Widerruf und Unterlassungserklärung von Bärbel Illi, Deutsch-Israelische Gesellschaft Stuttgart, zu Falschbehauptungen gegen Andreas ZumachNicht zuletzt angesichts des Aufstiegs nationalistischer Parteien und Bewegungen ist es ein bitter nötiges Anliegen, alle heutigen Formen des Antisemitismus zu bekämpfen. Doch wird auch in Deutschland unter dem Vorwand des Schutzes von jüdischem Leben legitime Kritik durch Organisationen und Personen an der seit 51 Jahren andauernden völkerrechtswidrigen Besatzungspolitik Israels und deren verheerenden Folgen für die Palästinenser als "antisemitisch" und "anti-israelisch" diffamiert. Unter diesem damit erzeugten Druck werden immer häufiger Veranstaltungen oder Ausstellungen, die sich kritisch mit dem Konflikt Israel/Palästina befassen, abgesagt oder verboten. Deutschen Jüdinnen und Juden, die sich für einen gerechten Frieden im Nahen Osten einsetzen, wird das Bankkonto gesperrt. Bärbel Illi von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Region Stuttgart e.V. (DIG) gehört zum Kreis jener Personen, der sich besonders aktiv engagiert, Kritik an israelischer Regierungspolitik möglichst zu unterbinden. So ging z.B. die ganze Kampagne im vergangenen September, mit der die Tagung "Shrinking space im Israel-Palästina-Konflikt. Aufbruch zu einem konstruktiven Miteinander" an der Evangelischen Akademie Bad Boll verhindert werden sollte, wesentlich auf sie zurück. Jetzt am 31. Januar 2019 hat sich Bärbel Illi aus Anlass der Nakba-Ausstellung in Reutlingen mit einem verleumderischen Schreiben an die Bürgermeister der Stadt gewandt. Dank des Vorgehens von Andreas Zumach, den sie in dem Schreiben u.a. als "antiisraelisch agitierenden Referenten" bezeichnet, sind Bärbel Illi und damit die DIG Stuttgart jetzt auf der ganzen Linie eingeknickt. Alle über ihn gemachten Aussagen werden von ihr widerrufen, d.h. ihre Unglaubwürdigkeit wird hiermit für jeden offensichtlich. Diese Nachricht ist es wert, veröffentlicht und verbreitet zu werden, weil sich gerade in Baden-Württemberg viele politische, kirchliche, medien- und sonst wie Verantwortliche immer wieder auf die DIG Stuttgart stützen. Deshalb dokumentieren wir nachfolgend eine Mail von Andreas Zumach vom 1. Februar 2019. (Lebenshaus-Redaktion) Von Andreas Zumach Betreff: WEITERVERBREITEN: Widerruf und Unterlassungserklärung von Bärbel Illi, DIG Stuttgart zu Falschbehauptungen in Mail "Nakba-Ausstellung" stoppenNachfolgende, soeben bei mir eingetroffene Widerrufs- und Unterlassungserklärung von Bärbel Illi, Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. Region Stuttgart zu Falschbehauptungen über mich und meine Rede an der LMU München in ihrer gestern versandten Mail gegen die Nakba-Ausstellung in Reutlingen solltet Ihr/sollten Sie in Euren/Ihren Verteilern weiterverbreiten. Beste Grüße
ich widerrufe die von Ihnen in Ihrer Mail unten in den Punkten 1 bis 4 angesprochenen Aussagen von mir. Ich verpflichte mich, sie zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich zu einer Vertragsstrafe von 200 €. Mit freundlichen Grüßen Deutsch-Israelische Gesellschaft Region Stuttgart e.V.
Sehr geehrte Frau Illi, in einer heute um 10.49h versandten Mail An die Stadt Reutlingen Herrn Bürgermeister Alexander Kreher Rathaus, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen In Kopie an Herrn Bürgermeister Robert Hahn 1) Sie behaupten: "Zumach ist ein antiisraelisch agierender Referent" Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: Ich habe noch nie antiisraelisch agitiert und werde das auch künftig nicht tun. (Anmerkung: Die völkerrechtswidrige Besatzung, die Sie in Ihrer Mail zu einer Behauptung meinerseits abzuwerten versuchen und mit einem Fragezeichen versehen, ist eine Tatsache, die der UNO-Sicherheitsrat nach dem Krieg von 1967 in seinen beiden einstimmig verabschiedeten Resolutionen 242 und 338 festgestellt hat - völkerrechtlich verbindlich und bis heute uneingeschränkt gültig.) 2) Sie behaupten über meine Rede an der LMU in München vom 7.11.2019: "Darin tischt Zumach wieder die Fremdkörper-Legende auf. ‚Die Menschen arabischer Herkunft haben vorher in diesem Gebiet gelebt." Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist a) Ich habe keine Fremdkörper-Legende aufgetischt. Weder von Juden, Israelis, Arabern, Palästinensern, Muslimen oder von irgendeiner anderen ethnisch, religiös, national, rassisch oder sonstwie definierbaren Gruppe habe ich behauptet, sie seien Fremde auf dem Territorium, das bis November 1947 das britische Mandatsgebiet Palästina war, gehörten nicht dorthin o.Ä. b) Den Satz "Die Menschen arabischer Herkunft haben vorher in diesem Land gelebt" habe ich (völlig unabhängig davon, ob er richtig ist oder nicht) in der Rede an der LMU nicht gesagt (ausweislich des vollständigen Videomitschnitts dieser Veranstaltung: https://www.youtube.com/watch?v=oTMKToXZr60 ) 3)Sie behaupten: "Daß die deutsche Politik erfreulicherweise seit geraumer Zeit auch in einigen Punkten gegen den israelbezogenen Antisemitismus vorgeht, kommentiert Andreas Zumach abfällig, indem er von `einigen Beauftragten gegen Antisemitismus von diversen Bundesländern als Mitläufer` einer Kampagne der israelischen Regierung spricht." Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist: ich habe das Vorgehen der deutschen Politik gegen israelbezogenen Antisemitismus nicht abfällig kommentiert. Ich habe das Vorgehen überhaupt nicht kommentiert. Völlig unabhängig vom Stichwort "israelbezogener Antisemitismus" habe ich bei meiner mit zahlreichen Beispielen belegten Beschreibung der in Deutschland laufenden Kampagne, legitime Kritik an der israelischen Regierungspolitik als antisemitisch zu diffamieren und zu unterbinden, auch diverse Akteure dieser Kampagne benannt und gesagt: "Zu dieser Kampagne gehören zumindest als Mitläufer inzwischen auch einige der von diversen Bundesländern ernannten Beauftragten gegen Antisemitismus." 4) Sie behaupten ich hätte gesagt, die Arbeitsdefinition Antisemitismus (IHRA - International Holocaust Remembrance Alliance), die sich die Bundesregierung am 20.9.17 zu Eigen gemacht hat, und auf die sich der Bundestag in ihrer ganzen Länge von zwei Seiten beruft (siehe Anhang), sei "nicht rechtsgültig". Diese Ihre Behauptung ist zunächst richtig. Das habe ich gesagt. Und es trifft zu. Denn diese Arbeitsdefinition hat auch durch die von Ihnen beschriebenen Handlungen der Bundesregierung und des Bundestages keinerlei Rechtskraft, Gesetzeskraft o.Ä. erhalten. Sie ist durch diese Handlungen der Bundesregierung und des Bundestages weder rechtsgültig noch für irgendjemanden in Deutschland rechtsverbindlich geworden. Rechtsgültige und rechtsverbindliche Grundlagen zum Thema sind das deutsche Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Antirassismuskonvention der UNO. Sie behaupten dann weiter: Zumach möchte nicht, dass die folgenden Beispiele der Arbeitsdefinition der Bundesregierung als antisemitisch benannt werden. a) Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen. b) Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird. c) Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben. d) Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten. e) Das kollektive Verantwortlichmachen von Juden für Handlungen des Staates Israel." Diese Ihre Behauptung ist falsch. Richtig ist: ich habe mich in meiner Rede an der LMU in München überhaupt nicht dazu geäußert, ob diese Beispiele als antisemitisch benannt werden sollen oder nicht. Ich habe lediglich die Entstehungsgeschichte der Arbeitsdefinition geschildert und auf die bestehende Tatsache hingewiesen, daß diese Beispiele nie von der IHRA beschlossen wurde. (Ich füge hier gerne hinzu: ich bin ausdrücklich dafür, daß die Verhaltensweisen in den von Ihnen aufgeführten Beispielen als judenfeindlich/antisemitisch bzw. als anti-israelisch eingestuft und politisch bekämpft werden. Ich wende mich allerdings entschieden dagegen, daß unter dem Vorwand, Antisemitismus (egal ob israelbezogen oder nicht) zu bekämpfen, versucht wird, legitime Kritik an israelischer Regierungspolitik als antisemitisch/antiisraelisch zu diffamieren und zu unterbinden. Dafür hat die von Ihnen geführte DIG Region Stuttgart e.V. und haben Sie persönlich, Fau Illi, in der Vergangenheit leider schon viele sehr üble Beispiele geliefert.) Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre unter 1-4 benannten Falschbehauptungen gegenüber den Adressaten Ihrer heutigen Mail und mit Kopie an mich zu widerrufen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis morgen, Freitag, 1. Februar 2019, 13.00h. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, erhalten Sie eine entsprechende Abmahnung meines Anwaltes. Dadurch entstünden Ihnen dann Kosten. (Die Süddeutsche Zeitung muß knapp 900 Euro meiner Anwaltskosten bezahlen für die gestern erwirkte Unterlassungserklärung zu Falschbehauptungen über meine Münchner Rede in der SZ vom Montag dieser Woche). Sollten Sie auch der anwaltlichen Aufforderung zu Widerruf und Unterlassungserklärung nicht nachkommen, werde ich bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken. Das wird dann noch teurer für Sie. Andreas Zumach, Genf 30.1.2019 - Weblinks:
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