Ausnahmezustand - Polizeistaat - Aufstandsbekämpfungsübung?Demonstrationsbeobachtung durch das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Hamburg vom 2. - 8. Juli 2017Von Elke Steven Mit insgesamt 43 Demonstrationsbeobachter*innen hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie viele Versammlungen in der Zeit vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg begleitet. Wir wollen den einseitigen Polizeiberichten genaue Darstellungen der Abläufe entgegenstellen. Unser Ausgangspunkt sind die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Denn diese galten seit jeher "als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers", wie es im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt. Wir haben beobachtet, in welchem Maße die Polizei in diesen Tagen die Macht über das Geschehen in der Stadt übernommen hat. Sie hat eskaliert, Bürger- und Menschenrechte ignoriert, sie informierte die Öffentlichkeit falsch und ging mit großer Gewalt gegen die Menschen vor. Schon seit Monaten warnen wir vor dem Ausnahmezustand, der anlässlich des G20 in Hamburg produziert wird. Das, was wir in dieser Woche vorgefunden haben, geht sogar über das, was wir befürchtet haben, noch hinaus. Nicht nur wurden die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch die Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Die Polizei hat, gedeckt von der Hamburgischen Regierung und vermutlich auch im Sinne der Interessen der/des Innminister/-senators und der Sicherheitsbehörden den Ausnahmezustand geprobt. Die Versammlungsfreiheit als Grund- und Menschenrecht galt in Hamburg nicht. Es gab Versammlungen, denen die Polizei ihr Grundrecht zugestand (z.B. die Nachttanzdemo am Mittwochabend), es gab auch solche, wie die am Samstag, 8. Juli 2017, bei denen die Polizei mehrfach massiv kontrollierend und regulierend eingriff. Und es gab die "Wellcome to hell"-Demo, die die Polizei nach wenigen Metern stoppte und regelrecht angriff. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist jedoch ein Menschenrecht, das nicht nach polizeilichen Vorstellungen und Gutdünken gewährt oder verwehrt werden kann. Im Gegenteil ist es das Recht der Bürger*innen, selbst über Zeit, Ort und Gestaltung ihres Protestes zu entscheiden. Versammlungen sind prinzipiell staatsfrei. Während der G20-Proteste in Hamburg ging die Polizei immer wieder mit massiver polizeilicher Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor, insbesondere mit Wasserwerfern und Pfefferspray. Immer wieder mussten wir beobachten wie Polizeibeamte ohne Zeitdruck, die Tonfa-Schlagstöcke schwingend, schnell in eine Versammlung hinein liefen und Panik erzeugten. Mehrmals liefen Menschen angsterfüllt Treppen und Wiesen hoch oder überkletterten Mauern. Schwere Verletzungen wurden bei solchen Einsätzen in Kauf genommen. Transparente polizeiliche Aufforderungen gab es meist vorher nicht oder sie waren nicht zu verstehen. Trotz alledem hat sich immer wieder eine große Anzahl von Demonstrierenden zusammengefunden und konnte zeitweise ihr Recht auf Versammlungsfreiheit durchsetzen. Die Bürger*innen haben Tag für Tag versucht, sich ihr Recht zu nehmen. Die Polizei machte deutlich, dass sie sich auch über die Rechtsordnung hinwegsetzt, als sie das Gerichtsurteil des VG Hamburg ignorierte, das das Recht zu campen bestätigt hatte. Nach dem Motto: wir beschäftigen die Gerichte so lange, bis wir bekommen was wir wollen, oder sich die Sache im Zeitverlauf erledigt hat, erließ sie neue Verfügungen. Das klappte zwar nur bedingt, aber es erhöhte die Unsicherheit für die Anreisenden. Zugleich förderte es jedoch die breite Solidarisierung der Bürger*innen. Erschreckend sind die vielen Übergriffe auf die Gruppen, die den Protest funktional unterstützen, insbesondere die Rechtsanwält*innen, die Demonstrations-Sanitäter*innen und die Journalist*innen. Außerhalb der Versammlungen haben die Eskalationen Wiederhall gefunden und Zerstörungswut freigesetzt, über deren Ausmaß, Hintergrund und Zusammensetzung wir nichts sagen können. Die vielen detaillierten Berichte der Demonstrationsbeobachter*innen werden wir in den nächsten Tagen zusammentragen und dann noch einmal sehr konkret und zusammenfassend berichten. Fürs erste zeigen wir hier einige Aspekte auf:
Ende März 2017 ermahnte die Bundesregierung die Sicherheitsbehörden in Russland und Weißrussland, die Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten. Regierungssprecher Steffen Seibert erinnerte daran, dass sich Russland zur Einhaltung der Prinzipien von OSZE und Europarat verpflichtet habe. Das harsche Vorgehen der örtlichen Behörden werfe Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Auch als im Juni Demonstrierende in Russland festgenommen wurden, beklagte Gernot Erler das massive Vorgehen der russischen Behörden, das das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung bedrohe. Recht hatten Sie! Dieses Menschenrecht muss jedoch auch in Deutschland gelten, auch dann wenn ein G 20 stattfindet. Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - 09.07.2017. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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