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“BAMF setzt Wunsch nach Senkung der Schutzquote für afghanische Schutzsuchende um”

Etwa 50 Menschen nahmen am 27. März 2017 anlässlich der vierten Sammelabschiebung nach Afghanistan an einer Protestkundgebung in der Kleinstadt Gammertingen auf der Schwäbischen Alb teil. Bei der von "Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V." organisierten Veranstaltung protestierten sie erneut gegen eine unmenschliche Politik, mit der Schutzsuchende in ein Land abgeschoben werden, in dem Krieg, Terror und Chaos herrschen und brachten ihre Solidarität mit den von Zwangsrückführungen Betroffenen zum Ausdruck.

In einer Rede ging Katrin Warnatzsch vor allem auf die Rolle des BAMF und die Hintergründe für die drastische Zunahme von Ablehnungsbescheiden für afghanische Schutzsuchende ein.

"BAMF setzt Wunsch nach Senkung der Schutzquote für afghanische Schutzsuchende um"

Von Katrin Warnatzsch

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Behörde in Deutschland, die über die Asylanträge entscheidet. Von den hier bei uns in Gammertingen lebenden Afghanen haben inzwischen neun einen Bescheid des BAMF erhalten. Das Ergebnis: eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus, acht Ablehnungen! Das ist absolut unmenschlich angesichts der Zustände im Bürgerkriegsland Afghanistan!

Insgesamt ist eine drastische Zunahme von Ablehnungen der Asylanträge von afghanischen Schutzsuchenden festzustellen. Lag die Schutzquote für Afghan*innen in Deutschland 2015 bei immerhin 78%, so ist die Schutzquote 2016 trotz verschärfter Sicherheitslage in Afghanistan auf rund 60% gesenkt worden. Diese deutliche Zunahme der Ablehnungen hat mit der politischen Einflussnahme auf das BAMF zu tun.

"Eigentlich geben uns das Grundgesetz und das Asylrecht vor, wer bleiben darf und wer nicht. Dass jetzt so viele Afghanen abgelehnt werden, ist politisch so gewollt." Das sagt ein langjähriger Mitarbeiter des BAMF, der in der Behörde an verschiedenen Stellen eingesetzt war. Er möchte anonym bleiben, weil er um seine Zukunft fürchtet, wenn bekannt wird, wie er heißt. Sein Vorwurf: Gegen besseres Wissen werden Menschen in ein lebensgefährliches Land zurückgeschickt, weil die Bundesregierung es so fordert.

Dahinter steht der Wunsch, dass dem Anstieg der Flüchtlingszahl "Einhalt" geboten werden soll. Thomas de Maizière hat ihn im Oktober 2015, zum Zeitpunkt, als besonders viele Schutzsuchende in Deutschland ankamen, formuliert: Afghanistan stehe inzwischen bei der Zahl der Flüchtlinge auf Platz zwei der Liste der Herkunftsländer. Das sei inakzeptabel. "Wir sind uns einig mit der afghanischen Regierung, das wollen wir nicht." 

Beim Innenministertreffen der EU im November 2015 wiederholte der Innenminister seine Aussage: "Unsere (…) Sorge ist im Moment in Europa die große Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan. Wir wollen, dass in Afghanistan das Signal ankommt: ‘Bleibt dort! Wir führen euch aus Europa (…) direkt nach Afghanistan zurück!’" Sein Ziel sei es, dem Anstieg der Flüchtlingszahl aus Afghanistan "Einhalt" zu gebieten, wie es das Innenministerium auf seiner Website formuliert.

Zur gleichen Zeit sprach der Innenminister von den schlechten Asylaussichten afghanischer Flüchtlinge in Deutschland: "Die Chancen, erfolgreich in Deutschland zu bleiben, sind ganz gering." Entgegen der Aussage de Maizières lag die Schutzquote für Afghan*innen damals im Jahr 2015 aber bei 78%.

Der deutsche Innenminister ist zugleich oberster Dienstherr des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bereits kurze Zeit nach der Botschaft von de Maizière sank die Schutzquote für afghanische Flüchtlinge rapide.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen zeigte sich dann auch verwundert und äußerte in seinem Bericht vom Dezember ernste Bedenken an der gesunkenen Schutzquote für Afghan*innen in Deutschland, die sich mit der Lage am Hindukusch keineswegs begründen lasse.

Den Wunsch nach Senkung der Schutzquote umsetzen müssen die Mitarbeiter*innen des BAMF. Auf den Entscheidern laste erheblicher Druck, so viele afghanische Asylgesuche wie möglich abzulehnen, sagt der Mitarbeiter, der aus Angst anonym bleiben will: "Jeder Asylentscheid, der von den Vorgaben der Leitsätze abweicht, muss dem Vorgesetzten vorgelegt werden. Wenn man einem männlichen, alleinstehenden Afghanen subsidiären Schutz gewähren will, muss man schon mutig sein." Siehe "Afghanistan: Die kalte Rechnung des Innenministers" - ZEIT-Online vom 17.11.2016.

Es gibt also Grund zu der Annahme, dass Anhörer wie Entscheider des BAMF unter Druck gesetzt werden, um den "politischen Willen" der Bundesregierung zu erfüllen. Das bedeutet, dass die Bescheide des BAMF nicht die Schutzbedürftigkeit des einzelnen schutzsuchenden Menschen berücksichtigen und eine verantwortungsvolle Prüfung der Asylgründe stattfindet, sondern willkürlich Ablehnungen ohne Ansehen der Person erteilt werden.

Wenn es nach dem Grundgesetz und nach den internen Sicherheitseinschätzungen des BAMF ginge, müssten die meisten aus Afghanistan nach Deutschland geflüchteten Menschen hier bleiben dürfen. Doch leider muss davon ausgegangen werden, dass hier Zahlen künstlich in die Höhe getrieben werden, um Abschiebungen nach Afghanistan und Schikanen gegen Geflüchtete legitimieren zu können.

Das Protokoll der Anhörung von Asylsuchenden, das auf diese äußerst unbefriedigende Weise erstellt wird, ist in der Regel eine Farce. Es gibt die tatsächliche Geschichte und Situation des Geflüchteten meist nur sehr unvollkommen und mangelhaft wieder und besteht zum Teil aus Textbausteinen. Dass ein Entscheider, der den Antragsteller nie gesehen hat, aufgrund dieses fragwürdigen Schriftstücks über ein Menschenleben zu entscheiden hat, ist erschreckend.

Wie bereits gesagt, hat das BAMF in acht von neun Bescheiden für hier in Gammertingen lebenden und Schutz bei uns suchenden Afghanen negativ beschieden. Das ist eine rechnerische Ablehnungsquote von über 88 %!

Ich wiederhole nochmals, was der BAMF-Mitarbeiter gesagt hat: "Jeder Asylentscheid, der von den Vorgaben der Leitsätze abweicht, muss dem Vorgesetzten vorgelegt werden. Wenn man einem männlichen, alleinstehenden Afghanen subsidiären Schutz gewähren will, muss man schon mutig sein."

Das bewahrheitet sich also hier. Denn hier in Gammertingen handelt es sich um junge Männer. Wenn ich diese ablehnenden Textbausteinbriefe lese, bin ich fassungslos und  wütend. Und ich rate inzwischen den Empfängern, das am besten gar nicht mehr zu lesen. Es versetzt sie in Angst und Schrecken, verwirrt und demütigt sie. Und die anderen, die mit Angst und Bangen dem Bescheid zu ihrem Asylantrag entgegenfiebern, sind fast ebenso betroffen davon. Dies alles ist offensichtlich politisch gewollt: Abschreckung, Zermürbung, daraus folgend der Verzicht auf Rechtsmittel, "freiwillige Rückkehr", notfalls dann die Abschiebung…

Allerdings kann diesen ablehnenden Bescheiden mit einer Klage beim Verwaltungsgericht begegnet werden. Das hat zunächst die Wirkung, dass die Aufforderung zur Ausreise aus Deutschland innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird. Solange über die Klage nicht entschieden ist, kann auch auf keinen Fall abgeschoben werden.

Wir vom Lebenshaus Schwäbische Alb unterstützen die abgelehnten Schutzsuchenden auch dabei, diesen Klageweg zu gehen. Teilweise natürlich in Zusammenarbeit mit anderen Menschen. Wir machen das, indem wir Rechtsanwälte vermitteln, die sich speziell im Ausländerrecht auskennen und dazu auch noch Erfahrung haben. Damit können wir ein Mögliches tun, um die Fehlurteile des BAMF bei Gericht überprüfen zu lassen und einen Schutzstatus doch noch zu erreichen. Um die Klage gut begründen zu können, ist eine sehr gründliche Vorbereitung mit dem einzelnen Schutzsuchenden erforderlich. Ich führe dazu stundenlange Gespräche und schreibe Wichtiges zu persönlichen Fluchtgründen für die Anwälte auf. Schließlich gilt es, die einzelnen Asylsuchenden zum Anwalt zu begleiten. Für die Fahrten nach Villingen könnte es auch hilfreich sein, wenn uns da jemand ganz praktisch unterstützt.

Ein zweiter Weg, der parallel versucht werden kann, ist die erfolgreiche Vermittlung der Geflüchteten in eine anerkannte Ausbildung in einem sogenannten "Mangelberuf." Auch dies kann einen Aufenthalt in Deutschland absichern, wenn die Ausbildung erfolgreich durchlaufen wird und anschließend ein entsprechender Arbeitsplatz gefunden ist.

Natürlich sind die Asylbescheide mit Ablehnungen völlig fragwürdig und ich halte es auch für im höchsten Maße unzumutbar, den Schutzsuchenden auf eigene Kosten langwierige und komplizierte Verfahren aufzubürden. Oder eben zu hoffen, dass sie der Schikane nicht standhalten und das Land "freiwillig" verlassen. Auch in einem solchem Konflikt befand sich schon ein Geflüchteter in Gammertingen, völlig verunsichert, kaum entscheidungsfähig und zutiefst getroffen von der Ablehnung des BAMF.

Wir fordern von der Leitung des BAMF, dass jeglicher Druck auf Anhörer und Entscheider seitens der Bundesregierung zugunsten deren "politischen Willen" aufs Schärfste zurückgewiesen wird!

Und wir fordern vor allem von der Bundesregierung und den Landesregierungen einen völligen Kurswechsel in Bezug auf afghanische Schutzsuchende. Diesen ist eine sichere Bleibeperspektive in unserem Land zu gewähren!

Weblinks:

Fußnoten

Veröffentlicht am

28. März 2017

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