Erneute Abschiebung nach Afghanistan geplantPRO ASYL fordert: die für den 6. Dezember geplante Abschiebung stoppenDie für den 6. Dezember geplante Abschiebung ist unverantwortlich. Laut Spiegel Online sollen 78 Personen abgeschoben werden. PRO ASYL appelliert an Bundesregierung und Bundesländer Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen: Abschiebungen nach Afghanistan sind in der konkreten, sich immer weiter verschärfenden Lage nicht zu vertreten. Bund und Länder müssen die Fakten anerkannter Quellen sowie die immer neuen Anschläge mit vielen getöteten Zivilisten endlich zur Kenntnis nehmen. Nirgendwo in Afghanistan ist es sicher. Niemand weiß, wo die angeblich "sicheren Gebieten" liegen sollen. PRO ASYL ist empört, dass Abschiebungen fortgesetzt werden, obwohl kein aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Der letzte Stand vom Oktober 2016 liefert den Behörden keine Informationen, um zu beurteilen, ob es in Afghanistan sogenannte "inländische Fluchtalternativen" gibt, die für die Betroffenen zumutbar und erreichbar sein müssen. Der im Juli 2017 veröffentliche Zwischenbericht liefert hierzu ebenfalls keine Beschreibungen. "Abschiebungen nach Afghanistan basieren auf faktenfreien Spekulationen ins Blaue hinein, die Menschenleben gefährden", warnte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiet sind nicht vertretbarAfghanistan ist ein Bürgerkriegsland, dessen Sicherheitslage sich stetig verschlechtert. Folgt man dem Global Peace Index 2017 , ist Afghanistan das zweitunsicherste Land der Erde, nur Syrien wird als noch gefährlicher eingeschätzt. Erst im Oktober 2017 gab es die blutigsten Anschläge der jüngsten Zeit in Afghanistan. Die Taliban haben Offensiven gestartet, die immer wieder viele Todesopfer unter den Zivilisten fordern. Der Krieg in Afghanistan besteht aber nicht nur zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung - er zeichnet sich gerade durch eine Vielzahl militanter Gruppierungen aus. Es liegen außerdem ausführliche Dokumentationen über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße zahlreicher Akteure auf Seiten der Regierungen nach 2001 vor. Dies bestätigt auch die jüngste Entwicklung, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag erwägt, Untersuchungen in Afghanistan zu beginnen. Aktuell warnt selbst die Bundesregierung für alle aus Deutschland Kabul anfliegenden Flüge vor Raketenangriffen und "gezielten Flugabwehr-Attacken" auf allen Flughäfen in Afghanistan: "The Federal Republic of Germany advises all German operators not to plan and conduct flights within FIR Kabul (OAKX) below FL330 including take off and landings at all airports due to potential risk to aviation from dedicated anti-aviation and ground to ground weaponry and ground attacks on aerodrome infrastructure." Erst am 27. September schlugen unmittelbar nach der Landung des NATO-Generalsekretärs und der US-amerikanischen Verteidigungsministers in Kabul Raketen und Mörsergeschosse auf dem Kabuler Flughafen ein. Unterschiedliche Auslegungspraxis in den BundesländernBehauptet wird, man könne "Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer" ohne Gefahr für Leib und Leben weiterhin abschieben. Besonders dehnbar scheint der Begriff der "Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern". Regelmäßig wird Asylsuchenden unterstellt, über ihre Identität getäuscht zu haben. PRO ASYL war mit dem Fall eines afghanischen Schutzsuchenden aus Bayern befasst, dem ein solches Verhalten vorgeworfen wurde. Tatsächlich aber hatte er sich um einen Pass bemüht und beim afghanischen Konsulat vorgesprochen, wie ihm schriftlich bestätigt wurde. Der Pass wurde ihm jedoch verweigert, da er keine Tazkira (eine afghanische Geburtsurkunde, die man nur in Afghanistan bekommt) besitzt. Der junge Mann hatte fast sein gesamtes Leben im Iran verbracht. Eine solche Geburtsurkunde kann man von Deutschland aus auch nicht beantragen. Weitere Bemühungen waren ihm somit nicht möglich, da er keinerlei Verwandte in Afghanistan hat. Dass seine Identität aber gesichert ist, ergibt sich aus einem Gerichtsbeschluss zur Abschiebungshaft. Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 23.11.2017. Weblink:
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