Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Krasse Völkerrechtsverletzung des Nato-Staates

Die Türkei greift Syrien aus der Luft und mit Panzern an. Diese Völkerrechtsverletzung nennen große Medien nicht beim Namen.

Von Urs P. Gasche

Unser Genfer UNO-Korrespondent Andreas Zumach hat bereits gestern kommentiert: "Operation Olivenzweig" ist gegen das Völkerrecht" . Seit Längerem bombardiert die Türkei Stellungen der Kurden in Syrien, jetzt greifen sie am Boden mit Panzern und Bodentruppen an. Die Türkei will erklärtermaßen ein syrisches Gebiet von dreißig Kilometer Breite entlang der langen türkisch-syrischen Grenze unter ihre Kontrolle bringen.

Wie war das und wie ist es in der Ukraine nach dem Putsch im Februar 2014 zugunsten einer westlich orientierten Regierung? Russland wollte eine ukrainische Region entlang der russischen Grenze unter Kontrolle behalten, eine Region, in der die Bevölkerung russisch spricht und bei Wahlen stets mehrheitlich russlandfreundliche Parteien und Präsidenten gewählt hatte.

Dass Russland mit paramilitärischen "Freiwilligen" und logistisch nachgeholfen hat, um die Ostukraine nach dem Putsch in Kiew unter Kontrolle zu behalten, scheint erwiesen. Ähnliches gilt für die Krim. Russland handelte dabei ohne unmittelbar bedroht zu sein und ohne einen Beschluss des Sicherheitsrats.

Das Echo in den großen westlichen Medien war deshalb außerordentlich groß, die Verurteilung des russischen Vorgehens hält bis heute an.

Im aktuellen Fall der Türkei aber, die sich die Kontrolle im syrischen Grenzgebiet sichern will, thematisieren große Zeitungen und das Fernsehen vor allem, dass Teile dieser Kurden den USA unterstützt wurden und die USA weitere Unterstützung ankündigten. Ein Nato-Land gegen ein Nato-Land.

Dagegen geben diese Medien bisher keine Antwort auf die Frage, unter welchem Recht die türkische Aggression gerechtfertigt werden kann. Selbstverteidigung wegen einem unmittelbar drohenden Angriff auf das Territorium der Türkei? Nein. Ein Beschluss des Sicherheitsrats? Nein.

Die USA beantworten diese Frage nicht, weil sie selber völkerrechtswidrig auf syrischem Boden Militärs stationiert haben, im letzten April eine syrische Luftwaffenbasis mit Raketen beschossen und syrische Stellungen noch immer mit Drohnen angreifen - ebenfalls ohne unmittelbare Bedrohung des eigenen Landes und ohne Beschluss des Sicherheitsrats.

Dürfen "Ordnungsmächte" in Ländern mit Diktaturen eingreifen?

Dürfen sie das? Auf diese Frage ist Redaktor Helmut Scheben am 18. Dezember 2016 auf Infosperber eingegangen. Im Folgenden nochmals seine Überlegungen dazu:

Schon der Begriff "Ordnungsmacht" hat in meiner Auffassung einen Geruch von Kolonialismus. Es waren die Kolonialherren, die sich berufen sahen, Ordnung auf der Welt zu schaffen und die armen Völker des Südens zu "zivilisieren." Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte damit endgültig Schluss sein. Die Charta der Vereinten Nationen legt schon in der Präambel fest, dass "alle Nationen, ob groß oder klein" als gleichberechtigt zu respektieren sind.

Im Artikel 2 heißt es: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."

Der Einsatz von Gewalt als legitime Verteidigung gegen den Angriff eines anderen Staates ist davon ausgenommen. Aber war 9/11 der Angriff eines fremden Staates auf die USA? Er war es nicht. Selbst wenn man einen derartigen Sachverhalt hätte konstruieren wollen, hätten die USA Saudiarabien angreifen müssen, denn die Täter waren fast ausnahmslos Saudis.

Hat Gaddafi den Westen angegriffen? Er hat es nicht. Er hat - im Gegenteil - Sarkozys Wahlkampf mit schätzungsweise 50 Millionen Euros finanziert. Deshalb musste er liquidiert werden, bevor er sich vor einem ordentlichen Gericht hätte verteidigen können. Er wusste zu viel.

Hat Assad den Westen angegriffen? Er hat es nicht. Mag sein, dass Hillary Clinton oder François Hollande Assad unsympathisch finden und in ihm einen Diktator sehen: Es spielt keine Rolle, und es gibt ihnen kein Recht auf militärische Intervention. Wenn Syrien ein Demokratie-Defizit hat, dann wäre die Remedur eine politische Angelegenheit der Syrer und Syrerinnen. Nicht aber die Angelegenheit der USA.

Oder darf Saudiarabien bombardiert werden, weil es undemokratisch regiert wird und eine Frauen verachtende Politik betreibt? Muss Israel bombardiert werden, weil es als einzige Macht im Nahen Osten eine Atombombe besitzt und damit eine Gefahr für die arabischen Nachbarn ist?

Es gibt ohne die ausdrückliche Genehmigung durch die Vereinten Nationen keine völkerrechtliche Legitimation für den militärischen Angriff auf einen anderen Staat, und möge man diesen noch so sehr beschönigen mit "humanitären" Motiven, dem Streben nach Demokratie auf der Welt oder was auch immer. Wenn dieser Grundsatz über Bord geworfen wird, dann kann die Nato oder ein beliebiges Militärbündnis, welches sich als Ordnungsmacht fühlt, in Zukunft jedes Land der Welt mit Luftbombardements "demokratisieren". Der Soziologe Ulrich Beck warnte schon Ende der Neunzigerjahre vor einem "militärischen Humanismus", der am Ende zu einer Auflösung aller völkerrechtlichen Prinzipien führt.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Infosperber.ch - 23.01.2018.

Veröffentlicht am

24. Januar 2018

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von