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Finanzamt verhindert weiter Gemeinnützigkeit von Attac

Obwohl das Finanzgericht Kassel fundiert begründet hat, warum das globalisierungskritische Netzwerk Attac gemeinnützig ist, akzeptiert das Finanzamt Frankfurt dieses Urteil nicht und verlangt eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH). Für Attac und seine Spender bedeutet dies weitere Jahre Benachteiligung und Unsicherheit. Diese Unsicherheit betrifft viele Initiativen, die sich für die Demokratie und die Gesellschaft engagieren. Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", ein Zusammenschluss von 80 Vereinen und Stiftungen, fordert daher vom Bundestag gesetzliche Klarstellungen. Das Finanzgericht hatte keine Revision zugelassen. Nach Angaben von Attac hat das Finanzamt dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Damit wird das Urteil des Finanzgerichts nicht rechtskräftig. Attac wartet seit drei Jahren auf eine rechtskräftige Entscheidung über seine Gemeinnützigkeit.

Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz, erklärt dazu:

"Das Attac-Verfahren zeigt die Rechtsunsicherheit für Initiativen, die sich selbstlos für eine bessere Welt, für Demokratie, Menschenrechte und gesellschaftliche Fragen einsetzen. Ihnen droht ständig, dass ein Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt und sie dann über Jahre darum streiten müssen. Ein Beispiel aus dem Gemeinnützigkeitsrecht: Der Deutsche Bridge-Verband hat erst vor einer Woche nach acht Jahren sein Recht auf Gemeinnützigkeit bestätigt bekommen. Attac muss bereits seit drei Jahren ohne den Status der Gemeinnützigkeit arbeiten.

Das Finanzgericht Kassel hatte am 10. November 2016 ausführlich und fundiert beurteilt, dass Attac ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Obwohl das Gericht alle Argumente des Finanzamts widerlegt, fordert die Behörde eine Überprüfung des Urteils. Ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) dauert voraussichtlich mehr als drei Jahre - so lange können Spenden an Attac nicht steuerlich geltend gemacht werden. So lange kann Attac keine Vorteile der Gemeinnützigkeit erhalten.

Gegen die Entscheidung eines Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gibt es keinen vorläufigen Rechtsschutz. Während das Verfahren läuft, wird eine Organisation als nicht-gemeinnützig behandelt. Deshalb muss der Bundestag als Gesetzgeber zügig Klarheit schaffen und die Abgabenordnung überarbeiten.

Zusätzliche gemeinnützige Zwecke wie die Förderung der Menschenrechte oder der sozialen Gerechtigkeit müssen aufgenommen werden. Einschränkungen des Zwecks ‚Förderung des demokratischen Staatswesens’ müssen beseitigt werden. Dass gemeinnützige Organisationen auf die Politik und die Öffentlichkeit einwirken, um ihre Zwecke zu verfolgen, muss ausdrücklich erlaubt sein, um Fehlentscheidungen der Finanzverwaltung zu verhindern.

Zivilgesellschaftliche Organisationen mischen sich in die Politik ein, mit Protest, Studien, Beratung oder auf andere Weise, ohne dabei politische Partei zu sein oder eine Partei zu unterstützen. Sie sind nicht klassische Lobbyverbände, sondern selbstlos tätig statt im Interesse ihrer Mitglieder. Diese Organisationen sind wichtig für die Demokratie und tragen zu besseren politischen Entscheidungen bei und zu einem gesellschaftlichen Zusammengehörigkeitsgefühl."

Weiterführende Informationen:   

Quelle:  Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" - Pressemitteilung vom 17.05.2017.

Veröffentlicht am

18. Mai 2017

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