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Zentralismus-Phantasien: Der Bundesinnenminister träumt vom starken Zentralstaat

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) plädiert Bundesinnenminister Thomas de Maizière für eine weitreichende Neustrukturierung der Sicherheits- und Ausländerpolitik. Seine Konzepte sind jedoch keinesfalls praktikabel und rechtsstaatlich fragwürdig.

Der Bundesinnenminister setzt vor allem auf Zentralisierung. In seinem Gastbeitrag schlägt er vor, die Landesverfassungsschutzämter aufzulösen, somit das Bundesamt für Verfassungsschutz zu stärken und ebenso der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt mehr Macht zu verleihen. Mit diesen Konzepten will de Maizière Deutschland "krisenfest" machen.

Die Einrichtung von "Mammutbehörden" stößt in den Bundesländern indes nicht auf Begeisterung: Parteiübergreifend wird der Minister für seinen Aktionismus kritisiert. Schließlich lässt sich de Maizières Gastbeitrag zwischen den Zeilen als Lamento über die angebliche Ineffektivität und Tatenlosigkeit der Bundesländer verstehen.

Neben der grundsätzlichen Neuaufstellung der Sicherheitspolitik äußert sich der Minister aber auch zu neuen Maßnahmen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik, was wieder einmal mit der Terror- und Sicherheitsdebatte vermischt wird.

Abschiebehaft darf mit Strafe nicht verwechselt werden

Manch ein Vorschlag ist nicht neu: Der Bundesinnenminister möchte, dass zukünftig Personen in Abschiebehaft kommen sollen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten. Bereits im Oktober 2016 hatte das Innenministerium einen entsprechenden Vorschlag lanciert und war damit gescheitert. Die aktuelle Terrorismusdebatte nach dem Berliner Anschlag nimmt der Minister daher zum Anlass, Vorschläge erneut auf den Verhandlungstisch zu bringen, die bereits keine Zustimmung innerhalb der Bundesregierung gefunden hatten.

Das Kalkül ist klar: Seine großen Vorstellungen von einer Zentralisierung aller Sicherheitsbehörden wird der Minister nicht durchsetzen können, die SPD ließe sich aber womöglich zu einer Zustimmung zur Ausweitung der Abschiebehaft bewegen.

Die Absicht, Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen oder gar straffällig geworden sind, in Abschiebehaft zu nehmen, ist jedoch mit dem Konzept der Abschiebehaft nicht vereinbar. Die Abschiebehaft alleine der Vollziehung der Ausreisepflicht und bedarf der richterlichen Anordnung. Der betroffene Personenkreis muss überdies normativ klar umschrieben sein, denn gerade bei der Freiheitsentziehung gibt es hohe rechtsstaatliche Hürden.

Würde man eine Person inhaftieren, die zwar eine Strafe erhalten hat, aber eben keine Gefängnisstrafe, so käme es zu einer rechtsstaatlich fragwürdigen Doppelbestrafung, alleine aus dem Grund, dass der/die Betroffene ausreisepflichtig ist. Auch bei Personen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, gibt es andere Mittel: Gefährderansprachen durch die Polizei, Meldeauflagen, Kontaktverbote mit bestimmten Personen oder Untersuchungshaft bei einem hinreichendem Tatverdacht. All dies ist bereits heute rechtlich möglich.

Nur weil die strafrechtliche Haft rechtsstaatliche Hürden aufstellt, ist es noch nicht statthaft, über die Hintertür des Ausländerrechts Sonderbestrafungen einzuführen. Nichts anderes wäre die Blaupause einer ausländerrechtlichen U-Haft, die dem Minister offensichtlich vorschwebt.

Der Zentralstaat ist kein Allheilmittel

Auch im Bereich der Abschiebungen schwebt dem Minister eine Zentralisierung vor. "Ich schlage vor, dass der Bund eine ergänzende Vollzugszuständigkeit bei der Aufenthaltsbeendigung erhält", so de Maizière in der FAZ. Dadurch könnten Abschiebungen "unmittelbar vollzogen" werden. In den neuen Bundesausreisezentren hätte dann die Bundespolizei die Hoheit über die Durchführung der Abschiebungen.

Abschiebungen lassen sich jedoch nicht leichter vollziehen, nur weil auf einmal das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei die Verantwortung erhalten. Das ist nichts anderes als Phantasterei. Die meisten Abschiebungen scheitern an der Realität: Viele Ausreisepflichtige haben medizinische Leiden, die sich im Herkunftsstaat nicht behandeln lassen, bei anderen verweigern die Herkunftsstaaten die Rücknahme der Betroffenen . In der Abschiebepropaganda werden diese Probleme oft unter den Tisch gekehrt.

Die Erfahrung mit den Ausreisezentren aus der Vergangenheit zeigt überdies, dass diese keinesfalls so funktioniert haben, wie sich der Minister dies wünscht. Der Politikwissenschaftler Tobias Pieper hat in seiner Studie über das deutsche Lagersystem festgestellt, dass z.B. das Ausreisezentrum im niedersächsischen Bramsche als "Illegalisierungsmaschine" fungiert hat, indem fast ein Drittel der Eingewiesenen wegen der dortigen Bedingungen untergetaucht und in den irregulären Sektor verschwunden ist. Viele Ausreisezentren wurden damals geschlossen.

Der Bundespolizei weitreichende Kompetenzen bei der Vollziehung von Abschiebungen zu geben, ist zudem historisch und rechtsstaatlich fragwürdig. Abschiebungen sind föderal organisiert, d.h. die Länderpolizei ist zuständig. Erst im Transitbereich eines Flughafens und bei der Begleitung von Abzuschiebenden hat die Bundespolizei die Kompetenz. Diese Aufteilung soll vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung aus dem Nationalsozialismus und Faschismus verhindern, dass große, allmächtige Behörden entstehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum damaligen Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) einer Zentralisierung den Riegel vorgeschoben:

"Der Bundesgrenzschutz darf nicht zu einer allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden und damit sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren."

Massenlager produzieren Entwürdigung

Bereits mit dem Asylpaket II wurden sog. "beschleunigte Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen" beschlossen. Sie dürften dem Minister als Vorbild erschienen sein, als er seinen Gastbeitrag verfasste. Schon damals beschwor er, mit diesen Zentren könnten die Asylverfahren und die Abschiebungen erheblich beschleunigt werden. In die Zentren sollten Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragssteller sowie Betroffene hineinkommen, die über ihre Identität getäuscht oder ihre Mitwirkung an der Ausreise verweigert haben.

Tatsächlich wurden die neuen besonderen Aufnahmeeinrichtungen kaum umgesetzt. Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Jahresbericht schildert, hat faktisch nur das Ausreisezentrum in Bamberg diese Funktion übernommen. Und dieses steht öffentlich in der Kritik. Der Bayerische Flüchtlingsrat bezeichnet die Zustände in dem Massenlager als untragbar. Die Betroffenen hätten keinen ordentlichen Zugang zu Medikamenten, Kinder hätten nur eine rudimentäre Beschulung und an einer Rechtsberatung fehlt es ohnehin.

Sichere Drittstaaten in Nordafrika?

Mit dem Vorstoß, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, ist die Bundesregierung aktuell zumindest gescheitert - auch die internen Leitlinien des BAMF widersprechen im Übrigen dem Gesetzesvorhaben. In seinem FAZ-Beitrag sucht der Minister neue Wege: Er möchte nach dem Vorbild des EU-Türkei-Deals vergleichbare Abkommen mit nordafrikanischen Transitstaaten schließen und dafür die "hohen Hürden" in der EU-Asylverfahrensrichtlinie senken.

Tatsächlich verhandelt die EU gerade über das Gemeinsame Europäische Asylsystem . Die bisherigen Vorschläge stellen bereits einen massiven Angriff auf die Flüchtlingsrechte dar und zielen im Kern darauf ab, den Flüchtlingsschutz in Drittstaaten auszulagern. Der Bundesinnenminister will offenbar mit harter Hand in die Verhandlungen eingreifen und den Flüchtlingsschutz noch weiter verstümmeln.

Von sicheren Aufnahmebedingungen in Nordafrika kann für Flüchtlinge jedenfalls keine Rede sein. Libyen hat z.B. nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. In Ägypten herrscht der Autokrat Abd al-Fattah as-Sisi und lässt Journalist*innen, Homosexuelle und Regimegegner verfolgen. Und in Marokko müssen Flüchtlinge in der Nähe des spanischen Grenzzauns in behelfsmäßigen Unterkünften dahinvegetieren, denn an den Grundbedürfnissen fehlt es dort allerorten. Die Camps werden von der Polizei auch immer wieder gewaltsam aufgelöst.

Beginn des Wahlkampfs statt echter Konzepte

Insgesamt taugen die Vorschläge des Ministers nicht dazu, dem Terrorismus zu begegnen. Einer rechtsstaatlichen Überprüfung halten sie nicht stand und sie vermischen wieder einmal die Flüchtlings- mit der Sicherheitspolitik. Der Wahlkampf beginnt und der Minister will sich als lautstarker Akteur in Stellung bringen. Der FAZ-Gastbeitrag des Ministers lässt erahnen, wie wichtig es sein wird, rechtsstaatliche Grundsätze in den kommenden Wahlkampfmonaten zu verteidigen.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 03.01.2017.

Veröffentlicht am

04. Januar 2017

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