Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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So sieht Merkels “nationale Kraftanstrengung” Abschiebung in der Praxis aus

Anfang 2017 hat die Bundeskanzlerin den rechten Scharfmachern das Wort geredet und eine "nationale Kraftanstrengung" bei Abschiebungen angekündigt. Mittlerweile ist klar: Es ist nicht nur der Begriff, der brutal klingt und an dunkle Zeiten erinnert, es sind auch die Methoden in der Realität.

Um Menschen abzuschieben sind den hiesigen Behörden mittlerweile viele Mittel recht. Unterstützung finden sie dabei nicht nur in Merkels Aussagen , sondern auch bei Innenminister Seehofer, der im Juli feixend seine Befriedigung über die Abschiebung von 69 Menschen nach Afghanistan kundtat - von denen sich einer nur kurz später das Leben nahm .

Während dieser Fall eine breite Öffentlichkeit bekam, gilt das für viele andere Abschiebungen nicht. Tagtäglich - oder besser nachtnächtlich - werden in Deutschland Menschen von Polizeikräften zu Hause abgeholt und abgeschoben. Ohne Rücksicht auf Verluste. Wir und unsere Kolleg*innen in den Landesflüchtlingsräten bekommen die Folgen davon täglich mit.

Um zu zeigen, was es heißt, wenn das Programm "konsequent abschieben" Realität wird, dokumentieren wir an dieser Stelle einige der Schicksale aus der letzten Zeit:

(1) Abschiebung aus dem Kindergarten

Frau Manneh* lebt bereits seit zehn Jahren in Deutschland. Wie immer bringt sie ihre Tochter Aminata* am Morgen in den Kindergarten. Danach geht sie einkaufen. Ihre beiden älteren Kinder nimmt sie mit, da gerade Schulferien sind. Doch als die drei nach Hause zurückkehren, wartet die Polizei bereits vor der Haustür. Völlig unerwartet sollen sie nach Gambia abgeschoben werden. Um auch noch Aminata einzusammeln, fahren die Polizist*innen anschließend mit ihnen in den Kindergarten.

Eine Erzieherin aus dem Kindergarten wendet sich später an PRO ASYL und berichtet uns von dramatischen Szenen: "Es war gerade Mittagessenszeit, als eine Polizeibeamtin mit der weinenden Frau Manneh herein kam und nach Aminata suchte. Diese klammerte sich sofort an mein Bein und ich musste sie davon überzeugen, mit in das Auto zu steigen".

Alle drei Kinder sind in Deutschland geboren und waren noch nie in Gambia. Als ihr Vater, der aufgrund einer Duldung zunächst in Deutschland bleiben darf, von der anstehenden Abschiebung seiner Familie hört, fährt er von der Arbeit direkt zur Polizeistation. Auch hier geht es herzlos zu: Ihm wird nicht erlaubt, sich von seinen Kindern und seiner Partnerin zu verabschieden. Auch Geld darf er seiner Familie keines mitgeben.

Der Elternbeirat schickt nun Geld an Frau Manneh, damit sie sich zumindest für die erste Zeit eine Unterkunft leisten kann. Die Erzieherinnen sind währenddessen damit beschäftigt, mit den anderen Kindern die Geschehnisse aufzuarbeiten. Sie berichten uns, dass viele Kinder danach gesagt hätten: "Die Polizei kommt und dann kommt man nie mehr wieder".

(2) Abschiebung während der Geburt des Kindes

Ähnlich unglaublich ist ein Bericht aus Saalfeld , den der Flüchtlingsrat Thüringen dokumentiert hat: Gegen zwei Uhr Nachts wird Herr Ibrahim* von acht Polizist*innen aus dem dortigen Krankenhaus abgeholt, während seine Frau bereits die ersten Wehen hat. Die Behörden wissen von der bevorstehenden Geburt, es liegt auch eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung vor.

Nichtsdestotrotz soll der Betroffene abgeschoben werden, und auch als er in der Unterkunft nicht aufzufinden ist, wird die Abschiebung nicht abgebrochen. Er wird trotz des Protestes der Hebammen aus der Entbindungsstation des Krankenhauses abgeführt und an den Flughafen in Frankfurt verbracht. Als der Betroffene sich gegen die Abschiebung wehrt, wird die Prozedur dort endlich abgebrochen und der werdende Vater kann zurück zu seiner schwangeren Frau.

(3) Immer mehr rechtswidrige Abschiebungen

Vermehrt kommt es durch den Druck, möglichst viele Abschiebungen durchzuführen, auch zu klar rechtswidrigen Aktionen der Behörden. So wurde im November durch das Regierungspräsidium Gießen ein Jeside nach Russland abgeschoben , obwohl er nie über die Ablehnung seines Asylantrags informiert worden war. Da er nicht fristgerecht dagegen klagen konnte, muss er nun zurückgeholt werden. Ebenso wie Hasmatullah Fazelpur , der trotz eines laufenden Klageverfahrens nach Bulgarien und von dort sogar weiter in den Verfolgerstaat Afghanistan abgeschoben wurde.

Ähnliches geschieht einer syrischen Familie mit drei Kindern, über die der Sächsische Flüchtlingsrat berichtet:  Familie Mohammedi* soll nach dem Willen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Sachsen nach Rumänien zurückgeschickt werden, da sie dort - auf dem Papier - subsidiären Schutz erhalten hat. Die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen diesen Bescheid wird gar vom Verwaltungsgericht in Dresden bestätigt. Dennoch lässt das BAMF den sächsischen Behörden eine Fehlinformation über diese aufschiebende Wirkung zukommen und gibt die Abschiebung damit frei. Über einen Monat müssen die Mohammedis sich in Rumänien durchschlagen und wohnen anfangs sogar ohne Obdach im Park, bis der Rumänische Flüchtlingsrat ihnen eine Unterkunft in einer Garage organisieren kann. Zwei Gerichtsverfahren sind nötig, damit die Dresdner Zweigstelle des Bundesamtes den Fehler zugibt und den Weg für eine Rückholung der Familie frei macht.

Diese Fälle zeigen: Die Zahl der rechtswidrigen Abschiebungen nimmt zu. Herr Fazelpur, der jesidische Flüchtling aus Russland und die syrische Familie konnten (vorerst) gerettet werden, weil es engagierte Unterstützer*innen gab. Da nicht alle Geflüchteten über Kontakte zu erfahrenen Anwält*innen oder Beratungsstrukturen verfügen, ist aber zu befürchten, dass dies noch häufiger vorkommt.

(4) Mit der Kanüle im Hals ins Heimatland

Aber nicht nur laufende Klageverfahren werden mittlerweile ignoriert, auch ärztliche Bescheinigungen sind für Behörden häufig kein Abschiebehindernis mehr.  Trotz eines aktuellen Reiseunfähigkeit-Attestes einer Ärztin für Strahlentherapie wird Herr Khorkadadze* Anfang September aus Hessen nach Georgien abgeschoben. Mitten in der Nacht und nach Schilderung seiner Ehefrau, die alleine in Deutschland zurückblieb, fast unbekleidet. Dafür mit Kanüle im Hals, Katheter in der Bauchdecke - und vor Ende seiner Strahlentherapie.

Während seines Aufenthaltes in Deutschland wurde bei ihm nämlich ein komplizierter Tumor im Kopf-Hals-Bereich diagnostiziert.  Nach mehreren Operationen folgten eine Chemo- und letztlich Strahlentherapie in einem hessischen Krankenhaus, er musste über eine Magensonde ernährt werden. Als sich sein Zustand langsam stabilisiert, wird er völlig unerwartet abgeschoben. Auch ein telefonischer Protest der behandelnden Ärztin beim zuständigen Richter hat keinen Erfolg.

(5) Abschiebung aus dem Gericht

Der Bayerische Flüchtlingsrat informiert im September über das Schicksal von Frau Amooti* aus Uganda. Sie lebt seit rund 14 Jahren in Deutschland, ist sehr gut integriert, spricht deutsch und ist ehrenamtlich aktiv. Ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Altfälle wird vor Gericht verhandelt und negativ entschieden, weil Frau Amooti unterstellt wird, sich lange nicht um einen Pass bemüht zu haben.

Inzwischen hat sie den Pass allerdings vorgelegt - und die Ausländerbehörde nutzt ihn, um der hervorragenden Integration der Frau noch ein jähes Ende zu setzen: Nach Ende der Verhandlung warten bereits Polizei und Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Frau Amooti wird durch den Hinterausgang des Gerichts geführt und zum Flughafen transportiert, es bleibt ihr keine Möglichkeit, ihre Sachen zu ordnen oder sich von ihren Unterstützer*innen und Freund*innen zu verabschieden. Auch ihr Bargeld - rund 400 EUR - wird ihr ohne Quittung abgenommen. Als sie sich gegen die Abschiebung wehrt, wird diese abgebrochen und Frau Amooti in Abschiebehaft gebracht - für ganze drei Monate. Mittlerweile liegt ihre Geschichte bei der Härtefallkommission.

(6) Schwangere am Bahnhof sitzen gelassen

Mitte Oktober soll in Rheinland-Pfalz eine iranische Familie nach Kroatien abgeschoben werden, wie verschiedene Medien berichten. Die schwangere Frau befindet sich zur Diabetes-Behandlung im Krankenhaus. Dort wird sie nachts aus dem Bett geholt und im Rettungswagen an den Flughafen in Hannover verbracht - obwohl die Klinik keine Reisefähigkeit attestiert hatte.

Doch damit nicht genug: Die Abschiebung scheitert nur, weil der Pilot sich weigert, Familie Navid* zu befördern. Herr Navid wird daraufhin kurzerhand in die Abschiebehaft zurückverbracht, Mutter und Sohn lassen die Polizeibeamten einfach unzureichend bekleidet und mit lediglich 100 EUR am Bahnhof in Hannover zurück. Nur dank eines freundlichen Bahnmitarbeiters kann die schwangere Frau Navid mit ihrem Sohn überhaupt zurück in die Unterkunft nach Rheinland-Pfalz fahren.

(7) Aus der Reha geholt

Herr Atoev* aus Zentralasien soll gemäß der Dublin-Verordnung nach Litauen überstellt werden. Bei einer Ausweiskontrolle springt er in Panik aus dem Fenster seiner Unterkunft in Bayern und verletzt sich schwer - er denkt, man wolle ihn abschieben. Nach mehreren Operationen wird ihm eine dreiwöchige Reha-Maßnahme genehmigt. Die Behörden indes denken nicht daran, die Abschiebung erst einmal auszusetzen oder auch nur die Genesung abzuwarten.

Während der Reha-Maßnahmen verschwindet Herr Atoev dann plötzlich aus der Klinik, ohne dass Pflegepersonal und Unterstützer*innen wissen, wo er sich befindet. Am Abend ruft Herr Atoev dann unvermittelt aus Litauen an: Um 5 Uhr morgens sei er unangekündigt und gegen seinen Willen von der Polizei aus der Klinik abgeholt worden.

Es stellt sich heraus, dass die Polizei bereits zwei Tage zuvor an der Rezeption nach seiner Zimmernummer gefragt hat. Dabei wäre die sogenannte Überstellungsfrist, vor deren Ablauf die deutschen Behörden eine Abschiebung durchführen müssen, um nicht selber für den Asylantrag zuständig zu werden, auch nach Ende der Reha-Maßnahme noch nicht abgelaufen.

Nach kurzer Zeit wird Herr Atoev von Litauen in sein Herkunftsland abgeschoben.

(8) Abschiebung statt Unterricht

Der 11-jährige Mergim* geht in Baden-Württemberg zur Schule - bis Anfang Dezember die Polizei im Unterricht erscheint und ihn mitnimmt. Mergim hat allerdings ebenso wenig etwas angestellt, wie seine Schwester Besjana* (6), die zeitgleich aus dem Kindergarten abtransportiert wird. Zusammen mit ihren Eltern und einem weiteren Geschwisterchen werden die beiden nach Albanien abgeschoben, während Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen alle Hände voll zu tun haben, die verstörten Mitschüler und Freund*innen zu beruhigen, wie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg berichtet .

(9) Ein Beispiel von vielen: Gut integriert ab nach Afghanistan

Jeden Monat aufs Neue werden Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Seit dem Sommer handelt es sich dabei meist überwiegend nicht , wie oft behauptet, um Straftäter oder Gefährder. Exemplarisch für all diese Fälle informiert der Sächsische Flüchtlingsrat über Herrn Massud*, der im Dezember aus Zwickau abgeschoben wird.

"Ein junger Mann und ein zuverlässiger Mitarbeiter, der sich nie was zu Schulde hat kommen lassen, wurde von einem Tag auf den anderen aus seinem neu aufgebauten Leben gerissen. Wir verlieren mit ihm einen wunderbaren Mitarbeiter", schreibt sein Arbeitgeber über Herrn Massud, der schon knapp fünf Jahre in Deutschland gelebt hatte und in psychiatrischer Behandlung war. Weder seine Erkrankung, noch dass er trotzdem in Vollzeit arbeitete, waren für die Behörden allerdings Gründe, ihn nicht abzuschieben.

(10) Kleine Kinder gewaltsam aus dem Schlaf geholt

Auch das, was der Initiativausschuss Migrationspolitik Rheinland-Pfalz aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis berichtet , ist - leider - nur ein Beispiel von vielen. Mittlerweile ist die nächtliche Abschiebung gängige Praxis. Auch auf kleine Kinder wird da keine Rücksicht genommen: Anfang November bricht die Polizei die Zimmertüren der Unterkunft von Familie Hagopian* aus Armenien auf - um vier Uhr nachts, als die Eltern und ihre drei Kinder, das jüngste gerade einmal sieben Monate alt, noch schlafen. Dazu kommt: Der Familienvater ist erst am Vortag aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden, in der er wegen akuter Suizidalität in Behandlung war. Was derlei Erlebnisse für Auswirkungen auf die Psyche des Vaters, aber auch der Kleinkinder haben können, scheint den Behörden dabei einerlei zu sein.

Zehn beispielhafte Schicksale

Man mag sich kaum ausmalen, welche Folgen die nächtlichen, überfallartigen Abschiebungen aus geschützten Räumen wie der eigenen Wohnung oder gar dem Krankenhaus auf die betroffenen Menschen haben. Menschen, denen in ihrem Leben ohnehin häufig schon die schlimmsten Dinge widerfahren sind.

Diese zehn Geschichten stehen sinnbildlich für die brutalisierte Abschiebepraxis. Sie machen deutlich, welches Gesicht Deutschland zeigt, wenn dem Druck von Fremdenfeinden und Rechtspopulist*innen nachgegeben wird.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 21.12.2018.

Veröffentlicht am

24. Dezember 2018

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