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Nagasaki-Gedenktag: Weltweit wächst Unterstützung für UN-Atomwaffenverbot

Am heutigen Jahrestag des Atombombenangriffs auf Nagasaki begrüßen die mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Organisationen IPPNW und ICAN den Beschluss des Stadtrats von Los Angeles. In einer gestern verabschiedeten Resolution werden die Vereinigten Staaten aufgefordert, den UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen zu unterstützen. Zudem soll der US-Präsident nicht mehr im Alleingang einen Atomschlag befehlen können, die US-Atomwaffen sollen aus der Stufe der höchsten Alarmbereitschaft genommen und die Pläne zur sogenannten "Modernisierung" der Atomwaffen gestoppt werden.

Auch in Deutschland fordern Städte und Abgeordnete den Beitritt der Bundesregierung zum UN-Vertrag über ein Verbot von Atomwaffen. So hat die Bremische Bürgerschaft im Dezember letzten Jahres den Bremer Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für den deutschen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbot einzusetzen. Schon 183 Abgeordnete des Bundestags, der Landtage und des Europaparlaments unterstützen die ICAN-Erklärung, in der sie sich verpflichten, auf die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Vertrages hinzuwirken. "Die Bundesregierung muss ihren Boykott des Atomwaffenverbotsvertrags angesichts der gestiegenen Atomkriegsgefahr und eines neuen atomaren Wettrüstens endlich aufgeben", erklärt Dr. Angelika Claußen, Europäische Präsidentin der IPPNW.

"Die Folgen des Atombombenabwurfs über Nagasaki mahnen uns, dass Atomwaffen eine Gefahr für uns alle sind. Jede Stadt steht daher in der Verantwortung, sich für die Ächtung von Atomwaffen einzusetzen. Weitere Länderparlamente sollten dem Beispiel der Bremer Bürgschaft folgen und sich auf Bundesebene für einen Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbot einsetzen," sagt Anne Balzer von ICAN Deutschland.

Weltweit wächst die Zustimmung für den Vertrag, den inzwischen 60 Staaten unterzeichnet und 14 Staaten ratifiziert haben. Nachdem 50 Staaten ratifiziert haben, tritt der Vertrag in Kraft.

Quelle: ICAN Deutschland und  IPPNW - Pressemitteilung vom 09.08.2018.

Veröffentlicht am

09. August 2018

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