .ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie - Pressemitteilung vom 07.12.2016. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|