Offener Brief: Hendricks muss das AKW Gundremmingen vom Netz nehmen Bayerische Atomaufsicht ignoriert SicherheitsmängelBundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) soll die bayerische Atomaufsicht anweisen, das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen wegen akuter Gefahren für die Bevölkerung vorläufig abzuschalten. Das verlangen die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und das Umweltinstitut München in einem offenen Brief an die Ministerin. Hintergrund ist ein aktuelles Gutachten, welches nachweist, dass sowohl Block B als auch Block C des AKW Gundremmingen gegen die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen für deutsche Atomkraftwerke verstoßen. "Die Not- und Nachkühlsysteme beider Blöcke erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen, um Störfälle sicher zu beherrschen", unterstreicht Christina Hacker, Vorstand und Referentin für Radioaktivität am Umweltinstitut München. "Bei starken Erschütterungen wie Erdbeben, Explosionen, Flugzeugabstürzen oder Terrorangriffen wäre die Gefahr einer Kernschmelze groß." Hart ins Gericht geht sie mit dem für die Aufsicht über das AKW eigentlich zuständigen bayerischen Umweltministerium. Dieses ignoriere das Risiko nicht nur, es wirft den Gutachtern auch noch vor, unberechtigte Ängste zu schüren. "Das widerspricht der Sorgfalts- und Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürger und ist absolut inakzeptabel", kritisiert sie. "Ein Atomkraftwerk, das den Erkenntnissen renommierter Gutachter zufolge nicht sicher ist, darf nicht weiter am Netz bleiben", fordert .ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay. "Wenn die bayerische Atomaufsicht die geltenden Sicherheitsanforderungen missachtet, muss der Bund einschreiten und die Abschaltung des AKW mit einer Weisung erzwingen. So lange die in dem Gutachten nachgewiesenen Sicherheitsmängel nicht vollständig beseitigt sind, dürfen weder Block B noch Block C des AKW Gundremmingen wieder ans Netz gehen." Den offenen Brief finden Sie unter Quelle: .ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie und Umweltinstitut München - Gemeinsame Pressemitteilung vom 16.03.2017. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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