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Deutsche Mitverantwortung am Tod von Zivilist*innen in Rakka - Die Kampagne “MACHT FRIEDEN.” fordert Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien

Nach den jüngsten Vorwürfen gegen die US-geführte Anti-IS-Koalition unter Beteiligung Deutschlands fordert die Kampagne "MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien" erneut den Abzug der Bundeswehr. Laut Auskunft der unabhängigen Beobachtungsstelle "Airwars" sind seit dem 6. Juni 2017 mindestens 1.100 Zivilist*innen bei Angriffen auf Rakka getötet worden (ARD Monitor-Sendung vom 12. Oktober 2017). Auch die Bundeswehr ist aktiv in die Kampfhandlungen involviert und damit mitverantwortlich für den Tod dieser Menschen.

Unmittelbar deutlich wurde dies beim Angriff auf ein Schulgebäude in Al-Mansura in der Provinz Rakka, der bereits am 19. März 2017 erfolgte und für den laut "Monitor" Aufklärungsbilder der Bundeswehr verwendet wurden. Dort wurden nach Untersuchungen von Human Rights Watch 40 Zivilist*innen durch das Feuer der Anti-IS-Koalition getötet, darunter 16 Kinder. Die Bundesregierung ließ mehrfach auf Anfrage von Parlamentarier*innen und Medien verlauten, sie habe keine Erkenntnisse zu dem Tod der Zivilist*innen. Das ist keine Antwort, die das deutsche Parlament und die Öffentlichkeit zufriedenstellen darf! Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen bei der noch in diesem Jahr anstehenden Abstimmung über die Verlängerung des Bundeswehrmandats für Syrien eine umfassend informierte Entscheidung treffen können - dies ist nicht gewährleistet, wenn ihnen entscheidende Informationen über die Folgen dieses Einsatzes nicht zugänglich gemacht werden. Die Kampagne "MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien" erneuert deshalb mit Nachdruck ihre Forderung, die Rolle der Bundeswehr bei diesem Angriff lückenlos aufzuklären.

Das militärische Engagement der Bundeswehr in Syrien verstößt zudem nach Meinung vieler Expert*innen gegen Grundgesetz und Völkerrecht. In einem Positionspapier des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) heißt es dazu u.a. zur verfassungs- und völkerrechtlichen Bewertung des Syrienmandats der Bundeswehr: "(…) Die deutsche Beteiligung an der Anti-ISIS-Koalition in Syrien und Irak basiert auf einer zu weitgehenden Auslegung des Völkerrechts, insbesondere von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UNCh). Die völkerrechtswidrige Auslegung des Selbstverteidigungsrechts als Einschränkung des Gewaltverbots in Artikel 2 (4) UNCh reiht sich in die völkerrechtswidrige Praxis anderer Staaten in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ein. (…)
Vorderste Aufgabe der Bundesregierung muss die Begrenzung der Gewaltausübung in zwischenstaatlichen Beziehungen und nicht die Beteiligung daran sein. Die rechtliche Begründung der Teilnahme an der Anti-ISIS-Koalition erfüllt diese Voraussetzungen nicht. (…)"

Vor diesem Hintergrund fordert die Kampagne die Abgeordneten des neu gewählten Bundestags auf, den Bundeswehreinsatz in Syrien bei der anstehenden Abstimmung nicht zu verlängern. Stattdessen soll sich deutsche Politik ausschließlich zivil und humanitär im Syrienkrieg engagieren.

Die Kampagne "MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien" wird von 25 Organisationen und Gruppen der deutschen Friedensbewegung getragen. Mehr Informationen über die Kampagne und die beteiligten Trägerorganisationen: www.macht-frieden.de

Quelle:  www.macht-frieden.de - Pressemitteilung vom 16.10.2017.

Veröffentlicht am

16. Oktober 2017

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