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Das Hartz-Kartenhaus

Agenda 2010: Wenn Karlsruhe über die Sanktionen entscheidet, könnte das ganze Arbeitsgesetz fallen

Von Christoph Butterwegge

So umstritten wie heute war "Hartz IV" seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr. Damals, bei der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Arbeitsmarkt- und Sozialreform unter Gerhard Schröder, kam es zu massenhaften Protesten. 2018 waren es die Parteivorsitzenden Robert Habeck (Grüne) und Andrea Nahles (SPD), die die neue Diskussion anzettelten. Das miserable Image von Hartz IV veranlasste sowohl Ursula von der Leyen (CDU) während ihrer Amtszeit als Bundesministerin für Arbeit und Soziales als auch ihren jetzigen Nachfolger Hubertus Heil (SPD), nach einem weniger diskreditierten Namen für das Gesetzeswerk zu suchen. Sein schlechter Ruf hängt nicht zuletzt an den Sanktionen.

Durch den Zwang, jeden Job - wie Arbeitsplätze seither bloß noch genannt werden - annehmen zu müssen, machen die Jobcenter ihre "Kunden" gefügig: Jeder Job muss angenommen werden, sofern dieser nicht sittenwidrig ist, unabhängig von der eigenen (eventuell höheren) beruflichen Qualifikation, und zwar auch dann, wenn der angebotene Lohn weder dem Tarifvertrag noch der ortsüblichen Höhe entspricht. Ergänzt wird dieser Zwang von der Drohung mit Sanktionen, falls sich ein Leistungsbezieher verweigert. Gleichzeitig werden Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften unter dem Damoklesschwert von Hartz IV genötigt, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren. Auf diese Weise einen breiten Niedriglohnsektor zu schaffen und den "Standort D" auf den Weltmärkten noch konkurrenzfähiger zu machen, war der Hauptzweck von Hartz IV. Den hat das Gesetzespaket zwar erfüllt, wie die deutschen Rekordüberschüsse im Export belegen; der SPD gingen jedoch unfassbar viele Mitglieder und Wähler verloren.

Hartz IV hat einen sozialen Klimawandel bewirkt und die politische Kultur der Bundesrepublik für Jahrzehnte vergiftet. Noch immer leiden über sechs Millionen Menschen unter dem rigiden Armutsregime, das sie drangsaliert. Umso gespannter darf man auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen sein, das demnächst bevorsteht. Für den 15. Januar wurde die erste Verhandlung angesetzt, das Urteil dürfte erst mehrere Monate später fallen.

Im Extremfall obdachlos

Mit dem Richterspruch hat sich Karlsruhe trotz anderslautender Ankündigungen Zeit gelassen. Die Entscheidung über den zweiten Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha, das die Sanktionen für verfassungswidrig hält und um Prüfung bat, wurde Jahr für Jahr hinausgeschoben. Das höchste deutsche Gericht tut sich offenbar schwer und steckt in einem Dilemma, weil es die Arbeitsmarktreform der rot-grünen Koalition nie in Frage gestellt hat, aber ganz genau weiß: Hartz IV steht und fällt mit den Sanktionen, die weder mit seiner früheren Rechtsprechung noch mit der Menschenwürde oder dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes vereinbar sind.

Zu den Hauptleidtragenden der Hartz-IV-Gesetzgebung gehören Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren. Sie werden von den Jobcentern häufiger und (außer bei Meldeversäumnissen) auch schärfer sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte. Bei der zweiten Pflichtverletzung, die darin bestehen kann, dass man einen Job nicht annimmt, ein Bewerbungstraining ablehnt oder eine Weiterbildung abbricht, müssen sie mit einer Totalsanktion rechnen: Das Jobcenter stoppt nicht bloß die Regelleistung, zahlt also kein Geld mehr für den Lebensunterhalt, sondern übernimmt auch nicht mehr die Miet- und Heizkosten. Hierdurch haben viele junge Menschen ihre Wohnung verloren, wurden im Extremfall sogar obdachlos. Diese besondere Strenge ist weder in vergleichbaren Ländern noch auf anderen Rechtsgebieten üblich: Ein jugendlicher oder auch mancher heranwachsender Straftäter wird etwa milder bestraft, als wenn er bereits erwachsen wäre. Obwohl der Sozialstaat nach dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 GG) laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 die Pflicht hat, ein "menschenwürdiges Existenzminimum" für alle Transferleistungsbezieher zu gewährleisten, tritt er dieses Verfassungsgebot ausgerechnet bei jungen Menschen mit Füßen.

In einem weiteren Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht am 23. Juli 2014 fest, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit ihrem Regelbedarf und der Übernahme "angemessener" Wohnkosten das soziokulturelle Existenzminimum gerade noch sichert. Das zeigt gleichzeitig, dass jede Kürzung wegen einer Sanktionierung zumindest relative Armut für Leistungsberechtigte bedeutet. Im Falle einer Totalsanktion, die normalerweise zur völligen Mittellosigkeit und manchmal zur Wohnungslosigkeit führt, liegt sogar absolute, existenzielle Armut vor.

Durch massiven Druck führt man junge Menschen nicht etwa "auf den rechten Weg", sondern veranlasst sie womöglich, sich auf ungesetzliche Weise durchs Leben zu schlagen. Die unsägliche Rohrstock-Pädagogik längst vergangener Zeiten hat in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts nichts zu suchen, denn mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern oft genug das Gegenteil. Sanktionen sind nicht bloß inhuman und verfassungswidrig, sondern auch kontraproduktiv. Sie müssen deshalb so schnell wie möglich beseitigt, zumindest durch ein Sanktionsmoratorium ausgesetzt werden.

Die Achillesferse des Systems

Das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sanktionspraxis der Jobcenter kann das Arbeitsmarktregime entweder zementieren oder entschärfen. Die harten Sanktionen bilden die Achillesferse des Hartz-IV-Systems - bestätigt Karlsruhe sie, bedeutet dies einen herben Rückschlag für die Kritiker. Würde das höchste deutsche Gericht die Sanktionen hingegen für verfassungswidrig erklären, fiele das während der vergangenen Jahre durch nicht weniger als zehn Gesetze "nachgebesserte" Hartz-IV-System wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Eine weitgehend repressionsfreie Grundsicherung, wie sie Habeck vorschwebt, wäre allerdings weder mit den Überzeugungen der sozialen Eliten noch mit den Vorstellungen der Regierungsparteien kompatibel.

Die hohe Zahl der Kinder, die durch eine Sanktionierung ihrer Arbeitslosengeld II beziehenden Eltern unverschuldet Nachteile in Kauf nehmen müssen, könnte die Richter in den roten Roben veranlassen, der bisherigen Sanktionspraxis einen Riegel vorzuschieben - oder der Willkür vieler Jobcenter engere Grenzen zu setzen. Vielleicht macht sich das Bundesverfassungsgericht auch die halbherzige Position der SPD-Führung zu eigen: Demnach sind Sanktionen zwar erforderlich und dem Staat erlaubt, wenn er Transferleistungsbezieher im Interesse seiner Steuerbürger zur Kooperation zwingen muss; unter 25-Jährige dürfen aber nicht schärfer sanktioniert werden als Erwachsene, weil dies dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Dadurch könnte wenigstens ihre Totalsanktionierung künftig entfallen. Niemand sollte jedoch auf eine juristische Lösung hoffen - das Engagement für eine politische Totalrevision von Hartz IV bleibt unverzichtbar.

Christoph Butterwegge hat zuletzt die Bücher Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell sowie Rechtspopulisten im Parlament. Polemik, Agitation und Propaganda der AfD publiziert.

Quelle: der FREITAG vom 14.01.2019. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

16. Januar 2019

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