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Worüber reden wir eigentlich beim Thema Kirchenasyl?

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) nimmt die auf der Innenministerkonferenz geäußerte grundsätzliche Akzeptanz von Kirchenasyl und die dort geäußerte Ankündigung, auch 2018 über dieses Thema mit den Kirchen im Gespräch zu bleiben, zustimmend zur Kenntnis.

"Gemeinsam zu überlegen, wie außergewöhnliche Härten für Geflüchtete und damit auch Kirchenasyle vermieden werden können, ist auch unser Anliegen", sagt Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG. "Wir würden sehr gerne darüber reden, wie wir nicht nur in Kirchenasylfällen gemeinsam Menschenrechtsverletzungen und besondere Härten für Geflüchtete vermeiden könnten."

Besorgt zeigt sich Jochims jedoch über manchen Tenor der angekündigten Gespräche. "Die Diskussion über Zahlen ist ein Nebenschauplatz. Es ist nicht erstaunlich, dass mit der höheren Zahl von Asylsuchenden in Deutschland auch die Zahl der Kirchenasyle angestiegen ist. Die Zahl ist weiterhin niedrig.

Kirchengemeinden geht es mit jedem Kirchenasyl um die Verhinderung einer unzumutbaren Härte im Einzelfall. Dies wird den zuständigen Behörden stets angezeigt. Ich hoffe auf Gespräche über Inhalte."

Häufig werde kritisiert, dass die meisten Kirchenasyle sogenannte Dublinfälle seien. Der Vorwurf lautet, dass es sich bei Abschiebungen innerhalb Europas nicht um echte Härten handeln könne.

Jochims entgegnet darauf: "Die menschenunwürdige Behandlung Geflüchteter in manchen osteuropäischen Ländern, die Nichtversorgung und Obdachlosigkeit zum Beispiel in Italien oder die uneinheitliche Entscheidungspraxis innerhalb Europas führen in Einzelfällen zu besonderen Härten." Drohende Familientrennungen und schwere Erkrankungen seien weitere Gründe für Kirchenasyle in Dublinfällen.

Jochims führt aus: "Ist die junge Frau aus Eritrea, die nach kaum vorstellbarem Leid auf ihrer Flucht in Italien weder Unterkunft noch Versorgung erhielt, die auf der Straße leben musste, erneut sexuellen Übergriffen ausgesetzt war, dabei mit Aids infiziert wurde, aber keine medizinische Behandlung erhielt, jetzt aber nach Italien rücküberstellt werden soll, kein besonderer Härtefall? Ist es keine unzumutbare Härte, eine Familie mit vier kleinen Kindern nach Norwegen abzuschieben, das ihnen bereits die Abschiebung nach Afghanistan angekündigt hat, wo ihr Leben in Gefahr ist? Oder ist der 18-Jährige, der - weil volljährig - von seiner Familie getrennt nach Bulgarien zurück soll, wo die ganze Familie inhaftiert wurde, kein Härtefall?"

Quelle: Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche - Pressemitteilung vom 11.12.2017.

Veröffentlicht am

15. Dezember 2017

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