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Dürfen Aufrufe zum Whistleblowing auf dem Werksgelände eines Waffenherstellers verteilt werden, der in illegale Waffendeals verstrickt ist?

Amtsgericht Oberndorf entscheidet über eine Strafanzeige von Heckler & Koch gegen einen Friedensaktivisten

Das Amtsgericht Oberndorf verhandelt am Mittwoch, 21.03.2018, 14:00 Uhr (Mauserstraße 28, Sitzungssaal 1), über eine Strafanzeige des Waffenherstellers Heckler & Koch (Oberndorf) gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg), der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist.

Der Friedensaktivist hatte im Mai 2015 auf dem damals noch frei zugänglichen Heckler & Koch-Gelände Flugblätter an die Beschäftigten verteilt und sie darin aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten zu informieren. Der Hauptanteilseigner von Heckler & Koch, Andreas Heeschen, erstattete noch am selben Tag eine Strafanzeige gegen Theisen und erteilte ihm ein Hausverbot. Das Amtsgericht Oberndorf erließ daraufhin im Mai 2016 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro gegen Theisen, da er zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert habe und Hausfriedensbruch begangen habe.

Über diesen Strafbefehl sollte am 19.09.2017 vor dem Amtsgericht Oberndorf verhandelt werden, jedoch zog die Staatsanwaltschaft Rottweil einen Tag zuvor die Anklage zurück, da nach ihrer Auffassung der subjektive Tatbestand bislang nicht ausreichend berücksichtigt und mit den Flugblättern doch nicht zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aufgefordert worden sei. Wenige Tage später beantragte Oberstaatsanwalt Dr. Kalkschmid dann aber erneut einen Strafbefehl gegen Theisen und beschränkte diesen nunmehr auf den Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs. Aufgrund der "überlangen Verfahrensdauer" und "einer Geringfügigkeit der Tatfolgen", regte der Direktor des Amtsgerichts Oberndorf, Heuer, wenig später eine Verfahrenseinstellung an, was von der Staatsanwaltschaft Rottweil jedoch abgelehnt worden ist. Für die Gerichtsverhandlung sind fünf Zeugen geladen, unter denen sich auch der ehemalige Justitiar des Waffenherstellers befindet.

Bernd Hahnfeld (Richter a.D. und Vorstand der internationalen Juristenorganisation IALANA) hat in einer Stellungnahme zu dem Strafverfahren erklärt, dass der Vorwurf des Hausfriedensbruchs gegen Theisen aufgrund der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit nicht haltbar sei: "Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun, sondern er darf hierfür auch die Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht." Hahnfeld begründet dies mit der sog. "FRAPORT-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts v. 22.02.2011 (BVerfGE 128, 226 - 278).

Unterdessen beginnt das Landgericht Stuttgart am 15.05.2018 ein seit mehr als acht Jahren anhängiges Strafverfahren gegen ehemalige Heckler & Koch-Manager, denen in mehreren Fällen Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen werden.

Theisen erwartet auf diesem Hintergrund einen klaren Freispruch: "Ehemalige Heckler & Koch-Manager stehen in wenigen Wochen in Stuttgart vor Gericht, weil sie in illegale Waffendeals verstrickt sind. Somit kann die kurzzeitige Verteilung von Flugblättern auf dem Werksgelände von Heckler & Koch doch nicht strafbar sein, deren Intention ja gerade die Aufdeckung eben jener illegalen Waffendeals gewesen ist. Der in diesem sehr spezifischen Fallgeschehen grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit kann sich auch das Amtsgericht Oberndorf nicht entziehen."

Roland Blach (Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden Württemberg) erklärt hierzu: "Meinungsfreiheit ist ein grundgesetzlich verankertes Recht, das es zu schützen gilt. Und das gerade vor dem Hintergrund legaler und illegaler Waffenexporte, die die Entwicklung hin zu einer friedlichen und gerechten Welt massiv gefährden. Dieses Recht nehmen wir auch am 21. Mai in Anspruch, wenn vor den Werkstoren von Heckler & Koch der 13-tägige weltweit einzigartige Staffellauf gegen Rüstungsexporte "Frieden geht" ( www.frieden-geht.de ) startet.

Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) - Pressemitteilung vom 15.03.2018.

Veröffentlicht am

17. März 2018

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