Nötigung der USAAndreas Zumach über die Afghanistan-Entscheidung des IStGHVon Andreas Zumach Die Trump-Administration hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) durch massive Drohungen genötigt, Ermittlungen zu seit 2003 im Afghanistankonflikt verübten Verbrechen zu unterlassen. Damit hat die Führungsmacht der Wertegemeinschaft westlicher Demokratien eine einst wesentlich von ihr herbeigeführte große zivilisatorische Errungenschaft endgültig auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt. Nach dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg waren federführend US-amerikanische JuristInnen dafür verantwortlich, dass Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und der Angriffskrieg erstmals als Straftatbestände kodifiziert und die Naziverbrecher beim Nürnberger Tribunal dann auch für diese Taten bestraft wurden. Die Bemühungen, einen Internationalen Strafgerichtshof mit universeller Zuständigkeit für die in Nürnberg definierten vier Kernverbrechen zu schaffen, haben die USA allerdings von Anfang an torpediert. Und ausnahmslos alle republikanischen und demokratischen Administrationen seit den 90er Jahren haben - oft mit massivem Druck auf andere Regierungen - dafür gesorgt, dass US-BürgerInnen unter gar keinen Umständen unter die Jurisdiktion des IStGH fallen. Benjamin Ferencz, letzter noch lebender Chefankläger aus Nürnberg, und US-Bürgerrechtsorganisationen gehören zu den leider nur wenigen Stimmen, die diesen parteiübergreifenden Washingtoner Konsens kritisieren. Die direkten Drohungen und Restriktionen der Regierung von US-Präsident Donald Trump gegen sämtliche Mitarbeitenden des IStGH und seine Brandmarkung durch den US-Präsidenten als "illegal" markieren allerdings eine neue negative Qualität der Verachtung dieser internationalen Institution. Zu derartigen Maßnahmen hat keiner der - überwiegend diktatorisch regierten - 18 Staaten gegriffen, gegen deren BürgerInnen der IStGH seit 2002 ermittelt hat. Doch das dürfte sich nach dem schlechten Beispiel der USA künftig ändern. Und Rufe aus Washington, zum Beispiel Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor den IStGH zu stellen, haben den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verloren. Quelle: taz - 15.04.2019. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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