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Neuer Abschiebeflieger nach Afghanistan droht - wer waren die Betroffenen im Dezember?

Vergangenen Monat gab es die erste der geplanten Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Am 24. Januar wird nun offenbar der nächste Abschiebeflieger aus Deutschland in Kabul erwartet. Grund genug, zu betrachten, welche Menschen von der Abschiebung im Dezember betroffen waren.

Der zweite Abschiebeflug nach Afghanistan soll in den nächsten Tagen starten, berichten viele Medien in Berufung auf die dpa . Unklar ist, von wo der Flug geht, und ob die Maschine am 23. oder 24. Januar startet.

Deutschland hat am 14.12.2016 mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. 50 Menschen sollten damals im Abschiebeflieger von Frankfurt nach Kabul sitzen, letzten Endes waren 34 von ihnen an Bord. Bei den anderen konnte die Abschiebung, teilweise im letzten Moment, noch verhindert werden .

Alles Straftäter? Mitnichten!

Am 14.12. verbreitete sich das Gerücht, die abgeschobenen Personen seien allesamt Straftäter. Bundesinnenminister de Maizière sprach später in seiner Pressemitteilung davon, dass "rund ein Drittel" straffällig geworden sei und berichtete von einer breiten Palette an Vorwürfen, gab dazu aber nur wenig nähere Informationen. Um wen handelte es sich also bei den Menschen, die abgeschoben wurden oder werden sollten?

PRO ASYL hat - unterschiedlich ausführliche - Informationen aus verschiedenen Quellen über 23 der betroffenen Personen. Teilweise wurden sie abgeschoben, teilweise gehören sie zu denen, deren Abschiebung vorerst gestoppt werden konnte.

Die uns vorliegenden Berichte zeichnen ein sehr breites und heterogenes Bild: Die Menschen sind zwischen 21 und 57 Jahre alt, waren meist schon zwei bis fünf Jahre in Deutschland, teilweise gar länger. Einige von ihnen waren auf dem Weg in eine Ausbildung oder hatten bereits Arbeit. Viele sind - beispielsweise mit psychischen Problemen - in ärztlicher Behandlung gewesen. Bei den meisten dieser 23 Personen ist nichts über Straftaten bekannt.

Presseschau über Einzelfälle

Zu einigen der Betroffenen gibt es auch öffentlich zugängliche Informationen aus Presseberichten: SZ: Sabur Frotan - Abschiebung durch BVerfG gestoppt ; Kirchenasyl in Haßberge ; Hessenschau: Fereidun S. - seit 21 Jahren in Deutschland, Abschiebung verhindert ; n-tv: Zum Fall von Mustafa aus Hamburg ; HNA: Fasihullah H. aus Baunatal - Mutter seit Abschiebeversuch in Klinik ; SZ: Ramat K. - seine Arbeitskollegen hatten sich für ein Bleiberecht eingesetzt ; NDR: Samir N., abgeschobener Hindu aus Hamburg ; Guardian zu Zabiullah N. und Noor J. - über 4 Jahre in Deutschland ; FR: Maitullah A. - berichtet von 3 EUR Starthilfe, die er in Kabul erhalten hat ; ARD: Said Kazim wurde nach Afghanistan abgeschoben, die ARD hat ihn in Mazar-i-Sharif besucht ; Augsburger Allgemeine: Aufschub für Abschiebung von Ahmad Shakib Pouya ; NDR: Samir Narang über sein Leben nach der Abschiebung

Generalverdacht wird übergestülpt

Unter den Abgeschobenen waren auch Menschen, die Straftaten begangen haben. Insgesamt bleibt dabei aber sehr unklar, wie hoch die Zahl ist und wie schwerwiegend die Delikte überhaupt sind, die ihnen zur Last gelegt werden.

Die Recherchen ergaben bislang nur, dass in Hamburg mindestens eine Person direkt aus der Strafhaft abgeholt wurde und fünf der Abgeschobenen aus Nordrhein-Westfalen "Straftäter" gewesen seien - das ergab eine Anfrage im Innenministerium NRW, in der jedoch auch erwähnt wurde, das nur drei von ihnen rechtskräftig verurteilt wurden. In zwei Fällen lief das Strafverfahren noch. Diese Auskunft gibt Anlass zur Frage, warum bei laufenden Strafverfahren überhaupt das Wort "Straftäter" benutzt wird.

Erkennbar wird versucht, der Gesamtgruppe der Abgeschobenen mit dem Etikett "Straftäter" einen Generalverdacht überzustülpen. Damit soll in der Öffentlichkeit - ebenso wie mit der Betonung, handele sich um "junge, alleinstehende Männer" -  die Hemmschwelle für Abschiebungen in ein Kriegs- und Krisengebiet gesenkt und Akzeptanz geschaffen werden.

Dazu kommt: Auch Abschiebungen von jungen, alleinstehenden Männern oder Straftätern nach Afghanistan sind bedenklich, da die Betroffenen sehenden Auges in eine Gefährdungslage geführt werden. Zudem kommt eine Abschiebung einer doppelten Sonderbestrafung gleich.

Welche Bundesländer schieben ab?

Die Betroffenen vom Dezember wurden aus den Bundesländern Bayern (8), Hamburg (7), Nordrhein-Westfalen (10), Baden-Württemberg (unbekannt), Hessen ( angeblich 4 ) und dem Saarland (1) abgeschoben. Bremen , Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein schieben bislang keine afghanischen Flüchtlinge ab, Rheinland-Pfalz will "Straftäter und Gefährder" abschieben und ansonsten darauf verzichten. Wie sich Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verhalten, ist noch unklar. Aus Schleswig-Holstein gibt es zudem den Vorstoß zu einem bundesweiten Abschiebestopp .

Ebenso unklar ist, wer die Menschen sein werden, die nun möglicherweise am 23. oder 24. Januar abgeschoben werden sollen. Fest steht dabei nur: Von einer besonderen Prüfung im Einzelfall, deren Existenz die Bundesländer gegenüber der Öffentlichkeit beteuert hatten, kann angesichts der uns vorliegenden Fälle aus dem Dezember bisher jedenfalls keine Rede sein. Und: Die Menschen erwartet eine ungewisse Zukunft in einem höchst unsicheren Land.

Kaum Unterstützung für Rückkehrer

Medienberichte über die im Dezember Abgeschobenen lassen vermuten: Die Menschen erhalten nach ihrer Rückkehr in Afghanistan kaum Unterstützung . Unterkünfte werden, wenn überhaupt, nur für wenige Wochen gestellt, die finanzielle Starthilfe ist selbst für afghanische Verhältnisse sehr niedrig. Und aktuell kehren Tausende Afghan*innen notgedrungen aus Nachbarländern wie Pakistan zurück, auch ihre Lage ist äußerst prekär .

UNHCR: Bewaffneter Konflikt im gesamten Staatsgebiet

Ohnehin ignoriert das Bundesinnenministerium mit den Abschiebungen die Sicherheitslage in Afghanistan völlig. Selbst ein eigens angeforderter UNHCR-Bericht bringt Innenminister de Maizière nicht von seiner Linie ab - obwohl er deutlich macht, wie die Situation vor Ort ist.

So heißt es dort "unter Bezugnahme auf die Auslegung des Begriffs des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts durch den Europäischen Gerichtshof in der Entscheidung Diakité", das "gesamte Staatsgebiet Afghanistans" sei nach Ansicht von UNHCR "von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15 c der EU-Qualifikationsrichtlinie betroffen".

PRO ASYL hat am 20.01.2017 in einer Pressemitteilung erneut dringend an die Bundesländer appelliert, die Vorbereitungen für Abschiebungen nach Afghanistan umgehend zu stoppen.

Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen hat PRO ASYL hier veröffentlicht.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 20.01.2017.

Auf der Lebenshaus-Website finden sich verschiedene konkrete Hinweise zu mehreren Online-Aktionen gegen Abschiebungen nach Afghanistan sowie Informationen zur aktuellen Lage in Afghanistan:

Ebenfalls zu beachten bitten wir die Erklärung des Lebenshauses vom 13.01.2017:

Veröffentlicht am

22. Januar 2017

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