Nach dem Terroranschlag in Berlin: Aktionistische Debatte hilft nicht bei Verhinderung von AnschlägenPRO ASYL warnt vor einer aktionistisch geführten Diskussion nach dem Anschlag in Berlin. In unzulässiger Weise wird der Terroranschlag in Berlin genutzt, um eine davon losgelöste Debatte über die Flüchtlingspolitik loszutreten. Flüchtlinge fliehen vor Terror und Verfolgung. Sie brauchen Schutz. Die aktuelle Debatte hilft nicht, Terroranschläge zu verhindern, sie fördert jedoch rassistische Einstellungen. Terroranschläge sollen Angst schüren und zielen auf den Abbau von Grund- und Menschenrechten. "Gerade jetzt müssen Menschenrechte und die Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft verteidigt werden. Mit dem Abbau von Menschen- und Flüchtlingsrechten kann man keinen Terrorismus bekämpfen. Dies führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern leitet Wasser auf die Mühlen von Rechtspopulisten", sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Absurd ist die vom CSU-Politiker Markus Söder geforderte 180-Grad-Wende in der Flüchtlingspolitik. Diese ist mit dem EU-Türkei-Flüchtlingsdeal und der Welle der Gesetzesverschärfungen in 2015 und 2016 längst vollzogen. Forderungen, etwa nach Transitzonen, der Verlängerung der Abschiebungshaft oder der Einstufung von Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten haben ebenfalls nichts mit der Frage zu tun, wie Terroranschläge verhindert werden können. Amnesty International und PRO ASYL haben während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf die kritische Menschenrechtslage in den Maghreb-Ländern aufmerksam gemacht. Die Menschenrechte werden in diesen Ländern nicht eingehalten und die Regierungen verfolgen bestimmte Personengruppen. Von Unkenntnis zeugt die Aussage Armin Schusters (CDU), wer aus Tunesien komme, fliehe nicht vor Krieg. Das Asylrecht schützt aber nicht Kriegsflüchtlinge, sondern Menschen, die individuell verfolgt sind (Genfer Flüchtlingskonvention). Auszüge aus einem Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 23.12.2016:"Zur Verteidigung der Rechtsordnung""Anis Amri war ausreisepflichtig, hatte aber eine Duldung, weil die zur Abschiebung nötigen Papiere noch nicht vorlagen. Eine solche Duldung ist auf das Bundesland beschränkt, in Amris Fall war das Nordrhein-Westfalen. Trotzdem hielt sich der Mann, wie die Behörden wussten, oft in Berlin auf. Ihnen war, wie gesagt, bekannt, dass der Mann sich Waffen beschaffen wollte. Es hätte eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58 a Aufenthaltsgesetz erlassen werden müssen, "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit" samt striktesten Meldeauflagen bei der Polizei - am besten täglich! So ist das im Gesetz vorgesehen. Überschrift: "Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit". Der Aufenthalt Anis Amris wäre dann auf einen engen Bezirk, zulässig auch ein Stadtviertel, beschränkt gewesen. Der Verstoß gegen eine Meldepflicht und Aufenthaltbeschränkung ist eine Straftat, also kriminell; da können, zur Verteidigung der Rechtsordnung, Strafen ohne Bewährung verhängt werden. Das heißt: Man hätte den Mann dieser Straftat wegen in U-Haft nehmen und während der U-Haft die Papiere für die Abschiebung besorgen können. Das alles ist nicht geschehen. Warum nicht? Die Ausländerbehörde tat nichts; und die Strafverfolger kümmerten sich nicht darum, dass die Ausländerbehörde nichts tat. […] Die Schilderung des nicht genutzten Instrumentariums ist wichtig, weil dies zeigt, dass man das Recht nicht auf den Kopf stellen muss, um Gefährder zu packen: Man kann, wenn man will. […]" Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung und News vom 23.12.2016. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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